Zum Inhalt springen

Philbert

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    2.712
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Philbert

  1. Ja, beides stimmt. Nur dass du die 0,0022002 BTC nicht bezahlt hast sondern Coinbase für eine Transaktion zu vielen Adressen.
  2. Und die Order hat du aber in der Orderliste und in der Transaktionshistorie? Und die steht auf "Filled"? Und danach keine ETH Trade mehr gemacht?
  3. Das war am 19.02. und am 22.02. Wann war dein Kauf? Eigentlich sollte das nichts damit zu tun haben... #Binance has temporarily suspended withdrawals of ETH and Ethereum-based tokens in order to address a congestion issue. Rest assured funds are #SAFU and we apologize for any inconvenience caused. Updates to follow. 73K [22:56:54]Binance Announcements
  4. alles auf 0, bis auf Spot? War dein ETH Kauf der letzte Trade, oder gabs danach noch ETH Verkäufe? Es gab vor ein oder zwei Wochen Unstimmigkeiten im ETH Bereich, wo sie sicherheitshalber die Withdrawals ausgesetzte hatten, wenn ich mich recht erinnere.... vielleicht sind da noch Sachen aufzuarbeiten, KA.
  5. Wenn sie geklaut wären, wären sie auch transferiert.... Guck mal da rein, im eingeloggten Zustand: https://www.binance.com/de/my/wallet/account/overview Da müssten sich die Coins doch finden lassen....
  6. Das ist nicht immer einfach mit den CSVs. Sind nur Kleinigkeiten zu ändern, zB mal ne Zeile rausnehmen, oder einen Betrag editieren, nehme ich einfach einen Texteditor, wie Notepad++ zum Beispiel. Das mit den Zeiten ist auch ein immer wieder auftretendes Problem. Es ist fast immer der Unterschied zwischen UTC und CET. Eigentlich sollte alles UTC sein und ist es auch meistens. Wir haben in Deutschland aber UTC+2 Std. Im Sommer... sonst nur +1 Std. Das kriegen sowohl die Exchanges beim Export wie auch die Steuerdienstleister nicht immer so gut gebacken. Bei Binance wird eigentlich auf der Webseite alles in deutscher Standardzeit, also UTC+2 angezeigt. Aber eben leider dann doch nicht alles. Ich meine Convert, was nicht über die API gezogen werden kann wird bei Binance als UTC angezeigt. Da man das per Hand (oder selbstgebastete Datei) in die Steuerseiten einpflegen muss ergeben sich da Fehler. Man kann einen Coin nicht verkaufen, wenn man ihn erst ne Stunde später kauft....
  7. @einfach_ben Die Kosten für abgebrochene Transaktion bei erc20 habe ich als Gebühren klassifiziert. Das finde ich so in Ordnung weil es quasi Kosten im Zusammenhang mit dem Traden sind und deshalb am Ende auch vom Gewinn abgezogen werden sollten. Nachtrag: diese Abbrüche kann man übrigens vermeiden. Sie entstehen, meiner Erfahrung nach, dadurch, dass die voreingestellte Menge an Fees am Ende nicht ausreicht und deshalb die Transaktion abgebrochen ist. Fehlermeldung "out of fees" oder sowas. Bei jeder DEX Seite gibt's Einstellungen (Zahnrad). Hier steht die Slippage meist auf 0,5%. Hier auf 1% stellen. Das sorgt dann zwar dafür, dass eventuell höhere Fees am Ende genommen werden, aber die Transaktion läuft durch. Dann hat man vielleicht etwas mehr bezahlt, aber in jedem Fall weniger als durch den Abbruch und einer einem erneuten Versuch.
  8. Ja und der Strom kommt aus der Steckdose... Was denkst du, von wem sich die Verkäufer diese Gebühren letztendlich bezahlen lassen?
  9. Ehrlich gesagt bin ich mir ziemlich sicher, dass ich den Kauf finden würde... aber das nutzt dir nichts. Eigentlich ist es auch Wurschd, weil du hast die Coins, kannst sie verkaufen oder transferieren. Du könntest dich bei accointing.com anmelden. Das kostet nichts und ist einfach. Da machst du als erstes die API Anbindung zu deinem Binance Account und siehst wenige Minuten später deine Balance und deine Trades. Probiere es doch mal und sag dann Bescheid. Wenn du jetzt zukünftig nur noch ganz normal über den Spot Markt mit Limit tradest und die Finger von allem lässt was du nicht durchschaust ist das alles easy. Das machen fast alle anderen hier auch so. Und dann klappt das auch mit dir und Binance.
