goran27 Geschrieben 2. Mai Teilen Geschrieben 2. Mai Hallo leute ich sehe grad das der freibetrag ab 2024 für krypto auf 1000 eur gestiegen ist ,weiss das jemand o das stimmt danke euch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::. o.Z.o.n.e .::.. Geschrieben 2. Mai Teilen Geschrieben 2. Mai (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb goran27: Hallo leute ich sehe grad das der freibetrag ab 2024 für krypto auf 1000 eur gestiegen ist ,weiss das jemand o das stimmt danke euch Nein, absolut falsch. Es gilt immer noch eine Freigrenze von 600 1000 Euro. Bearbeitet 2. Mai von ..::. o.Z.o.n.e .::.. Korrektur, Danke an die Foren-Schwarm-Intelligenz. ;*)) 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matchbox Geschrieben 2. Mai Teilen Geschrieben 2. Mai (bearbeitet) vor 16 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..: Nein, absolut falsch. Es gilt immer noch eine Freigrenze von 600 Euro. Naja, halb falsch. Die Freigrenze ist ab 2024 tatsächlich 1000€ (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html) vor einer Stunde schrieb goran27: freibetrag ab 2024 für krypto Wie gesagt Freigrenze und es ist nicht 'für Krypto' sondern für alle privaten Veräußerungsgeschäfte (siehe §23 EStG oben). Bearbeitet 2. Mai von Matchbox 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koiram Geschrieben 2. Mai Teilen Geschrieben 2. Mai "Private Veräußerungsgeschäfte – Neuerungen 2024 Gilt für Veräußerungsgewinne bislang ein jährlicher Freibetrag von 600 Euro, steigt dieser 2024 auf 1.000 Euro. Diese Änderung dürfte insbesondere für Kryptotrader spannend sein. ..." https://www.lexoffice.de/gesetzesaenderungen/private-veraeusserungsgeschaefte/ 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::. o.Z.o.n.e .::.. Geschrieben 2. Mai Teilen Geschrieben 2. Mai vor 1 Stunde schrieb Matchbox: Naja, halb falsch. Die Freigrenze ist ab 2024 tatsächlich 1000€ (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html) Wie gesagt Freigrenze und es ist nicht 'für Krypto' sondern für alle privaten Veräußerungsgeschäfte (siehe §23 EStG oben). Ich Danke Dir für die Korrektur. ;o)) vor 10 Minuten schrieb koiram: "Private Veräußerungsgeschäfte – Neuerungen 2024 Gilt für Veräußerungsgewinne bislang ein jährlicher Freibetrag von 600 Euro, steigt dieser 2024 auf 1.000 Euro. Diese Änderung dürfte insbesondere für Kryptotrader spannend sein. ..." https://www.lexoffice.de/gesetzesaenderungen/private-veraeusserungsgeschaefte/ Und Dir Danke ich ebenso. ;o)) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goran27 Geschrieben 2. Mai Autor Teilen Geschrieben 2. Mai Also ist es jetzt definitiv so für kryptos wo im jahr 2023 gekauft worden sind und im jahr 2024 verkauft worden sind der freibetrag von 1000eur und nicht von 600 eur ,stimmt das so jetzt danke euch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bulsan Geschrieben 2. Mai Teilen Geschrieben 2. Mai Nein das stimmt so nicht, weil dir ganz offensichtlich nicht klar ist, dass eine Freigrenze was anderes als ein Freibetrag ist. Freigrenze: wenn du über 1000€ bist, muss alles versteuert werden, nicht nur der Betrag oberhalb der 1000,€. 1 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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