KoPo Geschrieben 29. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2021 Ich handle mit Kryptowährungen an der Kraken Exchange mit Hebel (keine Futures). Zwei Fragen: - Wird dieses "Margin-Trading" ähnlich versteuert wie andere "Terminsgeschäfte"? - Durch die Nutzung des Hebels, alle 4 Stunden sollte man eine Gebühr als "Rollover fees" zahlen. Wie können diese Gebühren versteuert werden? Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 29. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2021 vor 59 Minuten schrieb KoPo: Wie können diese Gebühren versteuert werden? Werbungskosten 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KoPo Geschrieben 29. Dezember 2021 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2021 1 hour ago, Jokin said: Werbungskosten Danke. Ist das der Fall, wenn ich ein Angestellter bin und der Handel eine zusätzliche Sache ist? denn in "Werbungskosten" gebe ich normalerweise etwas ein, das mit der Arbeit zu tun hat... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fox42 Geschrieben 29. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2021 vor 3 Stunden schrieb KoPo: wenn ich ein Angestellter bin Du bist Angestellter und sonst nichts? Ich dachte, du hast auch andere Einkünfte. Dann bist du ja nicht nur Angestellter. Für die anderen Einkommensarten kannst du natürlich ebenso Werbungskosten haben, die du eben auch ansetzen kannst. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 29. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2021 vor 4 Stunden schrieb KoPo: Danke. Ist das der Fall, wenn ich ein Angestellter bin und der Handel eine zusätzliche Sache ist? denn in "Werbungskosten" gebe ich normalerweise etwas ein, das mit der Arbeit zu tun hat... Richtig, die Werbungskosten, die du hast um als Angestellter dein Einkommen zu generieren (Arbeitsweg, Arbeitskleidung, etc.) kommt in Anlage N vor 53 Minuten schrieb fox42: Du bist Angestellter und sonst nichts? Ich dachte, du hast auch andere Einkünfte. Dann bist du ja nicht nur Angestellter. Für die anderen Einkommensarten kannst du natürlich ebenso Werbungskosten haben, die du eben auch ansetzen kannst. Richtig. Ergänzend für TO: Werbungskosten um Einkünfte aus dem Mining zu generieren (Abschreibung Hardware, Stromkosten, etc.) kommt in Anlage SO "Leistungen". 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 30. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2021 (bearbeitet) Ob MarginTrading Kapitalerträge oder private Veräußerungsgeschäfte sind, ist nicht abschließend geklärt. Eine nachvollziehbare Argumentation für Veräußerungsgeschäfte bei Kraken ist aber, dass du hier am echten Spot Markt teilnimmst und nicht an einem losgelösten Future Markt oderso. Du handelst also echte Bitcoins, keine Contracts. Du leihst dir beim Hebeln auch echte Bitcoins von Kraken, bzw. leihst dir echtes fiat und kaufst damit echte Bitcoins. Es gibt schon einige Threads dazu und irgendwo war auch ein Artikel eines Steuerberaters verlinkt, möglicherweise von Winheller... Darin war das entscheidende Kriterium das Stichwort "Differenzausgleich", wenn es dieser ist, dann gilt Kapitalertragssteuer, wobei ich dir nicht genau genug definieren kann, wann ein Differenzausgleich vorliegt. Spontan hätte ich gesagt, wenn keine Trades stattfinden, sondern du einfach deinen Gewinn/Verlust gutgeschrieben bekommst, dann ist es ein Differenzausgleich. Allerdings kann man auch Futures kaufen und später wieder verkaufen und bekommt dabei soweit ich beurteilen kann dann keinen D.Ausgleich sondern hat Trades, was aber eine falsche Deutung wäre.. Bearbeitet 30. Dezember 2021 von Serpens66 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PeWi Geschrieben 30. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2021 3 hours ago, Serpens66 said: Eine nachvollziehbare Argumentation für Veräußerungsgeschäfte bei Kraken ist aber, dass du hier am echten Spot Markt teilnimmst und nicht an einem losgelösten Future Markt oderso. Du handelst also echte Bitcoins, keine Contracts. Du leihst dir beim Hebeln auch echte Bitcoins von Kraken, bzw. leihst dir echtes fiat und kaufst damit echte Bitcoins. Hm - wenn ich auf Kraken einen Hebeltrade öffne, dann sieht das aber deutlich anders aus, als wenn ich normal Coins kaufe oder verkaufe. Sowohl auf der Kraken-Website, da werden mir die offenen Positionen mit ihrem aktuellen Gewinn oder Verlust angezeigt, als auch per Bot und API. Der offene Hebeltrade taucht nicht in den Coinbeständen des Accounts auf, sondern wird separat als offene Position ausgewiesen. Erst beim Schließen des Hebeltrades wird die dann aktuelle Differenz mit deinen Accountbeständen an EUR/USD/Coins/... verrechnet. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 30. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2021 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb PeWi: Hm - wenn ich auf Kraken einen Hebeltrade öffne, dann sieht das aber deutlich anders aus, als wenn ich normal Coins kaufe oder verkaufe. Sowohl auf der Kraken-Website, da werden mir die offenen Positionen mit ihrem aktuellen Gewinn oder Verlust angezeigt, als auch per Bot und API. Der offene Hebeltrade taucht nicht in den Coinbeständen des Accounts auf, sondern wird separat als offene Position ausgewiesen. Erst beim Schließen des Hebeltrades wird die dann aktuelle Differenz mit deinen Accountbeständen an EUR/USD/Coins/... verrechnet. ja, dann wird das was du beschreibst wohl dieser "Differenzausgleich" sein, der nach Winheller die Kapitalertragssteuer begründen würde. Gibt aber wie immer soweit mir bekannt keine abschließende Einstufung, also alles Grauzone, also so einstufen, wie für dich selbst am günstigsten ist und beim Finanzamt mit nem Beizettel erklären was du wie eingestuft hast. Wennse was dagegen haben, werden sie sich schon melden. Beim "settlen" einer Kraken Position ist es aber denke ich etwas eindeutiger, da findet defitniv kein Differenzausgleich statt. Bearbeitet 30. Dezember 2021 von Serpens66 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PeWi Geschrieben 30. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2021 2 minutes ago, Serpens66 said: also alles Grauzone, also so einstufen, wie für dich selbst am günstigsten ist und beim Finanzamt mit nem Beizettel erklären was du wie eingestuft hast. Wennse was dagegen haben, werden sie sich schon melden. Ich verlasse mich darauf, dass CryptoTax meine Bottrades schon richtig klassifizieren wird. 🙄 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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