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Haltedauerunterbrechung durch Staking


Nova

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Hi,

durch das neue Schreiben des BMF ist ja geklärt, dass die Haltedauer beim Staking nicht verlängert wird.

Ich verstehe jedoch nocht wie sich das mit der Haltedauer verhält.

1. Wenn ich einen Coin Halte und im ersten Jahr stake, wird dann die Haltedauer unterbrochen und beginnt mit dem Ende des Stakings von neuem? oder beeinflusst das staking die Haltedauer überhaupt nicht und die Frist läuft einfach weiter? Also 1 Jahr nach dem Kauf sind die Coins steuerfrei, egal ob gestakt wird oder nicht?

2. Wenn der Coin bereits 1 Jahr gehalten wurde und dann gestakt wird, wird der Coin dann wieder steuerrelevant oder bleibt die Steuerfreiheit bestehen?

Danke für eure Hilfe.

 

Gruß

Nova

 

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Hey, 

Für die Berechnung der Steuer bzw. des steuerrelevanten Gewinns wird zum Zeitpunkt der Veräußerung betrachtet, wie die Differenz zwischen Erlös und Kosten ist. Zusätzlich eben, wie viel Zeit seit der Anschaffung vergangen ist. Eine "Unterbrechung" oder Stundung oder so etwas gibt es (meines Wissens nach - bin ja auch nur privater Hansel hier) nicht.

Das beantwortet beide Fragen. Dank des BMF Schreibens ist das eine Jahr ja fix. Und was sonst so passiert zwischen Anschaffung und Veräußerung ist egal. Besonderheiten könnte es nur geben, wenn man faktisch veräußert, um die Coins ins Staking zu geben.. 

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vor 27 Minuten schrieb fox42:

Eine "Unterbrechung" oder Stundung oder so etwas gibt es (meines Wissens nach - bin ja auch nur privater Hansel hier) nicht.

Korrekt, denn eine Differenz von zwei Zeitpunkten lässt sich nicht "unterbrechen".

 

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Ok, danke.

D.h. beim staking bei nexo oder binance z.b. ist nach einem Jahr die Steuerfreiheit erreicht? Ich kann das nicht eindeutig aus dem BMF schreiben rauslesen. Bei saving Produkten und lending läuft das ja dann gleich wie beim staking.

Coins gekauft 2015. 2022 ins staking/lending/saving gegeben und somit jederzeit steuerfrei zu verkaufen. Ist das richtig?

Sorry für das Nachfragen. Muss nur sicher sein, das richtig verstanden zu haben.

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wirklich eindeutig ist das nicht, wenn man die Coins einem Anbieter weitergibt, der in den AGB drinstehen hat, dass der Besitz der Coins an diesen übergeht (was bei den meisten Anbietern der Fall ist).
Das könnte durchaus als Veräußerung gewertet werden.

Aber man kann denke ich sagen, dass das (noch) keiner auf dem Schirm hat, also weder Finanzamt noch BMF, also noch wird man damit wohl problemlos durchkommen. Heißt aber nicht, dass das so bleibt, sobald das BMF sich mal damit genauer beschäftigt (und dann wirkt es natürlich wieder rückwirkend solange noch nicht im Steuerbescheid festgesetzt, weil "war ja schon immer so Gesetz")

Ansonsten Steuerliche Probleme beim Staking/Lending die man im Hinterkopf haben sollte:

 

Bearbeitet von Serpens66
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vor 3 Stunden schrieb Serpens66:

wirklich eindeutig ist das nicht, wenn man die Coins einem Anbieter weitergibt, der in den AGB drinstehen hat, dass der Besitz der Coins an diesen übergeht (was bei den meisten Anbietern der Fall ist).
Das könnte durchaus als Veräußerung gewertet werden.

Der Wechsel des Besitzers ist keine "Veräußerung".

Erst der Wechsel des Eigentümers ist auch eine tatsächliche Veräußerung.

Bei Bitcoin.de, Bitfinex, Kraken, Binance findet grundsätzlich ein "Besitzerwechsel" beim Einzahlen der eigenen Bitcoin statt. Zahlt man seine Bitcoin nur ein um sie danach wieder auf seine eigene Wallet auszahlen zu lassen, fanden zwei Besitzerwechsel statt, die jedoch keinerlei Einfluss auf die 12-monatige Haltefrist.

Zahlt man die Coins nicht einfach nur ein um sie direkt wieder auszuzahlen, sondern gibt sie zwischen Ein- und Auszahlung ins Lending, dann ist man immer noch "Eigentümer" der Bitcoin.

Selbst beim Peer-to-Peer-Lending wenn der Kreditgeber dem Kreditgeber die Coins überträgt, ist der Kreditnehmer lediglich der "Besitzer" der Coins - jedoch nicht der "Eigentümer".

Ganz deutlich wird es bei Immobilien und Mietwagen - da wird Eigentum zeitweilig überlassen und der Mieter ist der "Besitzer" der Wohnung oder eben des Mietwagens.

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