  10. Glaub ETH hat heute noch was vor....
  11. Geh mal da hin, im eingeloggten Zustand: https://www.binance.com/en/trade/ETH_EUR?layout=pro Rechts bei "Sell ETH" steht dein Bestand. Links unten kannst du bei der Tabelle Open Orders, Order History, Trade History und Funds abfragen. Auf 1 Month stellen und "hide Other Pairs" ausstellen. Wenn das keine Erleuchtung bringt, hast du die ETH eventuell gestaked oder transferiert.
  12. Ts ts... da will man mal was sinnvolles zur Prognose-Erstellung beitragen und so wird es einem gedankt!
  13. Du siehst das als Nachteil, in Wirklichkeit ist es ein Vorteil: Die Finanzämter könnten es sich nämlich ganz einfach machen: "Kryptos? Nix geregelt? Ok, dann sind es eben alles normale Einkünfte mit persönlichem Steuersatz zu besteuern. Keine Haltefristen, keine nicht versteuerten Gewinne, keine Besteuerung wie bei Kapitaleinkünften .... Schon fertig. Sollen die Leute klagen oder auf eine Regelung warten." Das heißt: Alles was speziell gehandhabt wird, weil man zB Parallelen zu anderen Einkünften erkennt, ist für den Steuerpflichtigen von Vorteil! Man wird später mal die meisten Neuerungen im Kryptobereich in bestimmte Gruppen einordnen können. Aber welche Gruppen das werden und was dann da reinpasst, muss sich halt erst noch über Klagen, Urteile und Gesetze/Verordnungen rausstellen.
  14. Es ist jedenfalls ein Trugschluss anzunehmen, dass nur weil etwas steuerlich noch nicht letztinstanzlich geregelt ist, man deshalb auf Einnahmen keine Steuern zahlen müsste @FiverrPajeet. Der Punkt ist mit Sicherheit legal. Es gibt ja ständig neue Einnahmemöglichkeiten die noch ungeregelt sind. Die Finanzämter versuchen dann sich an ähnlichen, bereits geregelten Einnahmen zu orientieren bis es dann irgendwann einheitlich geklärt ist. Und das kann sehr lange dauern. Wenn einem diese Einordnung nicht gefällt kann man klagen. Und das ist ja genau der Prozess der die ganze Sache dann irgendwann zum Abschluss bringt. Wenn niemand klagt, gäbe es gar keine Veranlassung das zu klären.... Bei Kryptos ist es halt kompliziert und es wird ja jedes Jahr immer noch komplizierter. Die jetzt neuen Sachen wie Liquidity Pools und sowas werden dann sicherlich erst nach dem Staking-Kram geklärt, weil sie halt auch erst später aufgetaucht sind und somit später erst geklagt wird.
  15. Ich kann deine Haltung verstehen. Aber es ist halt längst nicht geklärt und irgendwie sehe ich dann auch nicht ein, in vorauseilendem Gehorsam mir allen netten Möglichkeiten die sich mir so bieten zu entsagen. Ich fahre deshalb zweigleisig. Ich stake einen eher kleineren Teil meiner Coins, die es vermutlich eh nicht über das eine Jahr schaffen werden und den Hauptteil, bei denen die 10 Jahre echt weh tun würden, wegen früher und billiger gekauft, eben nicht. Bei denen muss ich auch nicht mehr so lange auf das Ende des einen Jahres warten. Dabei gehe ich trotzdem davon aus, dass die Verlängerung auf 10 Jahre letztendlich nicht durchgehen wird. Aber ich kann da natürlich nicht sicher sein, hoffe aber, dass das dieses Jahr noch deutlich klarer wird. Ich bin mit meinem Steuerkram jetzt bei Accointing, die mit Winheller zusammenarbeiten. Im Steuerreport wird auf die Haltefrist in der steuerlichen Erläuterung fürs Finanzamt eingegangen und diese begründet. Man könnte sich da auch noch ein individuelles Begleitschreiben erstellen lassen, dass aber nicht ganz billig ist. Winheller und viele andere die in der Materie drin sind geben an, dass die Argumente, die für die Haltefristverlängerung angeführt werden nicht haltbar sind. Der wesentliche Grund ist wohl, dass sie damals eingeführt wurden um ein Steuerschlupfloch zu schließen, was es aber hier mit den Kryptos gar nicht gibt: Verlängerung der Haltefrist: Was ist der Hintergrund? Die Verlängerung der Haltefrist ist in § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG geregelt und greift immer dann, wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 31.12.2008 angeschafft wurde, als Einkunftsquelle genutzt wird und dadurch Einkünfte erzielt werden. Hintergrund der Norm und damit der Haltefristverlängerung ist das Unternehmenssteuerreformgesetz