Humpty Geschrieben 17. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2021 Hallo CoinForum, ich würde gerne wissen, wie es sich steuerlich verhält, wenn man z.B. ein Tokenpaar staked und die daraus entstandenen Rewards automatisch in den Stakingpool mit aufgenommen werden. Dadurch entsteht kein Verkauf oder Swap. Muss ich die Rewards dann trotzdem versteuern oder kann ich auch 10 Jahre warten und das gesamte Stakingasset dann steuerfrei in Euro zurücktauschen? Vielen Dank im Vorraus Humpty Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MKE Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 Natürlich musst du die Rewards versteuern. Und wenn diese automatisch wieder gestaket werden, gelten auch für sie ab diesem Datum 10 Jahre Haltefrist bis sie steuerfrei werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Humpty Geschrieben 19. Oktober 2021 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 Vielen Dank für deine Antwort. Allerdings hast du meine Frage nicht wirklich beantwortet. Also ich versuche es nochmal: Fall1: Ein Token wird für das Staking eingesetzt. Durch das Staking werden die eingesetzten Tokens nach 10 Jahren steuerfrei. Die durch das Staking entstandenen Rewards sind nach 1 jähriger Haltefrist steuerfrei. Fall2: Ein Token wird für das Staking eingesetzt. Die durch das Staking entstandenen Rewards werden wieder zum Staking eingesetzt und sind somit nach 10 Jahren steuerfrei. Meine Frage an dich MKE: Wo muss ich im zweiten Fall denn was versteuern, wenn ich nun 10 Jahre warte? Oder muss ich etwa jeden durch Staking erworbenen Rewards zuvor versteuern, bevor die Haltefrist beginnt? Das macht doch keinen Sinn. Wenn ich alle Rewards zum Staking verwende und zehn Jahre warte muss ich, in meinem Verständnis, nichts versteuern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rikki77 Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 Die Rewards sind zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Humpty Geschrieben 19. Oktober 2021 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 Und zum Zeitpunkt des Zuflusses heisst genau? Wenn ich sie verkaufe? Das macht ja Sinn. Aber wenn ich sie bekomme (nicht verkaufe) und danach zum Staking verwende? Dann müsste ich die ja zwei mal versteuern, wenn ich die 10 Jahresfrist nicht einhalte... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rikki77 Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 vor 18 Minuten schrieb Humpty: Aber wenn ich sie bekomme (nicht verkaufe) und danach zum Staking verwende? Dann müsste ich die ja zwei mal versteuern, wenn ich die 10 Jahresfrist nicht einhalte... Ja klar. Bei Erhalt versteuerst du den aktuellen Wert. Wie bei Zinsen auch. Und beim Verkauf versteuerst du den Kursgewinn. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MKE Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 Es sind zwei verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: 1.) Bekommst du Rewards gutgeschrieben. Diese sind in dem Jahr als "Sonstige Einkünfte" anzugeben und zu versteuern. Zeitpunkt des Zuflusses = Wenn du die Rewards bekommst. 2.) Da diese Rewards ebenfalls sofort wieder gestaket werden, sind weitere Gewinne bei einem späteren Verkauf erst nach zehn Jahren steuerfrei. Mal ein fiktives Beispiel. Du stakest ADA, dort ist immer das gesamte Wallet gestaked, auch die neu hinzukommenden Rewards. Alle fünf Tage ist eine Epoche zu Ende und es gibt Rewards. Ursprünglicher Betrag: 1000 ADA. Werden gekauft und sofort gestaked. Veräußerungsgewinne sind steuerfrei nach T0 + zehn Jahren Reward nach fünf Tagen: 1 ADA. Muss in dem Jahr als sonstige Einkünfte angegeben werden. Veräußerungsgewinne sind steuerfrei nach T0 + zehn Jahren + 5 Tagen Reward nach zehn Tagen: 1.001 ADA. Muss in dem Jahr als sonstige Einkünfte angegeben werden. Veräußerungsgewinne sind steuerfrei nach T0 + zehn Jahren + 10 Tagen ... Ist es jetzt klarer? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Humpty Geschrieben 19. Oktober 2021 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 Ja es ist klar. Also werden Stakingrewards pauschal versteuert (bei Zufluss in Euro anzugeben). Und dann nochmal, wenn ich die Rewards nicht stake und in weniger als 1 Jahr veräußer. Was für eine Schande. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rikki77 Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 Nicht pauschal sondern mit dem persönlichen Satz. Freigrenze beträgt dafür 256 Euro. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MKE Geschrieben 19. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2021 vor einer Stunde schrieb Humpty: Was für eine Schande. Oder anders herum gesehen: Wie glücklich darfst du dich schätzen in einem Land zu leben, in dem die Gewinne nach einem (bzw. zehn) Jahr(en) steuerfrei ausgezahlt werden können. Darum beneiden uns viele Leute auf der Welt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
coco Geschrieben 20. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2021 ich frage mich wie das in der praxis funtionieren soll, wenn ich rewards täglich oder stündlich gutgeschrieben bekomme, oft noch dazu ohne genauere möglichkeit eines csv.exports. die gesetzgebung macht eine befolgung in vielen fällen komplett unmöglich, bzw. eine schätzung oder rundung notwendig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Humpty Geschrieben 21. Oktober 2021 Autor Teilen Geschrieben 21. Oktober 2021 (bearbeitet) vor 23 Stunden schrieb coco: ich frage mich wie das in der praxis funtionieren soll, wenn ich rewards täglich oder stündlich gutgeschrieben bekomme, oft noch dazu ohne genauere möglichkeit eines csv.exports. die gesetzgebung macht eine befolgung in vielen fällen komplett unmöglich, bzw. eine schätzung oder rundung notwendig. Das denke ich mir halt auch. Die Menge der Rewards schwanken täglich/wöchentlich/monatlich. Hinzu kommen die eigentlichen Kursschwankungen. Das größte Problem aber: Es gibt keine Tradinghistory. Csv-Export? Nicht möglich. Das Ganze wird dann noch komplizierter: ein Tokenpaar wird zu einem LP-Token. Innerhalb des LP-Tokens werden die Mengen des Paares stehts an den Kursschwankungen angepasst. Das nennt man Impermanent Loss. Es kann also sein, dass wenn einer der beiden Tokens stark ausbricht, dass man das Impermanent Loss irgendwann realisieren muss. Man hatte dann vielleicht von dem Liquidity Providing Prozess (verstehe ich als erweiterte Art des Stakings?) einen Verlust zu verbuchen. Darf man diesen Verlust dann steuerlich verrechnen? Was dient als Beweisgrundlage für die Tradinghistorie? Kam es schonmal vor, dass das FA einfach die Walletadressen abgefragt hat, um Einsicht zu erlangen? Bearbeitet 21. Oktober 2021 von Humpty Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden