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Gulliver

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Beiträge von Gulliver

  1. vor 37 Minuten schrieb Maqlax:

    Genau, es muss nur der BTC Preis abgebildet werden

    Weniger den Preis, in einem synthetischen ETF soll die Performance des Bitcoin abgebildet werden. Bei einem synthetischen Krypto ETF wird man das wohl über einen Korb aus ALTs versuchen zu erreichen, vielleicht auch über Derivate-Vereinbarungen auf den BTC, die mit weiteren Institutionen abgeschlossen werden … Crypto Financial Engineering at its „best“ 🤔 

     

  2. Gerade eben schrieb Maqlax:

    Nein tust du nicht. Im Endeffekt wird es die "positive Eigenschaft" der Begrenztheit der Bitcoins schwächen...

    Wohl eher die Erkenntnis stärken, dass Bitcoin Bitcoin ist und auf Nicht-Bitcoin basierende Produkte keine nachhaltigen Alternativen sind. 

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  3. vor 1 Minute schrieb SkaliertDoch:

    synthetischer Derivate Fund den Bitcoin Preis positiv beeinflussen soll. Steh ich da auf dem Schlauch?

    Dieser ETF muss dann nur die besten ALTs hernehmen, um die BTC-Performance zu replizieren … 🤔 

    Schätze, dass man dann ganz schnell einen physischen ETF fordern wird. 😉

  4. vor 15 Minuten schrieb TomsArt:

    die Falle sind satte tradinggewinne im alten Jahr und starke Verluste im aktuellen, die dir die Steuerzahlung nicht mehr ermöglichen. den evtl. Verlustvortrag kannst du ja erst mit kommenden Gewinnen verrechnen.

    Je nach persönlicher Steuersituation und Höhe der Gewinne kommt auch ein Verlustrücktrag in Betracht. Je nachdem, wie stark man den nutzen will, bestimmt sich dann der verbleibende Verlustvortrag.

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  5. Ökosozial … das liest sich wohlwollend. Und dann noch alles vermeintlich ab 01.01.2022. Ist ja alles ganz easy, oder?

    Weder ist es das in D, noch in Austria. Denn weder sind Kryptowährungen Währungen im klassischen Sinne, noch sind es klassische Kapitalanlagen. Die nicht mögliche Einordnung in diese Kategorien wurde ja bereits früher bedacht, dennoch sind Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter kategorisiert worden, wofür es auch mittlerweile eine deutliche und bestätigende Rechtsprechung gibt.

    Jetzt so einfach die Pferde zu wechseln und mal mir nichts, dir nichts und auch noch rückwirkend die Besteuerung zu ändern, wäre zwar möglich, aber doch sehr unwahrscheinlich. Zumal man ja in D bereits einige Änderungen zur Kryptobesteuerung jüngst auf den Weg gebracht hat.

    Und eine rückwirkende Änderung der Besteuerung hätte zur Folge, dass auch Steuerbescheide geändert werden müssten; ein nicht ganz trivialer Prozess, der da ablaufen müsste. 

    Und dann stellt sich auch noch die Frage, ob eine Änderung mit Rückwirkung überhaupt statthaft ist. Der Staat ist zwar selten vertrauenswürdig, aber den Krypto-Halter wird die rechtlich bedeutsame Frage umtreiben, ob er beim Kauf damit rechnen musste, dass irgendwann seine Kryptos der allgemeinen Steuerpflicht unterliegen würden. Mit den vielen Urteilen, den jüngst erfolgten Anpassungen, die formulierten Grenzen bei der Rückwirkung generell, wird es schwer sein, hier ohne eine weitgehenden Bestandsschutz auszukommen. Und eine kurzfristige Einstufung von Kryptos in etwas, das eine weitgehende generelle Besteuerung ermöglicht wird auch nicht so einfach sein, wie das gerne diejenigen hätten, die als „ökosozial“ gelten wollen.

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  6. vor 21 Stunden schrieb coinomat:

    Kryptogewinne sind meines Wissens nach auch mit Verlusten aus anderen Veräußerungsgeschäften gegenzurechnen.

    Neben sowas wie Gold und Währungen und Immobilien fällt da meines Wissens nach auch Kunst darunter. Bei Malerei z.B.

    Das ist korrekt. Allerdings sollte man dabei dem FA eine Gewinnerzielungsabsicht darstellen können … für Liebhaberei gibt es vom Fiskus nichts. 

  7. vor 8 Minuten schrieb Aktienspekulaant:

    Der erste Satz des Artikels lautet: "Ein neues Gesetz erlaubt es deutschen Investmentfonds, massiv in sogenannte „Kryptowährungen“ wie Bitcoin anzulegen."

    Welches Gesetz meinen die Autoren? Gibt es schon deutsch Investmentfonds, die das machen? Welche sind das? 

    Weiß das jemand?

