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NFT günstiger als Marktpreis verkaufen


xk3lo

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Hallo,

ist es in irgendeiner Form strafrechtlich relevant, wenn ich einer bekannten Privatperson ein NFT weit unter "marktüblichen" Preis verkaufe?

Geht in diesem Fall um Token, die über 4 Jahre gevestet sind, aber als NFT verkauft werden können. Aus verschiedenen Gründen werden diese grundsätzlich von Händlern mindestens 30% unter dem eigentlichen Tokenwert verkauft (neue Vestings werden durch Airdrops belohnt, Markt ist wenig liquide,...). Daher lässt sich der "marktübliche" Preis nicht wirklich kalkulieren, sondern nur im Vgl zum ungevestetem Token.

Letzlich sehe ich den Vergleich zu anderen Sachwerten, die unter Umständen ja auch im Bekanntenkreis günstiger verkauft werden würden.

LG

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vor 54 Minuten schrieb xk3lo:

Hallo,

ist es in irgendeiner Form strafrechtlich relevant, wenn ich einer bekannten Privatperson ein NFT weit unter "marktüblichen" Preis verkaufe?

Strafrechtlich sehe ich kaum Gefahrenpotential, eher zwei oder drei Aspekte in steuerrechtlicher Hinsicht. Letztlich kommt es auf deine Vertragsgestaltung an. 

 

vor einer Stunde schrieb xk3lo:

Geht in diesem Fall um Token, die über 4 Jahre gevestet sind, aber als NFT verkauft werden können.

Ich vermute, du wirkst an einem Projekt mit und deine Token sind noch gesperrt. Dann verstehe ich aber nicht, wieso der Verkauf als NFT das Vesting aufheben sollte. Wo liegt darin der Sinn?

Auf jeden Fall müßte man alle dazugehörigen Verträge prüfen, bevor man eine Einschätzung vornehmen kann. 

Hast du Kollegen oder Teammember, die so etwas schon gemacht haben? 

 

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Danke für deine Antwort.

Ich bin nicht Teil dieses Teams und es gibt auch keine Verträge. Ich bin einfache Privatperson/Spekulant. Wie ein normales NFT wurde es im Bieterverfahren auf einer ähnlichen Plattform wie Opensea verkauft. Inwiefern wäre es steuerrechtlich Interessant?

Der Sinn liegt für mich nur darin, dass ich zur Zeit kein illiquides Vermögen haben möchte (bin Student), welches mir ggf. bei Förderungen Nachteile bringt, obwohl ich es auf dem offnenen Markt nicht unmittelbar veräußern kann (deshalb schnellstmöglichst günstiger an einen Freund).

Der Verkauf hebt auch das Vesting nicht auf. Das nur wenig liquide Vermögen wechselte nur den Besitzer. Der neue Besitzer muss nun sehen, dass er das NFT auf diesem wenig liquiden Markt los wird (nicht normal wie bei Token, die man rund um die Uhr umtauschen kann), wenn er möchte.

Das NFT ist erst nach dem Verkauf auf ein mehrfaches an Wert gestiegen. Vor Verkauf war es keine besonders nennenswerte Summe. Aber schon so, dass ich mir Gedanken mache, ob das straf- und steuerrechtlich alles korrekt ist. Es wäre im Prinzip so als würde mich mein hypothetisches Bored Ape Yacht Club NFT für 0.5 ETH anstatt 2 ETH an einen Freund verkaufen, bevor der Floor Price (hypothetisch, sehe das nun nicht nach) 30 ETH anstieg. Auch für diese beliebten NFTs gibt es ja nur den Wert, auf den sich Käufer und Verkäufer einigen.

Hätte man den Wert meines NFT durch die Anzahl der darin gelegenen Token 1:1 übertragen, dann hätte der Preis zum Zeitpunkt der Veräußerung auch unter Schenkungsfreibetrag gelegen.

Im Prinzip sehe ich so wie bei einem praktischen Beispiel aus dem Alltag: der Vater meiner Freundin hat sein Auto, das auf hiesigen Plattformen 4000 Euro Verkaufspreis hätte, für 2000 Euro verkauft.

 

 

Es handelt sich prinzipiell um Token, die durch die Besitzer gevestet werden und dafür Abstimmungsrechte bei Pools haben. Die Token sind für 4 Jahre gevestet. Sie sind nun nicht mehr direkt veräußerbar, sondern nur die gesamtgevesteten Token auf einmal und zwar als NFT. Da der Markt nicht liquide ist, die Token als einzelne nicht veräußerbar sind sowie neue Besitzer von ungevesteten Token diese auf dem freien Markt erwerben können, vesten und dafür als Bonus Airdrops erhalten, ist das illiquide NFT nicht gleichzusetzen mit dem der ungevesteten Token (da illiquide + Airdropsbonus).

Bearbeitet von xk3lo
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Der "Marktwert" wird zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart.

