WindSurfer Geschrieben 11. Mai 2019 Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 Angenommen, ich habe 2012 einen Bitcoin geschürft und seitdem nicht mehr bewegt. Wenn ich den nun 2019 über Bitcoin.de verkaufen möchte, muss ich den ja auf die Bitcoin.de Wallet schieben. Zählt das dann für das Finanzamt als "Einkauf", d.h. müsste ich dann nochmal 1 Jahr warten, um Steuerfrei verkaufen zu können? Oder könnte ich einfach auf die Angabe beim FA verzichten, weil verjährt? Danke schonmal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 11. Mai 2019 Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 Wenn du den BTC seit 2012 hast, muss der ja auf einer Wallet liegen und ein TRANSFER (also zB von deiner Wallet nach BitcoinDE) unterbricht die Haltefrist NICHT. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 11. Mai 2019 Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 vor 1 Stunde schrieb Amsi: Wenn du den BTC seit 2012 hast, muss der ja auf einer Wallet liegen und ein TRANSFER (also zB von deiner Wallet nach BitcoinDE) unterbricht die Haltefrist NICHT. Schätze, das war nicht die Frage. Bitcoin, die man selbst minet, müssen nach Auffassung des FA versteuert werden. Aber hier gibt es auch Freibeträge und 2012 war der Kurs "etwas" günstiger. Die Haltefrist von ein Jahr ist längst eingehalten und damit der "Spekulationsgewinn", was ja eigentlich ein Inflationsschutz ist, Steuerfrei. Ich würde aber in kleiner Menge die Bitcoin an der Börse verkaufen, wenn überhaupt. Da Du ja beweisen kannst, dass Du die Bitcoin geschürft hast, denke ich, dass sich auch einer findet, der Dir die Bitcoin direkt abkauft. Dazu dann aber mehr per PN. Axiom Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 11. Mai 2019 Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 Die geschürften Bitcoins sind "Einnahmen", im Jahr 2012 musstest Du sie entsprechend versteuern zum Zeitpunkt als sie in Deine Wallet kamen mit dem damals geltenden Kurs. ... da der aber sehr gering war, wird das heute wohl kaum noch jemand jucken - ich glaub, das verjährt erst nach 10 Jahren. Ansonsten 1 Jahr lang auf der eigenen Wallet liegen lassen und zack, kannste steuerfrei veräußern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WindSurfer Geschrieben 11. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 vor 4 Stunden schrieb Amsi: Wenn du den BTC seit 2012 hast, muss der ja auf einer Wallet liegen und ein TRANSFER (also zB von deiner Wallet nach BitcoinDE) unterbricht die Haltefrist NICHT. Ist das dann auf den EINEN Transfer beschränkt (zur BitcoinDE Wallet), oder könnte ich den vorher nochmal auf einen Ledger Nano schieben um z.B. von BCH/BSV zu trennen? Oder würde die neue Wallet eine neue Jahresfrist starten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WindSurfer Geschrieben 11. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Axiom0815: Ich würde aber in kleiner Menge die Bitcoin an der Börse verkaufen, wenn überhaupt. Da Du ja beweisen kannst, dass Du die Bitcoin geschürft hast, denke ich, dass sich auch einer findet, der Dir die Bitcoin direkt abkauft. Dazu dann aber mehr per PN. Axiom Was spricht gegen den Verkauf in größeren Mengen? Beim Direktverkauf durch BitcoinDE (+FidorBank, Express) würde ich mehr Sicherheit erwarten als bei Direktverkäufe an Fremde. Oder irre ich mich? Bearbeitet 11. Mai 2019 von WindSurfer Frage war falsch vormuliert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 11. Mai 2019 Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 vor 3 Stunden schrieb Axiom0815: Schätze, das war nicht die Frage. Bitcoin, die man selbst minet, müssen nach Auffassung des FA versteuert werden. Ja das stimmt, dennoch, ein Transfer jetzt unterbricht nichts. vor 31 Minuten schrieb WindSurfer: Ist das dann auf den EINEN Transfer beschränkt (zur BitcoinDE Wallet), oder könnte ich den vorher nochmal auf einen Ledger Nano schieben um z.B. von BCH/BSV zu trennen? Oder würde die neue Wallet eine neue Jahresfrist starten? Nein, du kannst beliebig oft transferieren. Allerdings hast du bzgl. dem Trennen einen Denkfehler. Du musst deinen private key in eine BCH Wallet importieren und zwar den, wo zum Zeitpunkt der Fork der BTC lag. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 11. Mai 2019 Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 vor 25 Minuten schrieb WindSurfer: Was spricht gegen den Verkauf in größeren Mengen? Wenn du EINEN Bitcoin hast und den verkaufen willst, dann mach, das ist keine größere Menge. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WindSurfer Geschrieben 11. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 vor 22 Minuten schrieb Amsi: Allerdings hast du bzgl. dem Trennen einen Denkfehler. Du musst deinen private key in eine BCH Wallet importieren und zwar den, wo zum Zeitpunkt der Fork der BTC lag. Ja darum ging es mir. Bevor ich den Key in eine andere Wallet eingebe, möchte ich meine Coins vorher (weg)sichern. Ich hatte nur Sorge dadurch meine Haltefrist einzubüßen und noch ein Jahr warten zu müssen bis ich Steuerfrei verkaufen kann. Ich Danke euch dreien für die Antworten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 11. Mai 2019 Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb WindSurfer: Was spricht gegen den Verkauf in größeren Mengen? Beim Direktverkauf durch BitcoinDE (+FidorBank, Express) würde ich mehr Sicherheit erwarten als bei Direktverkäufe an Fremde. Oder irre ich mich? Selbstverständlich, sehe ich auch so. Bei Bitcoin.de muss ich auch keine Tipps zu Mengen geben. Da macht das das System. Bei Fidor... Na ich bin mal gespannt, was sie zu "größeren Summen" sagen. Ist ja immer relativ und hängt bestimmt davon ab, was Du sonst so für Summen auf Dein Konto hin und her schiebst. Axiom Bearbeitet 11. Mai 2019 von Axiom0815 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 11. Mai 2019 Teilen Geschrieben 11. Mai 2019 vor 3 Stunden schrieb WindSurfer: Was spricht gegen den Verkauf in größeren Mengen? Ich empfehle Dir bei den Mengen 4-stellig zu bleiben, wenn Du auch sonst auf Deinem Girokonto kaum 5-stellige Buchungen hast. Ansonsten läuten bei der Bank alle Alarmglocken und Du darfst erklären woher das Geld kommt. Dass alles "rechtens" ist, steht nicht zur Diskussion, aber es ist einfach lästig der Bank Rede und Antwort zu stehen. Ich würde erstmal die BTC auf eine frische Adresse buchen, danach die BCH von der Adresse auf eine frische BCH-Adresse buchen, dann die BSV. Da ich BSV die geringsten Überlebenschancen gebe, würde ich die zuerst abwerfen. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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