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Steuern berechnen


HansM78

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Ich noch mal, ich hätte den letzten Post gelöscht, aber das geht nicht. Wer kann mir mal vorrechnen, wie viel und welche Steuern ich zahlen muss?

Angestellter, 39 Jahre, Steuerklasse 4, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, 24.000 € Lohn, 6.000 € Gewinn aus Bitcoin-Verkäufen (innerhalb eines Jahres).

 

Frage:
1. Muss ich jetzt Einkommenssteuer statt Lohnsteuer zahlen (auch wenn die Lohnsteuer eine Unterform der Einkommenssteuer ist)

2. Zahle ich den auf die 6000 € den Steuersatz, der sich durch die 24.000 € Lohn ergeben haben oder zahle ich den Steuersatz der sich aus der Summe aus 24.000 € Lohne und 6000 € Gewinn errechnet (also 30.000 €)?

3. Kann mir das mal jmd. "grob" vorrechnen?

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@HansM78

 

Wo ist der Unterschied zwischen Enkommenssteuer und Lohnsteuer?

Theoretisch gibt es keinen. Die Einkommensteuer ist auch die Lohnsteuer. Im Prinzip spricht man dann von Lohnsteuer, wenn es nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gibt. Denn man erhält ja einen Lohn. D.h. der Lohn wird besteuert. Wenn mehrere Einkunftsquellen zusammenkommen, das Finanzamt unterscheidet 7 Einkommensarten, sagt man Einkommensteuer.

 

Also alles zusammenrechnen(Bruttolohn+BTCgewinn) -> Einkommenssteuerrechner -> bereits gezahlte "Lohnsteuer" abziehen -> gleich die zu erwartende Rechnung

Bearbeitet von TopsyKrett
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Wie denn jetzt? Bei privaten veräußerungsgeschäft en muss man auch seinen bruttolohn zusammen mit den bitcoin gewinn versteuern lassen? 

 

Wie denn jetzt? Wenn ich 1000 Euro bitcoin Gewinn mache muss ich dann meinen bruttolohn z. Bei von 30000 Euro  + 1000 Euro btc versteuern? 

Ich dachte das gilt nur für den Gewinn 

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@bleenk

So ist das. Das gesammte Einkommen, egal woher, unterliegt der Einkommenssteuer:

Beispiel: (Zahlen erfunden):

50.000 Brutto ---> Enthaltende und schon jeden Monat gezahlte Lohnsteuer von 25% = 13.000€

10.000€ BTC-Gewinn erhöhen das Einkommen und dadurch den Steuersatz:
für 60.000€ bei 30% sind es 17000€

17.000€ - 13.000€ = 4.000€ Steuernachzahlung

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vor 12 Minuten schrieb TopsyKrett:

@bleenk

So ist das. 

Danke für deine Antwort. Und wie verhält es sich wenn ich jetzt mit dem traden aufhöre? Muss ich dann für das nächste Jahr keine einkommensteuer mehr bezahlen oder? Ganz normal wie gehabt lohnsteuer? 

 

Bearbeitet von bleenk
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gilt nicht für sonstige kapitaleinkünfte eine gewinnsteuer von pauschal 25% bei haltedauer < 1 jahr? nach der obigen

rechnung die mathematisch nachvollziehbar und verstanden ist, sind es ja rein auf den zugewinn 40% steuern.

woher kommen die fixen 25%, die sich in meinem gedächtnis manifestiert haben?

 

ahoi toco

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vor 39 Minuten schrieb toco:

gilt nicht für sonstige kapitaleinkünfte eine gewinnsteuer von pauschal 25% bei haltedauer < 1 jahr? nach der obigen

Das gilt nur für Kapitalerträge (Aktien, Zinsen,...) ... Steuerfrei ust da nux nach einem Jahr!

vor 39 Minuten schrieb toco:

rechnung die mathematisch nachvollziehbar und verstanden ist, sind es ja rein auf den zugewinn 40% steuern.

Korrekt, daher rechne ich bei jedem meiner Trades vereinfacht, dass die Hälfte ans Finanzamt abzuführen ist.

Nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei.

vor 39 Minuten schrieb toco:

woher kommen die fixen 25%, die sich in meinem gedächtnis manifestiert haben?

Das wäre die Abgeltungssteuer gewesen. Bitcointrading wird jedoch als „Privates Veräußerungsgeschäft“ besteuert.

... und ja, dieser Umstand wird für viele ein sehr, sehr böses Erwachen in zwei Jahren geben. Insbesondere für diejenigen, die komplett ohne Rücksicht auf die Haltezeit ausgecasht haben und mal eben für eine halbe Mio ein Eigenheim gebaut haben.

Bearbeitet von Jokin
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vor 8 Minuten schrieb Jokin:

 

danke Jokin, mensch ich bin bis dato immer von ca. 25% ausgegangen, ich hab auch massiv eingecasht, wollte meine kryptos vorsatzmaessig noch

in maerz 2018 reinretten (steuerfrei), aber mich hats dann vorweihnachtlich auch MEHR oder weniger rausgespuelt. musste verkaufen, da der

prozentuale gewinn schwer auszuhalten war.. 40 % ist schon derbe, da haette ich mir die 20 eur letzten in der kirche (brot fuer die welt)

sparen koennen (spass, 20 eur kein thema)..

ahoi

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vor einer Stunde schrieb Jokin:

 

jokin, hab mich gerade nochmal mit beschaeftigt...

