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Frage zur Steuer ?


Johnny

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Nehmen wir mal in ich kaufe für 800 Euro einen Bitcoin und verkaufe diesen für 1000 Euro, somit werden 19 % Umsatzsteuer fällig, wird jetzt die Umsatzsteuer auf die 1000 Euro gerechnet oder auf die 200 Euro (Umsatz Gewinn) ? bei mir auf den Konto gehen aber die 1000 Euro ein also würde ich sagen das ich auf die 1000 Euro 19 % zahlen muss also in Endeffekt habe ich nur 10 Euro Gewinn dank der Steuer oder sehe ich das verkehrt ???

 

Danke für die Hilfe !!!

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such mal im Forum nachSteuer oder umsatzsteuer. Kannst auch noch im bitcointalk forum suchen. Gibt zahllose Threads darüber ;)

Meine Meinung: Du zahlst keine Umsatzsteuer (und das wird auch niemals nachträglich entschieden, weil es schwachsinn wäre). Aber du zahlst Kapitalertragssteuer auf deine Gewinne.

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Umsatzsteuer mit sicherheit nicht. Ob kapitalertragssteuer oder einkommensteuer ist meines wissens noch nicht so ganz 100% geklaert. Oder?

ich kenn mich mit Steuern allgemein leider überhaupt nicht aus, da ich als Student noch keine zahle ^^ Aus zahlreichen Threads hier nahm ich mitterweile an, dass Kapitalertragssteuer und Einkommenssteuer so ziemlich dasselbe sind oder eines der Oberbegriff des anderen ist. Scheint ja wohl nicht so zu sein? ^^

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Sofern Bitcoins länger als ein Jahr gehalten werden, sind Gewinne steuerfrei. BTC unterliegen NICHT der Kapitalertragssteuer. Wer was anderes erzählt, hat keine Ahnung.

 

Wer Bitcoins verkauft, die er kürzer als ein Jahr gehalten hat, muss die Gewinne (die einfach zum versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden) versteuern.

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ich kenn mich mit Steuern allgemein leider überhaupt nicht aus, da ich als Student noch keine zahle ^^ Aus zahlreichen Threads hier nahm ich mitterweile an, dass Kapitalertragssteuer und Einkommenssteuer so ziemlich dasselbe sind oder eines der Oberbegriff des anderen ist. Scheint ja wohl nicht so zu sein? ^^

 

Genau wie "Lohnsteuer" eine Einkommensteuer-Vorauszahlung durch Direkt-Abzug vom Lohn durch den Arbeitgeber ist,

so handelt es sich bei "Kapitalertragsteuer" um eine Einkommensteuer-Vorauszahlung durch Direkt-Abzug vom Kapitalertrag durch die auszahlende Stelle also die Bank oder des Schuldners der Kapitalerträge.

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