david19 Geschrieben 26. Januar 2022 Teilen Geschrieben 26. Januar 2022 (bearbeitet) Wir sind alle keine Steuerberater, aber es gibt einige Leute hier, welche sich gut auskennen. Nach dem Ganzen Steuer Dschungel, glaube ich das Thema verstanden zu haben. Ich bin mir aber nicht sicher, deswegen dieser Thread. Krypto Gewinne fallen unter das Einkommensteuergesetz und ist Kapitalvermögen. Da die meisten hier Arbeitnehmer sind, mache ich ein Beispiel: Vom Arbeitgeber bekommen wir jedes Jahr, eine Lohnsteuerabrechnung. Da steht drauf, was wir im Jahr 2021 brutto verdient haben. Brutto Einkommen im Jahr 2021: 45.000 Euro Als nächstes möchte ich meinen persönlichen Steuersatz errechnen. Dazu suche ich mir ein online Tool zum berechnen. 45.000 Euro = 22,47 % <-- Steuersatz Das bedeutet, unser Arbeitgeber muss 10.111 Euro steuern für uns bezahlen. Weil 22,47% von 45.000 = 10.111 Euro. Jetzt haben wir im Jahr 2021 durch Kryptowährungen, einen Gewinn von 20.000 Euro gemacht. Das bedeutet, unser Kapitalvermögen steigt von 45.000 Euro auf 65.000 Euro. Weil 45.000 + 20.000 = 65.000. Jetzt haben wir also 65.000 Euro brutto verdient. Jetzt gehe ich wieder zu dem online Tool, und berechne den Steuersatz für 65.000. = 27,94 % 27,94% von 65.000 = 18163 Euro. Da der Arbeitgeber nur 10.111 Euro bezahlt, fehlen 8052 Euro. Weil 18163 - 10111 = 8052 Euro. Wir müssen also bei der Steuererklärung 8052 Euro für das Jahr 2021 nachzahlen. Dabei es ist egal ob Trading, Staking, Lending. Jetzt meine Frage. Ist das alles richtig was ich geschrieben habe? Wenn ja, dann ist es ziemlich einfach. Ich danke euch schon mal. Bearbeitet 26. Januar 2022 von david19 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Morama Geschrieben 26. Januar 2022 Teilen Geschrieben 26. Januar 2022 ähhh ...nein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 26. Januar 2022 Teilen Geschrieben 26. Januar 2022 vor 6 Stunden schrieb david19: Krypto Gewinne fallen unter das Einkommensteuergesetz und ist Kapitalvermögen. Falsch. Bitcoin gehören zu den Wirtschaftsgütern und es wird dieser Paragraph auf "private Veräußerungsgeschäfte" angewendet: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html vor 6 Stunden schrieb david19: Wir müssen also bei der Steuererklärung 8052 Euro für das Jahr 2021 nachzahlen. Gaaanz grob passt diese Ermittlung des pers. Einkommensteuersatzes. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
david19 Geschrieben 26. Januar 2022 Autor Teilen Geschrieben 26. Januar 2022 vor 12 Minuten schrieb Jokin: Gaaanz grob passt diese Ermittlung des pers. Einkommensteuersatzes. @Jokin Na das klingt doch schonmal gut. Also du denkst meine Rechnung würde in etwa passen an dem Beispiel? vor 14 Minuten schrieb Jokin: Falsch. Bitcoin gehören zu den Wirtschaftsgütern und es wird dieser Paragraph auf "private Veräußerungsgeschäfte" angewendet: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html Ja, ich meine aber den direkten Gewinn von 20.000 Euro. Dieser Gewinn zählt zu Kapitalvermögen und muss über das Einkommensteuergesetz versteuert werden. Es ist doch im Prinzip egal, womit wir einen Gewinn erzielen. Am Ende müssen wir das immer Versteuern, also das gesamte Brutto Vermögen von 65.000 Euro. Oder siehst du das anders Jokin? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 26. Januar 2022 Teilen Geschrieben 26. Januar 2022 vor 1 Stunde schrieb david19: @Jokin Na das klingt doch schonmal gut. Also du denkst meine Rechnung würde in etwa passen an dem Beispiel? Ja, klar - kannste ja alles nachrechnen mit Einkommensrechnern. Natürlich kannst du noch Werbungskosten abziehen. vor 1 Stunde schrieb david19: Dieser Gewinn zählt zu Kapitalvermögen Nein, Bitcoin sind kein Kapitalvermögen. Autos, Gemälde und Goldbarren: Alles Wirtschaftsgüter und kein Kapitalvermögen. Autos, Gemälde, Goldbarren, Bitcoin, Immobilien: Alles Wirtscahftsgüter. vor 1 Stunde schrieb david19: Es ist doch im Prinzip egal, womit wir einen Gewinn erzielen. Nein, ist es nicht. Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte führen zu unterschiedlichen Einkunftsarten. vor 1 Stunde schrieb david19: Am Ende müssen wir das immer Versteuern, also das gesamte Brutto Vermögen von 65.000 Euro. Oder siehst du das anders Jokin? Nein, denn bei Kapitalerträgen hast du einen Freibetrag von 801 Euro, das sind dann keine 65.000 Euro sondern nur 64.199 Euro. Daher ist es wichtig diese Unterscheidung korrekt vorzunehmen. Auch vom Wording her! 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
david19 Geschrieben 26. Januar 2022 Autor Teilen Geschrieben 26. Januar 2022 (bearbeitet) @Jokin Erstmal vielen Dank, du bist echt klasse. vor 11 Stunden schrieb Jokin: Natürlich kannst du noch Werbungskosten abziehen. Was für Werbungskosten? Bei dem Gewinn von 20.000 Euro sind doch schon alle Gebühren von der Börse abgezogen wurden. Es ist ja kein Gewerbe. Natürlich müssen wir dann nachweisen, wie 20.000 Euro entstanden sind. Und da ist doch egal ob es durch Trading, Staking, Lending entstanden ist. Am Ende zählt doch der Gewinn, welcher 2021 auf dem Tisch liegt. Worauf ich hinaus will ist, ich muss mich doch mit diesen Staking, Trading usw. gar nicht befassen, es ist kommt immer auf das Gleiche heraus. Mit Ausnahme, das in DE, der Gewinn steuerfrei ist nach 1 Jahr, wenn dieser nicht angefasst wurde. vor 11 Stunden schrieb Jokin: Nein, Bitcoin sind kein Kapitalvermögen. Ja schon, aber es greift trotzdem das Einkommensteuergesetz. vor 11 Stunden schrieb Jokin: Nein, denn bei Kapitalerträgen hast du einen Freibetrag von 801 Euro, das sind dann keine 65.000 Euro sondern nur 64.199 Euro. Daher ist es wichtig diese Unterscheidung korrekt vorzunehmen. Ja genau, das sind dann diese Feinheiten, welche man vorher klären muss. Bei diesen ganzen Interviews mit Steuerberater, werden jedes mal die dümmsten Fragen gestellt. Anstatt das einfach mal jemand ein simples Beispiel gibt und die Einkommensteuer erklärt. Denn diese Steuer, ist für uns Krypto User am wichtigsten zu verstehen. Mir ging es jetzt darum, erstmal die Grundlagen zu verstehen, deswegen meine Beispiel Rechnung oben. Bearbeitet 26. Januar 2022 von david19 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fox42 Geschrieben 26. Januar 2022 Teilen Geschrieben 26. Januar 2022 vor 15 Minuten schrieb david19: Ja schon, aber es greift trotzdem das Einkommensteuergesetz. Ja schon, aber es sind unterschiedliche Einkommensarten. Die werden an unterschiedlichen Stellen in die Erklärung eingetragen und erst einmal unabhängig voneinander behandelt. Also zB Werbungskosten je Einkommensart verrechnet. Am Ende werden die Einkommen aufsummiert und darauf die zu zahlende Steuer berechnet. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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