- privates veraeusserungsgeschaeft = ok

- persoenlicher steuersatz = ok

frage anhand deines beispiels:

variante jokin:

50.000 Brutto ---> Enthaltende und schon jeden Monat gezahlte Lohnsteuer von 25% = 13.000€

10.000€ BTC-Gewinn erhöhen das Einkommen und dadurch den Steuersatz:
für 60.000€ bei 30% sind es 17000€

17.000€ - 13.000€ = 4.000€ Steuernachzahlung

variante toco:

50.000 Brutto ---> Enthaltende und schon jeden Monat gezahlte Lohnsteuer von 25% = 13.000€

10.000€ BTC-Gewinn erhöhen das Einkommen und dadurch den Steuersatz:
für 60.000€ bei 30% 25% sind es 17000€  15000 €

17.000€ 15000 € - 13.000€ = 4.000€ 2000 € Steuernachzahlung

meine frage: wenn andernorts steht "der persoenliche steuersatz ist anzuwenden", koennte man (ich) doch eher denken,

der den man hat auf basis seines gehaltes, resp. die 25%.

wo steht dass man alles zusammenziehen muss (gehalt + kryptogewinn), um daraus einen neuen steuersatz zu ermitteln? dadurch ergibt sich 

natuerlich ein erorbitant hoher prozentualer abzug bezogen auf den reinen einkommenszugewinn durch krypto-

gewinne.

danke fuer deine mühe, wäre schön wenn du einen link hast wo der vorgang (zusammenziehen aller einkommensarten und neuberechnung

persönlicher steuersatz und anwendung über alles (einkommen+zugewinne)) beschrieben steht.

toco

 

Bearbeitet von toco
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vor 12 Stunden schrieb Jokin:

Google: „Einkommensteuer“ -> Wikipedia

danke, perfekt, jetzt glaube ich es und habe es auch verstanden. besten dank Jokin! werd mal alles ausrechnen

die tage um mal konkrete zahlen zu haben.

ahoi, toco

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vor 19 Stunden schrieb Jokin:

Google: „Einkommensteuer“ -> Wikipedia

eine frage zu lohnsteuer (öffentlicher dienst / nichtselbstständige Einkünfte) vs. einkommenssteuer drängt sich mir noch auf. das lohnsteuer ein baustein der

einkommenssteuer ist, ist soweit klar.

zahlenbeispiel (beispielhaft):

öffentlticher dienst, lohnsteuerklasse 3, kinderfreibetrag 1

...folgende zahlen sind mit dem entgeltrechner oeffentlicher-dienst.info entstanden und rechnerisch korrekt

47T eur steuerpflichtiges brutto --> 8,3T eur lohnsteuer

10T eur bitcoingewinn

fiktive anhebung des steuerpflichtigen bruttos auf 57T eur (scheint mir logisch) --> 11,5T eur (lohn)steuer

steuernachzahlung nach meiner logik: 11,5 - 8,3 = 3,2T eur

*********************************************************************************************************************

... nehme ich jetzt den einkommenssteuerrechner sieht das ganze wiefolgt aus

47T eur steuerpflichtiges brutto (alleinstehend) --> 11,3T eur steuer  (warum gibt es hier bereits einen krassen unterschied zur lohnsteuerberechnung oben,

wenn doch lohnsteuer das gleiche ist wie einkommenssteuer)

10T eur bitcoingewinn

57T eur steuerpflichtiges brutto (alleinstehend) --> 15,4T eur steuer 

steuernachzahlung: 15,4 - 11,3 = 4,1T eur (warum der große unterschied beider berechnungsvarianten?)

 

danke & ahoi, toco

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vor 4 Stunden schrieb toco:

47T eur steuerpflichtiges brutto (alleinstehend) --> 11,3T eur steuer  (warum gibt es hier bereits einen krassen unterschied zur lohnsteuerberechnung oben,

Du hast Dir die Antwort bereits selbst gegeben:

vor 4 Stunden schrieb toco:

lohnsteuerklasse 3, kinderfreibetrag 1

Wenn Du von unterschiedlichen Eingangsparametern ausgehst, kommen auch unterschiedliche Ergebnisse heraus.

Sobald Du mit Kinderfreibeträgen rechnest, mussg Du eine komplette Steuerberechnung inkl. Kindergeld durchführen.

Ebenso gilt dies, wenn auf einmal der Ehepartner mit denm geringeren Gehalt auf einmal die dicken Bitcoingewinne einfährt ... (Steuerklasse 3/5)

Und nochmal: Wendet Eich an Eure Steuerberater!!!

Das Jahr 2017 und viele von den Lesern hier haben keinen Plan wie sie bis zum 31.12. nochmal schnell massiv Steuern sparen können.

Und ebenso haben viele hier nicht auf dem Schirm wie ein sauberer Jahresabschluss aussehen muss (macht zumindest so viel wie möglich Screenshots von Euren Beständen)

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