sqoody Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 Hallo zusammen, eine wahrscheinlich wirklich banale Frage aber irgendwie komme ich leider nicht auf die Antwort. Ich habe meine Coins (Käufe/Verkäufe/Changes) in einer Excel gelistet. Jetzt fallen ja immer Gebühren beim Kauf und Verkauf an. Diese Gebühren kann ich ja auch als Anschaffungskosten mit den Gewinnen "verrechnen". Nun ist meine Frage wie ermittel ich denn die Gebühren in EUR? Z.B. habe ich mit USDT den Coin VET gekauft, die Gebühren werden mir bei Binance in VET angezeigt. Jetzt müsste ich wissen, wieviel 1 USDT am Tag x zur Uhrzeit x Wert war. Das wird leider in der Order nicht mit aufgelistet. Wie macht ihr das? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 1 Stunde schrieb sqoody: Das wird leider in der Order nicht mit aufgelistet. Wie macht ihr das? Das macht Cointracking für mich. Wer unbedingt mit Excel arbeiten will, nimmt halt einfach Wochenkurse aus der Historie von coinmarketcap. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sqoody Geschrieben 25. Oktober 2021 Autor Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 Ok, Danke! Unbedingt mut Excel arbeiten möchte ich nicht, derzeit klappt es aber gut.. Jenachdem wieviel trades und Gewinn zusammenkommt werde ich aber zu cointracking wechseln. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 25. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2021 vor 39 Minuten schrieb sqoody: Ok, Danke! Unbedingt mut Excel arbeiten möchte ich nicht, derzeit klappt es aber gut.. Jenachdem wieviel trades und Gewinn zusammenkommt werde ich aber zu cointracking wechseln. dabei aber auch folgenden Thread beachten: https://coinforum.de/topic/27782-steuerberechnung-bei-gebühren-in-kryptowährung/ (kurz, wenn die Gebührenwährung in dem Handelspaar vorkommt, macht cointracking es aktuell so, wie man es logisch auch erwarten würde, während andere Anbieter es anders machen. Doch wenn die Gebühr in einer Drittwährung, zb BNB (binance) anfällt, dann macht cointracking es genauso "anders" wie die anderen Anbieter. Welche der Vorgehensweisen gesetzlich richtig ist, ist aktuell offenbar nicht klar, da der BMF Entwurf genauso "anders" vorgeht und nicht logisch nachvollziehbar. -> Wie bei allem in der Steuererklärung von dem ausgehen, was für dich selbst am steueroptimierendsten ist und dies auch exakt so bei der Steuererklärung erklären (wie genau du was eingerechnet hast usw), dann kann dir keiner Steuerhinterziehung vorwerfen, selbst wenns gesetzlich falsch gewesen ist. ) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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