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Crypto Assets in Unternehmen übertragen - Besteuerung?!


gaston5

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Hallo,

ich will hier nicht darauf eingehen, ob ein Crypto Unternehmen im Allgemeinen Sinn macht um dort zu Holden, Traden oder zu Staken.

Mich würde interessieren ob man Coins, die man bereits besitzt, innerhalb der Haltefrist steuerfrei in ein neu gegründetes Unternehmen einbringen/übertragen kann? Ich habe hier von Steuerberatern zum Teil widersprüchliche Aussagen erhalten und bin etwas ratlos.

a) in ein deutsches Unternehmen (zB GmbH)

b) in ein ausländisches Unternehmen (zB Ltd)

Ich weiß nicht ob a) und b) hier einen Unterschied machen würde?

edit: vorgestern noch einmal mit einem Agenten/Berater gesprochen die Auslandsgründungen begleiten und b) ist wohl ohne Probleme Gang und Gebe. Kann das jemand bestätigen?

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Schau hier und übertrage das auf Kryptowährungen:

https://www.juhn.com/fachwissen/umwandlung-umstrukturierung/immobilien-steuerfrei-von-privat-auf-eigene-gmbh-uebertragen/

Es hängt also an der "Rechtspersönlichkeit".

Somit erst eine GbR machen, da ändert sich die Rechtspersönlichkeit nicht. Und dann die Gesellschaftsform ändern.

Auch bei einer ausländischen Gesellschaft kommt es wohl auf die "Rechtspersönlichkeit" an ob es sich um eine "Veräußerung" handelt oder nicht.

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vor 20 Minuten schrieb gaston5:

Mich würde interessieren ob man Coins, die man bereits besitzt, innerhalb der Haltefrist steuerfrei in ein neu gegründetes Unternehmen einbringen/übertragen kann? Ich habe hier von Steuerberatern zum Teil widersprüchliche Aussagen erhalten und bin etwas ratlos.

Ja kann man. Ich habe das Spiel mit einer GbR durch. Das ganze ist dann eine Privateinlage. Bedenke, dass du die Kursdifferenz zwischen Kauf und Privateinlage vermutlich versteuern musst.

vor 23 Minuten schrieb gaston5:

ich will hier nicht darauf eingehen, ob ein Crypto Unternehmen im Allgemeinen Sinn macht um dort zu Holden, Traden oder zu Staken.

Ich will zur Sicherheit aber trotzdem darauf hinweisen, dass Hodlen nicht möglich ist. Die Kryptowährungen, die im Besitz des Unternehmen sind, müssen auch nach mehr als einem Jahr immer noch voll versteuert werden. Hodlen funktioniert nur mit privaten Coins.

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vor 2 Minuten schrieb skunk:

Ja kann man. Ich habe das Spiel mit einer GbR durch. Das ganze ist dann eine Privateinlage. Bedenke, dass du die Kursdifferenz zwischen Kauf und Privateinlage vermutlich versteuern musst.

Wenn bei Immobilien keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden muss, dann liegt für die GbR keine "Anschaffung" vor.

Übertragen auf die Kryptowelt liegt auch da keine Anschaffung vor und somit hat es keine vorherige Veräußerung gegeben. 

vor 4 Minuten schrieb skunk:

Ich will zur Sicherheit aber trotzdem darauf hinweisen, dass Hodlen nicht möglich ist. Die Kryptowährungen, die im Besitz des Unternehmen sind, müssen auch nach mehr als einem Jahr immer noch voll versteuert werden. Hodlen funktioniert nur mit privaten Coins.

Oh ja, ganz genau - das muss man zwingend beachten, da läuft man mit Bitcoin sonst in eine Steuerfalle.

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vor 1 Minute schrieb Jokin:

Übertragen auf die Kryptowelt liegt auch da keine Anschaffung vor und somit hat es keine vorherige Veräußerung gegeben. 

Ist das nicht ungünstig? Ich habe meine Privateinlagen selbstverständlich mit dem Gewinn verrechnet. Dazu brauche ich aber den Kurs zum Zeitpunkt der Einlage.

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vor 7 Minuten schrieb skunk:

Ist das nicht ungünstig? Ich habe meine Privateinlagen selbstverständlich mit dem Gewinn verrechnet. Dazu brauche ich aber den Kurs zum Zeitpunkt der Einlage.

Das hängt ganz davon ab ob die Kurse seit der Anschaffung gestiegen oder gefallen sind und ob man sich innerhalb oder außerhalb der Spekulationsfrist befindet.

Einen 2013er-Altbestand würde ich nur in die GbR übernehmen wenn dieser Bestand vorher veräußert wird. Dann wird das Geld in die Firma übertragen und die Firma schafft dann die Bitcoin neu an.

Ob es zulässig ist, dass man sich selbst die Coins verkauft, kann ich nicht beurteilen.

Ist man jedoch innerhalb. der Spekulationsfrist wie beim TE, dann veräußert man die besser nicht und geht den Weg über die GbR und dann in die Firma.

 

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Bezüglich a)

Also ich bin nicht sicher, ob ich verstanden habe wie der Weg innerhalb von DE wäre?

  • Coins sind noch innerhalb der Haltefrist
  • Coins werden von Privatperson (mir) and GbR (die nur aus mir besteht) übertragen
  • Aus der GbR, die nun die coins besitzt, wird eine GmBH
    • wie kann dies innerhalb der Haltefrist steuerfrei geschehen?

 

Bezüglich b)

-> nochmal mit einem Steuerberater gesprochen

Das funktioniert dann, wenn ich erst ins Ausland xyz (als Privatperson zusammen mit meinen coins) auswandere, dort unbeschränkt steuerpflichtig werde, eine Firma gründe und meine coins nach dann Ausland xyz Steuergesetzen in die Firma übertrage. Deutschland ist an dieser Stelle dann einfach raus ( es sei denn irgendeine Exit Tax greift noch - dass muss man natürlich ausschließen).

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