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Fragen zur Anlage SO - Steuererklärung


luib1991

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit meiner Steuererklärung 2017 und somit auch mit meinen Kryptogeschäften. Ich habe im Jahr 2017 ca. 800 Trades (Krypto-to-Krypto) gemacht. Diese habe ich jetzt mit cointracking fein säuberlich aufgearbeitet, sodass in cointracking alles richtig dokumentiert ist. Da ich mich mit dem Thema Versteuerung von Kryptos Ende 2017 ehrlich gesagt noch nicht beschäftigt hatte, habe ich natürlich schön vor dem Jahreswechsel noch Krypto-to-Krypto Trades gemacht und somit die wahnsinnigen Gewinne steuerpflichtig gemacht.

im Jahr 2017 hat mir das Programm einen Gewinn von ca. 7k€ angezeigt (FiFo Methode), die ich zu versteuern habe. Gleichzeitig habe ich aber aufgrund des Kurssturzes 2018 bereits jetzt einen Verlust von ca. 11k gemacht. Ich habe jetzt folgende Fragen zu meiner Steuererklärung, bzw zur Anlage SO, wo ich ja meine Gewinne/Verluste von priv. Veräußerungsgeschäften eintragen muss.

 

1. Muss ich meine Steuererklärung 2017 zwingend bis 31.05. abgeben aufgrund meiner Kursgewinne, oder könnte ich diese auch erst 2019 einreichen, dann gleichzeitig mit der 2018er Steuererklärung?

2. Ich erledige meine Steuererklärung über die Aldi-Software Steuer2017. Dort habe ich im Feld priv. Veräußerungsgeschäfte lediglich die Möglichkeit einzelne Zahlen als Gewinn/Verlust einzutragen. Ich sehe nirgends die Möglichkeit eine Excel oder PDF anzuhängen, um meine Trades einzureichen. Muss dies so sein bzw was muss ich mit der Steuererklärung an Anhängen abgeben?

3. Sollte ich nichts an Anhängen abgeben und das Finanzamt akzeptiert einfach meinen zu versteuernden Gewinn von 7k aus 2017, muss ich den ja normal versteuern. Wenn ich jetzt nächstes Jahr meine 2018er Erklärung einreiche und dort den Verlust von 11k angebe, kann es dann sein dass das Finanzamt darüber einen Nachweis haben will?! Wenn ich jetzt meinen Cointracking Report einreiche, akzeptieren sie diesen vielleicht nicht? (Stichwort Geldwäschegesetzt, Kauf und Verkauf innerhalb von 30Tagen).
Kann es dann sein, dass ich 2017 Steuern zahlen musste auf die gleiche Berechnungsbasis, diese aber für meine Verluste 2018 nicht anerkannt wird und ich auf meinen gezahlten Steuern sitzen bleibe, obwohl ich einen Verlust gegenrechen kann?

 

Hoffe ihr versteht, was ich meine.

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Vielen Dank und viele Grüße

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vor 56 Minuten schrieb luib1991:

1. Muss ich meine Steuererklärung 2017 zwingend bis 31.05. abgeben  aufgrund meiner Kursgewinne

eigentlich ja:

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/abgabefrist/

Zitat

Steuererklärung: Wer muss pünktlich abgeben?

Als Arbeitnehmer sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie im letzten Jahr:

  • gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren.
  • unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten, etwa Honorare, Renten oder Mieten.
  • einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.
  • mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagt waren und einer von Ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn Sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben.
  • Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

...außer:

Zitat

Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt haben, sind Sie fein raus. Dann verlängern sich die Abgabefristen automatisch auf den 31. Dezember, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt.

(Ein Bekannter eines Bekannten ;) der wegen eines angemeldeten Gewerbes + nichtselbständige Arbeit zur Abgabe verpflichtet ist, hat aber auch ohne Steuerberater überigens bisher immer eine Fristverlängerung bis Ende des Jahres bekommen, wenn er nach der 1. Mahnung da angerufen und freundlich nachgefragt hatte...)

Bearbeitet von koiram
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vor 29 Minuten schrieb koiram:

eigentlich ja:

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/abgabefrist/

...außer:

(Ein Bekannter eines Bekannten ;) der wegen eines angemeldeten Gewerbes + nichtselbständige Arbeit zur Abgabe verpflichtet ist, hat aber auch ohne Steuerberater überigens bisher immer eine Fristverlängerung bis Ende des Jahres bekommen, wenn er nach der 1. Mahnung da angerufen und freundlich nachgefragt hatte...)

 

hmm also jetzt bin ich auch nicht schlauer, heißt dass, ich rufe da kurz vor Ende Mai an und Frage ob es eventuell auch bis Ende des Jahres geht? Was soll die Begründung sein? (Sorry ich muss meine Trades noch analysieren?!) :D

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steht im von mir angegebenen Link: ;)

Zitat

Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen.

 

Bearbeitet von koiram
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vor 1 Stunde schrieb luib1991:

Dort habe ich im Feld priv. Veräußerungsgeschäfte lediglich die Möglichkeit einzelne Zahlen als Gewinn/Verlust einzutragen. Ich sehe nirgends die Möglichkeit eine Excel oder PDF anzuhängen, um meine Trades einzureichen. Muss dies so sein bzw was muss ich mit der Steuererklärung an Anhängen abgeben?

Du könntest da das Ergebnis deiner Berechnungen eintragen und die Berechnungen dazu als Anlage (Ausdruck) anfügen. Ich mach die Erklärung immer auf Papier, da kann ich dazu schreiben "siehe Anlage" oder auch Felder freilassen die eigentlich ausgefüllt sein müssten... ;)

zu 3. weiß ich nix.

Bearbeitet von koiram
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Solche Fragen wie Nummer 3. kann dir nur ein Steuerberater zuverlässig beantworten. Oder du fragst direkt beim Finanzamt nach. Vielleicht können Sie dir sogar etwas schriftlich geben.

 

Auch wenn du hier Antworten darauf bekommen würdest, 100% darauf verlassen würd ich mich nicht.

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3. Sollte ich nichts an Anhängen abgeben und das Finanzamt akzeptiert einfach meinen zu versteuernden Gewinn von 7k aus 2017, muss ich den ja normal versteuern. Wenn ich jetzt nächstes Jahr meine 2018er Erklärung einreiche und dort den Verlust von 11k angebe, kann es dann sein dass das Finanzamt darüber einen Nachweis haben will?!

Ja.

Wenn ich jetzt meinen Cointracking Report einreiche, akzeptieren sie diesen vielleicht nicht? (Stichwort Geldwäschegesetzt, Kauf und Verkauf innerhalb von 30Tagen).

Ja.

Kann es dann sein, dass ich 2017 Steuern zahlen musste auf die gleiche Berechnungsbasis, diese aber für meine Verluste 2018 nicht anerkannt wird und ich auf meinen gezahlten Steuern sitzen bleibe, obwohl ich einen Verlust gegenrechen kann?

Ja.

 

 

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