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Steuern bei Auto-Compound-Staking


Humpty

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Hallo CoinForum,

 

ich würde gerne wissen, wie es sich steuerlich verhält, wenn man z.B. ein Tokenpaar staked und die daraus entstandenen Rewards automatisch in den Stakingpool mit aufgenommen werden. 

Dadurch entsteht kein Verkauf oder Swap. Muss ich die Rewards dann trotzdem versteuern oder kann ich auch 10 Jahre warten und das gesamte Stakingasset dann steuerfrei in Euro zurücktauschen?

 

Vielen Dank im Vorraus

 

Humpty

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Vielen Dank für deine Antwort. Allerdings hast du meine Frage nicht wirklich beantwortet. Also ich versuche es nochmal:

 

 

Fall1: Ein Token wird für das Staking eingesetzt. Durch das Staking werden die eingesetzten Tokens nach 10 Jahren steuerfrei. Die durch das Staking entstandenen Rewards sind nach 1 jähriger Haltefrist steuerfrei.

 

Fall2: Ein Token wird für das Staking eingesetzt. Die durch das Staking entstandenen Rewards werden wieder zum Staking eingesetzt und sind somit nach 10 Jahren steuerfrei. 

 

 

Meine Frage an dich MKE: Wo muss ich im zweiten Fall denn was versteuern, wenn ich nun 10 Jahre warte?

Oder muss ich etwa jeden durch Staking erworbenen Rewards zuvor versteuern, bevor die Haltefrist beginnt? Das macht doch keinen Sinn. Wenn ich alle Rewards zum Staking verwende und zehn Jahre warte muss ich, in meinem Verständnis, nichts versteuern. 

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Und zum Zeitpunkt des Zuflusses heisst genau? Wenn ich sie verkaufe? Das macht ja Sinn. Aber wenn ich sie bekomme (nicht verkaufe) und danach zum Staking verwende? Dann müsste ich die ja zwei mal versteuern, wenn ich die 10 Jahresfrist nicht einhalte...

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vor 18 Minuten schrieb Humpty:

Aber wenn ich sie bekomme (nicht verkaufe) und danach zum Staking verwende? Dann müsste ich die ja zwei mal versteuern, wenn ich die 10 Jahresfrist nicht einhalte...

Ja klar.

Bei Erhalt versteuerst du den aktuellen Wert. Wie bei Zinsen auch.

Und beim Verkauf versteuerst du den Kursgewinn.

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Es sind zwei verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:

1.) Bekommst du Rewards gutgeschrieben. Diese sind in dem Jahr als  "Sonstige Einkünfte" anzugeben und zu versteuern. Zeitpunkt des Zuflusses = Wenn du die Rewards bekommst.

2.) Da diese Rewards ebenfalls sofort wieder gestaket werden, sind weitere Gewinne bei einem späteren Verkauf erst nach zehn Jahren steuerfrei.

Mal ein fiktives Beispiel. Du stakest ADA, dort ist immer das gesamte Wallet gestaked, auch die neu hinzukommenden Rewards. Alle fünf Tage ist eine Epoche zu Ende und es gibt Rewards.

Ursprünglicher Betrag: 1000 ADA. Werden gekauft und sofort gestaked. Veräußerungsgewinne sind steuerfrei nach T0 + zehn Jahren

Reward nach fünf Tagen: 1 ADA. Muss in dem Jahr als sonstige Einkünfte angegeben werden. Veräußerungsgewinne sind steuerfrei nach T0 + zehn Jahren + 5 Tagen

Reward nach zehn Tagen: 1.001 ADA. Muss in dem Jahr als sonstige Einkünfte angegeben werden. Veräußerungsgewinne sind steuerfrei nach T0 + zehn Jahren + 10 Tagen

...

Ist es jetzt klarer?

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vor einer Stunde schrieb Humpty:

Was für eine Schande.

Oder anders herum gesehen: Wie glücklich darfst du dich schätzen in einem Land zu leben, in dem die Gewinne nach einem (bzw. zehn) Jahr(en) steuerfrei ausgezahlt werden können. Darum beneiden uns viele Leute auf der Welt.

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ich frage mich wie das in der praxis funtionieren soll, wenn ich rewards täglich oder stündlich gutgeschrieben bekomme, oft noch dazu ohne genauere möglichkeit eines csv.exports.

die gesetzgebung macht eine befolgung in vielen fällen komplett unmöglich, bzw. eine schätzung oder rundung notwendig.

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vor 23 Stunden schrieb coco:

ich frage mich wie das in der praxis funtionieren soll, wenn ich rewards täglich oder stündlich gutgeschrieben bekomme, oft noch dazu ohne genauere möglichkeit eines csv.exports.

die gesetzgebung macht eine befolgung in vielen fällen komplett unmöglich, bzw. eine schätzung oder rundung notwendig.

Das denke ich mir halt auch. Die Menge der Rewards schwanken täglich/wöchentlich/monatlich. Hinzu kommen die eigentlichen Kursschwankungen.

 

Das größte Problem aber: Es gibt keine Tradinghistory. Csv-Export? Nicht möglich.

 

Das Ganze wird dann noch komplizierter: ein Tokenpaar wird zu einem LP-Token. Innerhalb des LP-Tokens werden die Mengen des Paares stehts an den Kursschwankungen angepasst.

 

Das nennt man Impermanent Loss. Es kann also sein, dass wenn einer der beiden Tokens stark ausbricht, dass man das Impermanent Loss irgendwann realisieren muss. Man hatte dann vielleicht von dem Liquidity Providing Prozess (verstehe ich als erweiterte Art des Stakings?) einen Verlust zu verbuchen. Darf man diesen Verlust dann steuerlich verrechnen? Was dient als Beweisgrundlage für die Tradinghistorie? Kam es schonmal vor, dass das FA einfach die Walletadressen abgefragt hat, um Einsicht zu erlangen?  

Bearbeitet von Humpty
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