Neon Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 Guten Abend! kann man eigentlich Ausgaben in Zusammenhang mit Kryptowährungen mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen? Z.B. 100€ Gewinn durch Verkauf von 1 Litecoin abzüglich 50€ Verlust durch Kauf von 1 Ledger? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 Bin kein Steuerberater, aber imho: Nein. Natürlich kann man Transaktionsgebühren usw. abziehen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 vor einer Stunde schrieb Neon: Guten Abend! kann man eigentlich Ausgaben in Zusammenhang mit Kryptowährungen mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen? Z.B. 100€ Gewinn durch Verkauf von 1 Litecoin abzüglich 50€ Verlust durch Kauf von 1 Ledger? Der Kauf des Ledgers ist kein "Verlust". Der Ledger geht in der "Werbungskosten" und mindert den steuerpflichtigen Gewinn. Mein neues MacBook hab ich über die Werbungskosten abgesetzt. Internetgebühren, Kosten für Server, Softwarelizenzen und Internetverbindung (anteilig) ... alles Werbungskosten. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ap7fxm Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 @Amsi wie kommst du drauf? Ich bin ebenso kein Steuerberater, aber hätte mich an https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-543-werbungskosten_idesk_PI42323_HI2095018.html orientiert und hätte den Ledger im weiteren Sinne als Erhaltungsaufwendungen definiert. Meine Meinung: ja, geht. Dies ist keine Rechtsberatung. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Neon Geschrieben 21. Mai 2019 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 Danke. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 @ap7fxm Das ist für mich zu weit hergeholt irgendwie, will damit aber nicht sagen, dass es nicht möglich ist. Dann könnte ich aber auch den PC, den Internetanschluss, die Gebühren für Cointracking usw. abziehen? Muss aber auch gestehen, ich befasse mich damit nicht intensiv, weil ich sowieso keine Steuern mehr darauf zahle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ap7fxm Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 vor 8 Minuten schrieb Amsi: Dann könnte ich aber auch den PC, den Internetanschluss, die Gebühren für Cointracking usw. abziehen? Wenn du sie explizit nur für Cryptos verwendest: ja (meine Meinung). Wenn du die Dinge für andere Sachen nutzt bin ich überfragt... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 vor 50 Minuten schrieb Amsi: Dann könnte ich aber auch den PC, den Internetanschluss, die Gebühren für Cointracking usw. abziehen? Selbstverständlich! vor 39 Minuten schrieb ap7fxm: Wenn du sie explizit nur für Cryptos verwendest: ja (meine Meinung). Wenn du die Dinge für andere Sachen nutzt bin ich überfragt... Korrekt, was zu weniger als 90% dem Kryptozweck dient, wird anteilig angerechnet, wie z.B. der Internetzugang. Mein MacBook benötige ich zu über 90% für Kryptozwecke. Wallet, Programmierung, Serververwaltung, Internetrecherche, Dokumentation, Steuerunterlagen, etc. dazu kommt noch ganz wenig privater eMail-Kram. Die "Werbungskosten" sind ziemlich genau definiert, dazu einfach Google befragen. Im Zweifel lieber zu viel angeben, das FA streicht das dann schon weg. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fantasy Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 vor 29 Minuten schrieb Jokin: vor einer Stunde schrieb Amsi: Dann könnte ich aber auch den PC, den Internetanschluss, die Gebühren für Cointracking usw. abziehen? Selbstverständlich! Kurz: sehe ich genauso Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 21. Mai 2019 Teilen Geschrieben 21. Mai 2019 Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber wenn einem Gewinn von 900 Euro im Jahr Werbungskosten von 301 Euro gegenüber stehen, dann liegt man unter den 600 Euro und zack, ist der Gewinn steuerfrei. Weiterhin dürfte auch hier ein Werbungskostenpauschbetrag ansetzbar sein, der 102 Euro beträgt: https://www.steuertipps.de/lexikon/w/werbungskosten Wie gesagt, ich bin kein Steuerfachmann, bitte wendet Euch mit diesen Hinweisen an die Fachleute um rechtlich abgesichert zu sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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