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Minimale Verluste auch bei der Steuern angeben ?


Place75

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Ich habe 2017 und 2018 mit meinen Crypto Investitionen laut Cointracking Verluste von ca. 50-70 Euro in der Jahresendabrechnung und vergessen Sie mit in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Muss man diese minimalen Verluste bei der Steuer angeben?

 

Bearbeitet von Place75
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vor 55 Minuten schrieb Crusader:

Nein, Verluste musst du nicht zwingend angeben.

Wenn du das nicht machst ist es ja zu deinem Nachteil. 

Danke, war auch meine Logik ;) Ich glaube, ich spar mir den "Papierkram" in dem Fall. 

Bearbeitet von Place75
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vor 21 Minuten schrieb Crusader:

Wenn der Steuerbescheid schon rechtskräftig ist kannst du das eh nicht mehr ändern lassen.

Achso?! Das betrifft wahrscheinlich nur die Verluste? Bei Steuerhinterziehung war die Verjährungsfrist glaube ich 8 Jahre oder ähnlich.

Bearbeitet von Place75
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Wenn der Bescheid rechtskräftig ist kann man selbst natürlich keine Änderungen mehr einbringen.

Dann gäbe es ja keine Rechtssicherheit.

Aber wenn sich die Rechtslage ändert kann der Bescheid durchaus von Amts wegen geändert werden.

Zum Beispiel wenn einer der Vorbehalte zu offenen Verfahren die auf dem Bescheid stehen erfüllt wird.

Oder wenn jemand eine Steuerhinterziehung zugibt und Selbstanzeige erstattet.

Bearbeitet von Crusader
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Als ganz ehrlich - bei den Betrag habe ich es gar nicht eilig es dem Finanzamt mitzuteilen. 
Krypto ist nach wie vor eine Absolute Nische bei den Assets - und da möchte ich so gut es legal geht, keine schlafenden Hunde wecken. 

Du sparst dir damit ja nicht 70 € sondern dein zu versteuerndes Einkommen wird reduziert. 
Also wenn du 25% steuern zahlst dann würde die Ersparnis gerade mal 17,5 € ausmachen... 

Dann lieber sein lassen. 

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