Neon Posted May 21, 2019 Share Posted May 21, 2019 Guten Abend! kann man eigentlich Ausgaben in Zusammenhang mit Kryptowährungen mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen? Z.B. 100€ Gewinn durch Verkauf von 1 Litecoin abzüglich 50€ Verlust durch Kauf von 1 Ledger? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Amsi Posted May 21, 2019 Share Posted May 21, 2019 Bin kein Steuerberater, aber imho: Nein. Natürlich kann man Transaktionsgebühren usw. abziehen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted May 21, 2019 Share Posted May 21, 2019 vor einer Stunde schrieb Neon: Guten Abend! kann man eigentlich Ausgaben in Zusammenhang mit Kryptowährungen mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen? Z.B. 100€ Gewinn durch Verkauf von 1 Litecoin abzüglich 50€ Verlust durch Kauf von 1 Ledger? Der Kauf des Ledgers ist kein "Verlust". Der Ledger geht in der "Werbungskosten" und mindert den steuerpflichtigen Gewinn. Mein neues MacBook hab ich über die Werbungskosten abgesetzt. Internetgebühren, Kosten für Server, Softwarelizenzen und Internetverbindung (anteilig) ... alles Werbungskosten. 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
ap7fxm Posted May 21, 2019 Share Posted May 21, 2019 @Amsi wie kommst du drauf? Ich bin ebenso kein Steuerberater, aber hätte mich an https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-543-werbungskosten_idesk_PI42323_HI2095018.html orientiert und hätte den Ledger im weiteren Sinne als Erhaltungsaufwendungen definiert. Meine Meinung: ja, geht. Dies ist keine Rechtsberatung. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Neon Posted May 21, 2019 Author Share Posted May 21, 2019 Danke. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Amsi Posted May 21, 2019 Share Posted May 21, 2019 @ap7fxm Das ist für mich zu weit hergeholt irgendwie, will damit aber nicht sagen, dass es nicht möglich ist. Dann könnte ich aber auch den PC, den Internetanschluss, die Gebühren für Cointracking usw. abziehen? Muss aber auch gestehen, ich befasse mich damit nicht intensiv, weil ich sowieso keine Steuern mehr darauf zahle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ap7fxm Posted May 21, 2019 Share Posted May 21, 2019 vor 8 Minuten schrieb Amsi: Dann könnte ich aber auch den PC, den Internetanschluss, die Gebühren für Cointracking usw. abziehen? Wenn du sie explizit nur für Cryptos verwendest: ja (meine Meinung). Wenn du die Dinge für andere Sachen nutzt bin ich überfragt... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted May 21, 2019 Share Posted May 21, 2019 vor 50 Minuten schrieb Amsi: Dann könnte ich aber auch den PC, den Internetanschluss, die Gebühren für Cointracking usw. abziehen? Selbstverständlich! vor 39 Minuten schrieb ap7fxm: Wenn du sie explizit nur für Cryptos verwendest: ja (meine Meinung). Wenn du die Dinge für andere Sachen nutzt bin ich überfragt... Korrekt, was zu weniger als 90% dem Kryptozweck dient, wird anteilig angerechnet, wie z.B. der Internetzugang. Mein MacBook benötige ich zu über 90% für Kryptozwecke. Wallet, Programmierung, Serververwaltung, Internetrecherche, Dokumentation, Steuerunterlagen, etc. dazu kommt noch ganz wenig privater eMail-Kram. Die "Werbungskosten" sind ziemlich genau definiert, dazu einfach Google befragen. Im Zweifel lieber zu viel angeben, das FA streicht das dann schon weg. 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fantasy Posted May 21, 2019 Share Posted May 21, 2019 vor 29 Minuten schrieb Jokin: vor einer Stunde schrieb Amsi: Dann könnte ich aber auch den PC, den Internetanschluss, die Gebühren für Cointracking usw. abziehen? Selbstverständlich! Kurz: sehe ich genauso Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted May 21, 2019 Share Posted May 21, 2019 Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber wenn einem Gewinn von 900 Euro im Jahr Werbungskosten von 301 Euro gegenüber stehen, dann liegt man unter den 600 Euro und zack, ist der Gewinn steuerfrei. Weiterhin dürfte auch hier ein Werbungskostenpauschbetrag ansetzbar sein, der 102 Euro beträgt: https://www.steuertipps.de/lexikon/w/werbungskosten Wie gesagt, ich bin kein Steuerfachmann, bitte wendet Euch mit diesen Hinweisen an die Fachleute um rechtlich abgesichert zu sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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