Zum Inhalt springen

Kann man Krypto verluste aus vergangenen Jahren im aktuellen Steuerjahr verrechnen?


bleenk

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

wisst ihr, ob man verluste aus dem Jahr 2020 mit gewinnen aus dem Jahr 2021 in der Anlage SO Private Veräußerungen verrechnen kann oder kann man verluste immer nur aus dem aktuellen jahr geltend machen?

Hatte im Jahr 2020 nur Verluste. Hab ich auch in der Steuererklärung angegeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Ja, das geht.

Hier das Häkchen setzen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags":

 

image.thumb.png.78fcd907bb5e98190a4e8fabdd547f73.png

Nur um das richtig zu verstehen: der Verlustvortrag wird ja automatisch jedes Jahr "mitgeschleppt". Aber verrechnet wird er dann erst, wenn ich in einem Jahr mit (steuerpflichtigen) Gewinnen oben genanntes Häckchen setze. Korrekt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, das Häkchen machste "weil" du auch einen Verlustvortrag geltend machen willst.

Womöglich wird der Verlustvortrag auch ganz automatisch in das nächste Jahr übertragen.

Mit dem Einkommensteuerbescheid bekommst du auch einen Bescheid über den Verlustvortrag.

 

Der wird dann im nächsten Jahr in die Einkommensteuererklärung übernommen und dementsprechend mit den Gewinnen (derselben Einkunftsart) verrechnet.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, hab gerade mal für dich meine Steuerunterlagen durchgeschaut - ich mache ja auch gerade meine 2020er-Steuererklärung.

So hatte ich das 2018 angekreuzt:

Unbenannt2.png.509debba34276e9e24cf237587536021.png

Und so sah dann der zusätzliche Bescheid aus:

Unbenannt.png.937f7773fbfcaa5aebb9f4123737b550.png

Solange der Verlustvortrag noch nicht aufgebraucht ist macht man auch weiterhin das Häkchen damit der immer weiter vorgetragen wird.

Selbstredend macht es Sinn Verluste innerhalb eines Jahres zu realisieren und möglichst viel Gewinne außerhalb der Spekulationsfrist von diesem Jahr.

 

Der Verlustvortrag bezieht sich lediglich auf die "privaten Veräußerungsgeschäfte". Die anderen Einnahmen aus Refferal-Boni, Lending, Staking, Airdops, etc. lassen sich dadurch nicht reduzieren.

Da muss man schon etwas aufpassen.

  • Thanks 1
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke fürs Nachgucken! 🙂

Hab mir von 2018 einen Verlustvortrag erstellen lassen, war jetzt nur verunsichert, weil ich mich nicht konkret an das Häckchen erinnern konnte. Im Grunde ist bei mir eh Alles steuerfrei, nur hab ich noch die zwei "schwarzen Schafe" NEO und VET im Gepäck, die bekanntlich durch ihr Generieren von "Einkünften" nun 10 Jahre Haltefrist haben sollen, und die ich gerne dieses Jahr noch loswerden möchte. Dachte mir, dass ich das dann gegenrechnen lassen könnte. Müsste grob hinkommen bzw. wenn dann müsste eher noch ein Rest-Verlustvortrag übrig bleiben, je nachdem inwieweit die Coins in einer eventuellen Jahresendrallye noch mitgerissen werden oder nicht.

Bearbeitet von nattyflo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb nattyflo:

Müsste grob hinkommen

Pro Tip: Buche in dem Steuertool deiner Wahl einmal den Trade, der dir vorschwebt und lasse dir dann die Steuer berechnen. Danach kannst du dann entscheiden ob du den Trade wirklich durchführen willst oder es lieber bleiben lässt. Wenn dein Steuertool der Meinung ist, dass der Trade steuerfrei ist (10 Jahre Haltefrist noch nicht implementiert) dann einfach das Datum manipulieren. Buche am Besten ein Verkauf gegen Euro dann sollte das Steuertool auch nicht mit irgendwelchen historischen Kursen durcheinander kommen.

Müsste grob hinkommen kann sehr trügerisch sein. Je nachdem um welchen Summen es hier geht lieber einmal vorher eine Proberechnung machen.

Noch ein Hinweis zu dem Verlustvortrag. Im Formular gibt es erstmal kein Feld um den Verlustvortrag einzugeben. Wenn du alles fertig ausgefüllt hast, gibt es irgendwo die Möglichkeit eine Proberechnung durchzuführen. Da ist dann häufig auch der Verlustvortrag versteckt. Den gibt man also nicht im Formular selber ein sondern eher als eine Art Einstellung für die Proberechnung. Mehr musst du eigentlich nicht machen. Egal ob du die Proberechnung mit oder ohne Verlustvortrag machst, der wird so oder so nicht an das Finanzamt übertragen. Das Finanzamt setzt den Wert ein, den sie in ihrem System vom Vorjahr hinterlegt haben.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb skunk:

Noch ein Hinweis zu dem Verlustvortrag. Im Formular gibt es erstmal kein Feld um den Verlustvortrag einzugeben. Wenn du alles fertig ausgefüllt hast, gibt es irgendwo die Möglichkeit eine Proberechnung durchzuführen. Da ist dann häufig auch der Verlustvortrag versteckt. Den gibt man also nicht im Formular selber ein sondern eher als eine Art Einstellung für die Proberechnung. Mehr musst du eigentlich nicht machen. Egal ob du die Proberechnung mit oder ohne Verlustvortrag machst, der wird so oder so nicht an das Finanzamt übertragen. Das Finanzamt setzt den Wert ein, den sie in ihrem System vom Vorjahr hinterlegt haben.

Ja, genau.

Meine Steuererklärungen hatte ich bisher von Ernst Young machen lassen. Da sich 2020 nix groß für mich geändert hat, führe ich die Steuererklärung mit dem Buhl "steuer-web.de"-Tool fort.

Das war nun zwar ziemlich müßig einmal durch alle Themen durchzusteigen und zu begreifen, jedoch wird es im nächsten Jahr deutlich einfacher.

Für die Einkommensteuererklärung wird wohl wieder ein früheres Abgabedatum gelten, da werde ich dann so vorgehen:

1. Am Silvester abend Screenshots der Bestände auf allen Börsen und Wallets machen (mache ich schon immer so um saubere Bestandsermittlungen zum Jahreswechsel zu haben) ... das Feiern ist zweitrangig 😉 

2. Alle Trades in cointracking.info per CSV-Datei laden (so habe ich die Originaldaten archiviert)

3. Prüfen ob bei der Steuerberechnung der Jahresendbestand herauskommt, den meine Screenshots zeigen. (wenn nicht, dann Fehler suchen, es sind in der Regel Buchungen zwischen Wallets) ... das dauert immer am Längsten bis alles zusammen passt (Januar/Februar).

4. Gebühren und Kosten ermitteln, die nicht in den CSV-Dateien stehen (Werbungskosten)

5. Den Kram in das Steuer-Tool von Buhl (passiert dann im März) übernehmen und Steuererklärung erzeugen. Dann nochmal alles prüfen.

6. Fertige Steuererklärung samt den Unterlagen, die zur Zahlenermittlung führten zum Steuerberater tragen (April). Der beantragt die Fristverlängerung der Abgabe und prüft auf Fehler und Optimierungsmöglichkeiten.

7. Durch die Fristverlängerung verzögere ich die Nachzahlung um viele Monate. Zusätzlich hat man mir auch noch eine quartalsweise Steuervorauszahlung aufgebrummt, auch das will ich natürlich rauszögern.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.