von 2008, womit sog. Containerleasingmodellen der Garaus gemacht werden sollte. In diesen Fällen wurden nämlich nicht nur Einkünfte aus der Vermietung dieser Container erzielt, sondern auch Einkünfte aus der steuerfreien Veräußerung derselben Container nach einem Jahr. Danach stellt die Regelung zur Verlängerung der Haltefrist eine reine Missbrauchsvorschrift für die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter dar. Übertragbarkeit auf Kryptowährungen? Kontrovers diskutiert wird nun, ob die Verlängerung der Haltefrist auch die Fälle des Betreibens von Lending, Staking sowie Masternodes trifft. Um als Einkunftsquelle genutzt zu werden, müssten die in Rede stehenden Wirtschaftsgüter eine eigenständige Erwerbsgrundlage bilden. Abgesehen von der Frage, ob Kryptowährungen überhaupt den Charakter eines Wirtschaftsgutes aufweisen, ist an dieser Stelle also maßgeblich, ob mit der Kryptowährung Einkünfte erzielt werden. Gerade beim Lending ist es aber so, dass in der Regel Einkünfte aus dem Verleihgeschäft (als Ertrag der Forderung) erzielt werden und nicht aus dem Wirtschaftsgut (=Kryptowährung) selbst. In diesen Fällen liegt aber gerade kein Missbrauch vor, weshalb eine Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre nicht angemessen sein kann. Diese Einschätzung wird auch durch eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Steuern untermauert, das die erhaltenen Zinsen nicht als Ausfluss des „anderen Wirtschaftsgutes Fremdwährungsguthaben“, sondern vielmehr als Ausfluss der eigentlichen Kapitalforderung einordnet. Ein Jahr Haltefrist, da keine Einnahmen aus dem Wirtschaftsgut Ebenso verhält es sich bei Kryptowährungen, die für Staking oder Masternodes genutzt werden. Nutzer müssen bei proof-of-stake-basierten Kryptowährungen oder beim Betreiben von Masternodes einen bestimmten Teil ihrer Kryptowährung der Verfügungsmacht entziehen und dem Netzwerk als Sicherheit bereitstellen. Die Sicherheit des Netzwerkes wird dadurch gewährleistet, dass regelwidriges Verhalten den dem Verlust der Sicherheitsleistung (Kryptowährung) zur Folge hat. Auch in diesen Fällen werden keine Einkünfte aus dem Wirtschaftsgut selbst, sondern für das Blockieren der Verfügungsmacht, also als Ertrag aus der Forderung, erzielt. Auch hier bleibt es bei der Haltefrist von einem Jahr. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-von-staking.html
  16. Vielleicht doch mal vorher Leute fragen die sich damit auskennen?
  17. Damit hat er vollkommen recht. Es kann sich keine Haltefrist verlängern, wenn gar keine mehr besteht. Das ist wohl einer der wenigen Fragen beim Staking die unstrittig sind. Siehe Video mit Philipp Hornung von Winheller hier: https://www.youtube.com/watch?v=v4znJluRTZQ&t=625s
  18. Kommt bei mir auf der Startseite bei Balances: https://www.kraken.com/u/trade + @El Barto
  19. Ich lese immer in frischen Wildschweineingeweiden. Zur Not tut es aber auch ein gebratenes Wildschwein....
  20. zufällig jemand auf Kraken eingeloggt und hat auch das: FundingTable.NotAvailable ?
  21. Who the fuck is JustusAusKassel? 🤦‍♂️
  22. Ich hab auch erst vor kurzem gelernt vernünftig mit der Suchfunktion umzugehen. Eigentlich ganz einfach: mit Einschränkung auf den jeweiligen User findet man alles innerhalb von Sekunden.
  23. Ja, diese Argumentation kenne ich zur Genüge... mir persönlich ist sie halt viel zu schwach, zu unklar, zu unsicher, zu abstrakt. Für mich ist der Bitcoin ein sehr besonderer Coin in der schönen neuen Kryptowelt. Warum er das für mich ist, möchte ich aber gerade nicht (schon wieder) diskutieren... also alles gut, jeder soll ihn aus den Gründen kaufen oder nicht kaufen, die er für gerechtfertigt hält. Also eben so behandeln, wie er ihn "verstanden hat".
  24. Und sowas schreckt dich nicht ab?
  25. Das heißt, die kommende "durchgreifende Allokation" ergibt eigentlich (jetzt schon) den Wert bei BTC? Was haben wir denn dann, wenn die nicht kommt? Und genau das ist es, was ihn eben nicht von anderen Coins unterscheidet. Noch nicht mal vom kleinsten Shitcoin. Die Unterschiede liegen mMn wo ganz anders....
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.