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PascalS

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Guten Tag,

ich komme einfach direkt zum Punkt:

Kann man Verluste aus verschiedenen Tradingpaaren miteinander verrechnen?

Bezug auf gehebeltes Margin trading auf Bybit:

"Inverse Perpetual" 

-> BTCUSD

-> ETHUSD

"USDT Perpetual"

-> BTCUSDT

-> ETHUSDT

-> + noch weitere paare.

 

....Beispiel a.: Ich habe im Bereich Inverse Perpetual BTCUSD 5000€ Gewinn in 2021 gemacht, gleichzeitig im Bereich USDT Perpetual ETHUSDT 5000€ Verlust.

Kann ich den Gewinn/Verlust in bezug auf die Verlustverrechnung von Termingeschäften miteinander verrechnen?

 

Vielen Dank im Voraus,

ich freue mich auf Ihre Antworten.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Pascal S.

Bearbeitet von PascalS
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vor 2 Stunden schrieb PascalS:

Kann ich den Gewinn/Verlust in bezug auf die Verlustverrechnung von Termingeschäften miteinander verrechnen?

 

Kurz und knapp, ja das kannst Du.

Es handelt sich ja um die gleiche "Art" des Termingeschäfts (Futures).

Beachte bitte die Grenze von 20.000 Euro. —> klick! ;o)) 

 

PS. Dies ist nur meine Meinung und keine Steuerberatung!

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
Futures ergänzt …
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vor 12 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Kurz und knapp, ja das kannst Du.

Es handelt sich ja um die gleiche "Art" des Termingeschäfts (Futures).

Beachte bitte die Grenze von 20.000 Euro. —> klick! ;o)) 

 

PS. Dies ist nur meine Meinung und keine Steuerberatung!

Das ist natürlich schön zu hören... :D

Ja die Grenze von 20.000 Euro hab ich im Hinterkopf, guter Einwand.

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

liebe Grüße.

 

Bearbeitet von PascalS
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vor 1 Minute schrieb PascalS:

Das ist natürlich schön zu hören, alles andere hätte mir sicherlich den Tag vermasselt... :D😅

Ja die Grenze von 20.000 Euro hab ich im Hinterkopf, guter Einwand.

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

liebe Grüße.

 

Bitte gerne. ;o))

“Alle Verluste aus Geschäften mit Optionen, CFDs, Futures und Forwards dürfen künftig nur noch mit Gewinnen aus ebendiesen Termingeschäften verrechnet werden. Bisher war dies auch mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen möglich. Jetzt wird ein eigener Verlustverrechnungstopf „Termingeschäfte“ eingeführt. Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate zählen laut BMF aber nicht zu diesen Termingeschäften.“ – Quelle: Handelsblatt

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