    Rainer

    Schau mal das sog. "Fondsstandortgesetz" aus Mitte 2021 an. Auf Basis dessen dürfen Spezialfonds bis zu 20% ihrer Assets in Krypto investieren.

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  8. Am 6.10.2021 um 01:00 schrieb Tobias93:

    staking oder mining Methode gibt es steuerlich jetzt nur ärger, weil hier wieder alles Neuland ist.

    Diese Sichtweise ist nicht ganz so korrekt ... mittlerweile ist die Rechts- und Steuerlage zu Staking und Mining in D sogar ziemlich eindeutig; ein paar Sonderfälle gibt es vielleicht noch, aber der entsprechende Rahmen für Einkünfte aus dieses Transaktionen ist gesetzt.

    Und noch etwas, eingangs wird immer wieder von der 1-Jahresfrist gesprochen, nach der es sich um steuerfreie Coins handeln soll. Wenn ich mir dieses Konzept so anschaue, dann würde ich eine 10-Jahresfrist ggfs. in Betracht ziehen.

  9. Ich habe mir mal die Korrelation von BTC gegenüber dem S&P500 angeschaut (Wochenbasis, letzte fünf Jahre). Da lässt sich schon eine Korrelation feststellen.

    Auf dem aktuellen Niveau der Korrelation (positive Korrelation) kam es in diesem Zeitraum immer zu deutlichen Kurssteigerungen des BTC. Interessanterweise, war die Korrelation auf gleichem Niveau negativ, dann hatte diese einen Vorlauf von 6-8 Wochen auf eine deutlichen Kursverlust (eher Crash) des BTC.

    Fünf Jahre ist sicherlich kein extrem langer Zeitraum, um eine Korrelation zwischen Märkten zu ermitteln. Aber eine Grundtendenz lässt sich zwischen BTC und S&P500 schwerlich ignorieren ... und die steht im Moment auf steigende Kurse im BTC (wenn die Vergangenheit weiterhin eine Bedeutung hat).

     

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  10. vor 9 Stunden schrieb mike_grh:

    Für Raketen ist es meiner Meinung nach noch zu früh...

    Für Raketen evtl. noch zu früh … viel wichtiger, für die Rakete ist es aber dennoch lange nicht zu spät. Der Spaß geht erst los …

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  11. vor 15 Minuten schrieb koiram:

    Ich will euch ja nicht desillusionieren, aber...

    Morgen ist Dienstag, und Dienstag ist der neue Sonntag (siehe hier).

    Ach was, papperlapapp … mittlerweile kann man sagen, dass die Übertreibung näher an der Wirklichkeit ist, als die Wahrheit. 🙃

    … und außerdem kann der BTC ja auch mal die Aktienmärkte nach oben ziehen. Abgekoppelt hat er sich heute schon mal. 

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  12. vor 22 Minuten schrieb papajabrot:

    BTC auf Festplatte von abgekauften PC gefunden. Kein Kaufnachweis. Knast!

    Auf jeden Fall solltest Du primär darüber mal den Verkäufer informieren, denn in dem Fall sollte der Sachverhalt wie ein Fund behandelt werden. Und je nachdem wie das ausgeht, das Finanzamt. Knast sollte auszuschließen sein, das dient ehe natürlich der Dramaturgie …

     

    vor 22 Minuten schrieb papajabrot:

    BTC 2011 Hand to Hand gekauft für 5€. Heute Tausende Wert. Kein Nachweis. Hättest halt für 5€ ne Rechnung schreiben sollen. Macht doch jeeeeder. Selbst Schuld. Knast!

    Ganz ehrlich, wer Geld oder Geld-ähnliche Mittel erhält, sollte vielleicht mal ein paar Aktennotizen anlegen; so etwas gab es auch schon 2011. Auch hier ist Knast ziemlich weit hergeholt. Vielmehr vielleicht ein Nachweisproblem; aber selbst hierzu hätte mittlerweile einiges geregelt werden können.

    Ganz ehrlich, so ganz verständlich ist es nicht, was Du für ein „Problem“ hast … 🤷‍♂️

     

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  13. Ich unterstütze die Sichtweise von Jokin, dass das FA eher weniger nachrechnet. Aus meiner Erfahrung heraus geht es viel mehr um die glaubhafte Darstellung des Sachverhalts mit der entsprechenden Backup-Dokumentation, was gar nicht zwingend einzureichende Papierberge bedeutet. Ich für meinen Teil schreibe immer gerne eine kleine Erklärung dazu, wie ich zu einem Wert gekommen bin; habe auch schon oft erlebt, dass der FA-Beamte mich anrief und er kurz nachfragte, ob er das alles so richtig versteht. Bis heute habe ich nie irgendwelche Dokumente nachliefern müssen.

    Ich halte das immer so, dass ich dem Beamten ein Stück weit die Arbeit abnehme und er sich schnell zurechtfinden kann; ich hasse es nämlich auch, wenn mir Sachen auf den Tisch geworfen werden. Ich würde niemals Dokumente abgeben, mit der Denke „soll er/sie sich doch selbst durchtanken“.

