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Ethereum Staking - Solo home staking / Staking as a service / Pooled staking / Centralized exchanges


klitze2

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin auf https://ethereum.org/en/staking/ auf die aufgeführten Varianten des staking gestoßen:

  1. Solo home staking
  2. Staking as a service
  3. Pooled staking
  4. Centralized exchanges

Mich würde nun interessieren wie bei diesen vier Varianten der Aspekt der Gewerblichkeit zu sehen ist.

Mir ist bereits klar, dass "Solo home staking" klar gewerblich ist (Betrieb eines Masternode). Die Variante "Centralized exchanges" wird als nicht gewerblich betrachtet. "Pooled staking" ist wohl ebenso nicht gewerblich. Wie verhält es sich bei "Staking as a service"?

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vor einer Stunde schrieb klitze2:

Mir ist bereits klar, dass "Solo home staking" klar gewerblich ist (Betrieb eines Masternode).

Das ist erstmal falsch. Die Masternode ist erst dann ein Gewerbe wenn du nicht mehr mit Liebhaberei argumentieren kannst. Ab 22500€ Gewinn im Jahr würde ich erwarten, dass das Finanzamt entsprechende Argumentationen in Frage stellt. So viel Gewinn schafft ein einzelner ETH Validator noch nicht. Insofern geht das aktuell noch problemlos ohne Gewerbe. (Unter der Annahme, dass die anderen Kriterien für eine Liebhaberei erfüllt sind)

Wenn es irgendwann zu viel Gewinn für Liebhaberei ist, kannst du auch einfach ein Gewerbe anmelden und weiter machen wie bisher. So viel Aufwand ist ein Gewerbe dann auch nicht.

vor einer Stunde schrieb klitze2:

Die Variante "Centralized exchanges" wird als nicht gewerblich betrachtet. "Pooled staking" ist wohl ebenso nicht gewerblich.

Bei mehr als 22500€ Gewinn im Jahr würde ich von Seiten des Finanzamt keine derartige Differenzierung erwarten. Die werden dir einfach ihren Wunsch bezüglich einem Gewerbe mitteilen und dann darfst du dem Wunsch entweder nachkommen oder dem Widersprechen. Ist der Aufwand für den Widerspruch es wirklich wert? Wie eben erklärt ist das Gewerbe kaum Mehraufwand.

Bearbeitet von skunk
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Ganz so entspannt bzgl. des Solo Home Staking ("Forging" lt. BMF) sehe ich es nicht. Nach dem Wortlaut des BMF-Schreibens liegt auch ohne Erreichen einer "Gewerbesteuer-Gewinngrenze", eine zu wiederlegende Annahme eines Gewerbes vor.

Für die Staking-Erträge wohl trotzdem steuerlich egal, wenn diese regelmäßig (kurz nach Zugang) veräußert werden. Aber was ist dann mit Gewinnen des Stakes (32 ETH)? Ist dieser Gewinn dann auch zu versteuern, weil gewerblich? Für mich wäre das das KO für Solo Staking in Deutschland. 

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vor 8 Minuten schrieb Kaffeepause:

es sind so Kleingkeiten, wie zB. Gewährleistungsansprüche , 

wenn die Bank pingelig ist, beginnts mit Gebühren, Versicherungen denken plötzlich anders, ....

 

Nichts davon ist für Staking relevant. Eine Staking Node braucht kein Bankkonto, keine Versicherung und es gibt niemanden der Gewährleistungsansprüchen geltend machen könnte. Es gibt maximal eine IHK Gebühr aber die ist erstens lächerlich klein und zweitens kannst du alle Gebühren direkt vom Gewinn abziehen und zahlst dann weniger Steuern. Ist nicht ganz ein Nullsummenspiel aber dicht genug dran.

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vor 4 Minuten schrieb Kaffeepause:

Wenn es richtig läuft, bekommst du Probleme, wenn die Waschmaschine deiner Gattin spinnt - der Händler entdeckt, dass do Gewerbetreibender bist.

Dann frage ich den Händler ganz freundlich, ob er die Gewährleistung für die Privat angeschaffte Waschmaschine wirklich ablehnen möchte mit allen daraus resultierenden Konsequenzen für ihn. Notfalls darf er vor Gericht versuchen zu begründen wozu so ein ETH Validator eine Waschmaschine benötigt. Ich bin ehrlich gespannt auf die Begründung.

PC Hardware wäre wohl ein besseres Beispiel. Beim Staking ist aber auch das kaum relevant. Nehmen wir zum Spaß einfach mal einen kleinen für ETH eigentlich überdimensionierten Server. Da kommen wir dann auf 500€ oder sowas in der Art. So ein ETH Validator wirft jedes Jahr genug Gewinn ab um gleich mehrere davon zu bestellen. Bei defekter Hardware würde ich nicht lange überlegen und einfach direkt neu bestellen. So ein Gewerbe hat auch Vorteile. Wenn ich beim Händler meines Vertrauens anrufe und denen mitteile, dass ich das neue Mainboard so schnell wie möglich brauche, werden wir dafür bestimmt eine Lösung finden, die mir als Privatperson nicht zugänglich wäre.

Beim Internet geht der Spaß sogar soweit, dass man an bestimmte Dienstleistungen wie zum Beispiel eine zweite Failover Leitung nur mit Gewerbe ran kommt.

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