cryptoGER Geschrieben 1. Juni 2021 Teilen Geschrieben 1. Juni 2021 Sehe ich das richtig dass beim Staking mit Coins, bei denen die Rewards immer manuell geclaimed werden müssen, so versteuert werden dass man den Preis zum Zeitpunkt des Claiming verwendet? Also der Zeitpunkt zu dem die Rewards (Coins) im Wallet erscheinen. Würde die Steuer-Berechnung sehr vereinfachen und außerdem Sicherheit geben, da man immer nach dem Claiming den Steueranteil verkaufen kann und nicht durch einen Preisverfall später hohe Steuern zahlen muss für einen Coin den man noch besitzt und fast nichts mehr wert ist. Zusatzfrage: Weiß jemand ob dies beim Staking von Ethereum auch der Fall ist/sein wird (also dass man die Rewards immer claimen muss)? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philbert Geschrieben 1. Juni 2021 Teilen Geschrieben 1. Juni 2021 vor 3 Minuten schrieb cryptoGER: Sehe ich das richtig dass beim Staking mit Coins, bei denen die Rewards immer manuell geclaimed werden müssen, so versteuert werden dass man den Preis zum Zeitpunkt des Claiming verwendet? Also der Zeitpunkt zu dem die Rewards (Coins) im Wallet erscheinen. Würde die Steuer-Berechnung sehr vereinfachen und außerdem Sicherheit geben, da man immer nach dem Claiming den Steueranteil verkaufen kann und nicht durch einen Preisverfall später hohe Steuern zahlen muss für einen Coin den man noch besitzt und fast nichts mehr wert ist. Ja das siehst du richtig... Zuflussregelung. 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cryptoGER Geschrieben 1. Juni 2021 Autor Teilen Geschrieben 1. Juni 2021 (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb Philbert: Ja das siehst du richtig... Zuflussregelung. Vielen Dank für die schnelle Antwort! Weitere Frage: Auf einen späteren Anstieg des Preises der Coins die man als Rewards erhält muss man keine Steuern zahlen, richtig? Un genauso darf man Verluste auch nicht gegenrechnen? Bearbeitet 1. Juni 2021 von cryptoGER Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiverrPajeet Geschrieben 1. Juni 2021 Teilen Geschrieben 1. Juni 2021 vor 4 Minuten schrieb cryptoGER: Vielen Dank für die schnelle Antwort! Weitere Frage: Auf einen späteren Anstieg des Preises der Coins die man als Rewards erhält muss man keine Steuern zahlen, richtig? Un genauso darf man Verluste auch nicht gegenrechnen? Richtig 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pulseidon Geschrieben 7. Januar 2022 Teilen Geschrieben 7. Januar 2022 (bearbeitet) Ich habe das Thema mal mit einem Steuerberater besprochen, der auf Kryptowährungen spezialisiert ist, und der meinte, dass man ab dem Zeitpunkt versteuern muss, ab dem man in der Lage ist, die Rewards zu claimen, und nicht erst, wenn diese durch eigenes Zutun in die eigene Wallet geflossen sind. Hat sich hier auch jemand diesbezüglicht professionellen Rat geholt? Am 2.6.2021 um 00:26 schrieb cryptoGER: Weitere Frage: Auf einen späteren Anstieg des Preises der Coins die man als Rewards erhält muss man keine Steuern zahlen, richtig? Un genauso darf man Verluste auch nicht gegenrechnen? Hier ist mittlerweile zu sagen, dass man Gewinne aus Rewards, die du innerhalb eines Jahres verkaufst, versteuern muss. Falls ein Verlust entsteht kann man den mit den Einnahmen aus den anderen privaten Veräußerungsgeschäften gegenrechnen. Bearbeitet 7. Januar 2022 von Pulseidon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. Januar 2022 Teilen Geschrieben 7. Januar 2022 Am 2.6.2021 um 00:26 schrieb cryptoGER: Weitere Frage: Auf einen späteren Anstieg des Preises der Coins die man als Rewards erhält muss man keine Steuern zahlen, richtig? Un genauso darf man Verluste auch nicht gegenrechnen? Falsch. Du versteuerst erst den Zufluss der Rewards als Einkommen nach §22 EStG. Dadurch hast du einen "Anschaffungszeitpunkt" und einen "Anschaffungspreis". Die spätere Veräußerung erfolgt nach §23 EStG: innerhalb von 12 Monaten ist die Veräußerung steuerrelevant (Gewinne wie auch Verluste), Das bezieht sich nur auf den Kursgewinn, bzw. Kursverlust. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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