    Ähnliche Erfahrungen habe ich übrigens auch mit der Rentenversicherung gemacht, als mal wieder eine Versicherungsklärung anstand. 

    Unendliches Entgegenkommen darf man nicht erwarten, aber man kann schon selbst dazu beitragen, dass es sachlich und halbwegs effizient abgeht.

     

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  14. vor 2 Stunden schrieb nattyflo:

    Muss man das echt angeben bei der Steuererklärung? Die Bank führt doch automatisch Kapitalertragssteuer ab und somit weiss das Finanzamt Bescheid? Und dachte auch dass die Bank, bei der das Depot ist, automatisch den Verlust ins nächste Jahr vorträgt?

    Sorry falls ich da was durcheinander bringen sollte und das für die meisten hier Basic Fragen sind. Aber dachte, das ist der Vorteil beim Aktienmarkt, dass man praktisch nix machen muss, weil man eh total gläsern ist in Deutschland.

    Die Bank schickt Dir eine Steuerbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr. Dort ist haarklein aufgeführt, was Du für Erträge erzielt hast (z.B. Kursgewinne, Divienden, anrechenbare ausländische Steuer etc.) INKLUSIVE der Zeilen in der Anlage KAP, wo diese Werte eingetragen werden müssen. NUR EINTRAGEN SOLLTEST DU SIE in Deiner Steuererklärung (kleine Ausnahmen gibt es). Wenn das FA Zweifel bezüglich Deiner Angabe hat, dann wird es vielleicht nachforschen, aber das solltest Du im Eigeninteresse vermeiden.

    Abgeben musst Du sie, wenn noch unversteuerte Erträge vorliegen (z.B. Auslandskonten, ausländische thesaurierende Fonds), oder bestimmte Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.

     

     

     

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  15. Vermutlich liegt es an der Beschreibung Deines Eröffnungspostings.

    Vergiss‘ die ersten beiden Verkäufe komplett. Die sind steuerlich nicht mehr von Bedeutung. Es geht nur um den halben Bitcoin.

    Der Gewinn, den Du versteuern musst, ist die Differenz zwischen dem Verkaufswert und dem Kaufwert dieses halben Coins.

    Ich würde in der Berechnung gegenüber dem FA auch nicht den einen (steuerfreien) Bitcoin mit einbringen oder aufführen, denn der ist für den halben nicht relevant. 

  16. Der erste Verkauf (10 ETH) ist steuerfrei, da Haltedauer größer 1 Jahr ... Freigrenze ist hier nicht relevant

    Der zweite Verkauf (1 BTC) ist steuerfrei, da Haltedauer größer 1 Jahr ... Freigrenze ist hier nicht relevant

    Der dritte Verkauf (0,5 BTC) ist steuerpflichtig, da Haltedauer kleiner 1 Jahr ... Freigrenze ist hier zwar relevant (auf der Steuerpflichtigkeit der Transaktion), aber dennoch irrelevant, da Gewinn größer EUR 600 ... zu versteuern sind EUR 15.000 (VK 20.000 ./. EK 5.000).

     

  17. vor 26 Minuten schrieb Chantal Krüger:

    Es macht eher Sinn, was mit der Energieintensiven Industrien zu machen.

    Das sehe ich genauso. In D liegt der Fokus viel zu stark auf dem Austausch des Verbrenners durch E-Antriebe als allein-seeligmachende Klima-Maßnahme. M.E. sollte die Politik beim Thema "Einbindung des Autos in die Klimadiskussion als ein Baustein" dieses vor allem auch vor dem Hintergrund eines absehbaren Verkehrskollaps (viel zu viele Autos sind auf viel zu wenig Platz unterwegs) mit in das Gesamtkonzept einbauen. Klima ist nicht nur Hitze oder Kälte, sondern auch Lärm, Belästigung und Gefahr.

     

  18. Mittlerweile ist man ja ganz gut beraten, die Herkunft der Coins belegen zu können (weil man es irgendwann muss).

    Ich würde sogar noch weitergehen, da es vielleicht die eine oder andere Mühe erspart, Coins nur innerhalb des Kreislaufs mit der selben Bank zu machen.

    Damit wird man zwar immer noch einiges belegen müssen, insbesondere wenn zwischenzeitlich in eine Cold Wallet transferiert wurde, dies aber normalerweise bei einer sauberen Buchhaltung auch belegen können. Und wenn die Bank das ursprüngliche (FIAT)Geld schon mal in den Händen hatte, ist es vielleicht einfacher, wenn sie das gleiche(FIAT)Geld über den Umweg Coin am Ende wieder erhält. Das ist auch einer der Gründe, weshalb ich mein normales Girokonto nicht aufgeben werde; da kann die Online Banking Branche machen was sie will. Meine Bank kennt mich seit Jahrzehnten und da kann ich auch mal hindackeln zur Vorabklärung.

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