Was irgendwo von irgendwem als "Preisschild" definiert wird, spielt keine Rolle.

vor 37 Minuten schrieb xk3lo:

Im Prinzip sehe ich so wie bei einem praktischen Beispiel aus dem Alltag: der Vater meiner Freundin hat sein Auto, das auf hiesigen Plattformen 4000 Euro Verkaufspreis hätte, für 2000 Euro verkauft.

Auch hier: Der "Marktwert" dieses Autos beträgt 2.000 Euro. Völlig egal ob irgendein anderes Auto ein "Preisschild" mit 4.000 Euro trägt.

Mit einer Schenkung hat das nix zu tun.

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Der "Marktwert" wird zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart.

Was irgendwo von irgendwem als "Preisschild" definiert wird, spielt keine Rolle.

Auch hier: Der "Marktwert" dieses Autos beträgt 2.000 Euro. Völlig egal ob irgendein anderes Auto ein "Preisschild" mit 4.000 Euro trägt.

Mit einer Schenkung hat das nix zu tun.

Mit anderen Worten: du stimmst mir ungefähr zu?

So ganz kann das ja nicht richtig sein. Kaufe ich mir meinen Mercedes für 100k und Verkaufe den meinem Nachbarn für 20k, dann ist dies eine betrachtliche Differenz und wird als Schenkung betrachtet. So habe ich es zumindest in mehreren Quellen gelesen. Solltest du es genauer wissen, bin ich interessiert. (Hab irgendwie das Gefühl, dass das passiv aggressiv klingt. Soll es nicht sein, LG) 

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vor 4 Stunden schrieb xk3lo:

Mit anderen Worten: du stimmst mir ungefähr zu?

So ganz kann das ja nicht richtig sein. Kaufe ich mir meinen Mercedes für 100k und Verkaufe den meinem Nachbarn für 20k, dann ist dies eine betrachtliche Differenz und wird als Schenkung betrachtet. So habe ich es zumindest in mehreren Quellen gelesen. Solltest du es genauer wissen, bin ich interessiert. (Hab irgendwie das Gefühl, dass das passiv aggressiv klingt. Soll es nicht sein, LG) 

Ganz so einfach ist das natürlich nicht.

Das FA prüft bei solchen Dingen durchaus ob der Preis "marktüblich" war.

Bei einem Auto ist das recht einfach.

Bei NFT eher etwas schwierig.

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vor 13 Stunden schrieb xk3lo:

So ganz kann das ja nicht richtig sein. Kaufe ich mir meinen Mercedes für 100k und Verkaufe den meinem Nachbarn für 20k, dann ist dies eine betrachtliche Differenz und wird als Schenkung betrachtet.

Klar, du kannst das gern als Schenkung betrachten und dem Finanzamt das auch so melden.

Du kannst auch jedem erzählen, dass du dein Auto deutlich unter Wert verkauft hast und darauf hoffen, dass dich jemand beim Finanzamt anschwärzt.

Du kannst es auch einfach nur für 20.000 Euro verkaufen und gut ist. Solange du den Verlust nicht steuerrechtlich geltend machst, ist das eher ein theoretisches Problem.

vor 9 Stunden schrieb Mick75:

Das FA prüft bei solchen Dingen durchaus ob der Preis "marktüblich" war.

Nein, das Finanzamt prüft bei einem Autoverkauf rein gar nichts wenn es keinen Anlass dazu gibt. Da Autoverkäufe nicht in der EInkommensteuererklärung erscheinen ("Dinge des täglichen Gebrauchs), gibt es keinen Grund irgendwas zu prüfen.

vor 9 Stunden schrieb Mick75:

Bei einem Auto ist das recht einfach.

Nein, das ist bei einem Auto nicht einfach. Gerade sehr teure Autos lassen sich nicht einfach so nach Listenpreise bewerten. Und bei günstigen Autos spielt das keine Rolle, da sind ein paar Tausend Euro echt egal.

Bei Immobilien sieht das anders aus - wenn Immobilien für 1.000 Euro/m² verkauft werden obwohl in der Region 5.000 Euro/m² üblich sind, schreit das schon nach einer weiteren Prüfung. Immobilien tauchen auch in Einkommensteuererklärungen auf.

vor 9 Stunden schrieb Mick75:

Bei NFT eher etwas schwierig.

Genau - wer sollte bei NFTs irgendwas prüfen wollen ?!?

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Verstehe ich es richtig, das in Grunde gevestete Token verkauft werden?

Dann ist der 'Marktpreis' natürlich niedriger als der 'Listenpreis', der Käufer hat ja den Nachteil des Vestings. Das sollte auch das FA verstehen ...

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Ja genau, war mir irgendwie nicht möglich, das simpel zu erklären.

Bin mir nicht sicher, was das FA so versteht in Bezug auf Krypto ... aber fühle mich auf der sicheren Seite

Bearbeitet von xk3lo
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