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Staking - Steuerpflichtig


Danielsun

Empfohlene Beiträge

 

Hallo @all,

Es gibt schon einige Threads zum Thema Staking aber auch nach neuester Recherche ist das Bild noch nicht klar.

Es scheint keine rechtliche Grundlage zu geben und die Finanzämter machen das alle nach gut dünken.

Ich hatte jetzt bei Anwälten gelesen das man seinem Amt schriftlich die Anfrage stellen soll ob und wie Staking Steuerrechtlich behandelt werden soll.

Hat jemand schon so etwas gemacht?

Eine weitere Frage lautet wie folgt...

Beispiel:

100DOT für 1000€ gekauft 01.01.2021

100 DOT gestaked 01.02.2021

--> Kurs geht hoch deine 100 DOT steigen automatisch mit + Rewards 

Angenommen man hat am 02.01.2022 aus den 100 DOT 2000€ gemacht und zusätzlich 20 DOT durch Rewards bekommen.

Könntest man die 100 DOT für 2000€ nach dem Jahr aus dem Staking nehmen und verkaufen ohne Steuer und nur zeigen daß die Rewards drin sind die man dann irgendwann versteuern muss wenn man die weiter im Staking lässt bzw wenn man die rausnimmt dann 10jahre warten?

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vor einer Stunde schrieb Danielsun:

Könntest man die 100 DOT für 2000€ nach dem Jahr aus dem Staking nehmen und verkaufen ohne Steuer und nur zeigen daß die Rewards drin sind die man dann irgendwann versteuern muss wenn man die weiter im Staking lässt bzw wenn man die rausnimmt dann 10jahre warten?

Ich habe es bislang genau so gemacht und werde es weiterhin so machen. Falls die Steuerfahndung kommt, geht's zum Anwalt.

Das Schlimmste, was du machen kannst, ist beim FA Sachbearbeiter im Voraus "um Erlaubnis" zu bitten, weil er dir ohne groß nachzudenken die für ihn einfachste Vorgehensweise auferlegen wird - höchstwahrscheinlich zu deinem Nachteil.

Bearbeitet von FiverrPajeet
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vor 6 Stunden schrieb Danielsun:

Ich hatte jetzt bei Anwälten gelesen das man seinem Amt schriftlich die Anfrage stellen soll ob und wie Staking Steuerrechtlich behandelt werden soll.

Hat jemand schon so etwas gemacht?

Staking-Erträge kommen in die Anlage SO in die Zeilen 7-13 rein: https://www.smartsteuer.de/online/ausfuellhilfen/anlage-so-ausfuellhilfe/

Da kannst du Gebühren und Equipment als Werbungskosten abziehen.

Es gilt dabei der Kurs zum Zeitpunkt der Gutschrift auf Deiner Adresse von der aus du über die neuen Coins verfügen kannst.

Gibst es eine monatliche Gutschrift aller Erträge gilt der Zeitpunkt dieser monatlichen Gutschrift.

vor 6 Stunden schrieb Danielsun:

Angenommen man hat am 02.01.2022 aus den 100 DOT 2000€ gemacht und zusätzlich 20 DOT durch Rewards bekommen.

Könntest man die 100 DOT für 2000€ nach dem Jahr aus dem Staking nehmen und verkaufen ohne Steuer und nur zeigen daß die Rewards drin sind die man dann irgendwann versteuern muss wenn man die weiter im Staking lässt bzw wenn man die rausnimmt dann 10jahre warten?

Derzeit machst du nix falsch wenn du auch für gestakte Coins eine einjährige Haltefrist bis zur Steuerfreiheit unterstellst.

 

Eigentlich sehr einfach.

vor 5 Stunden schrieb FiverrPajeet:

Falls die Steuerfahndung kommt, geht's zum Anwalt.

Locker bleiben.

Du wirst mit einem Anwalt mehr Probleme bekommen als wenn du dich mit dem Steuerfahnder gemeinsam berätst. Es laufen derzeit mehrere Steuerfahndungsaktionen bei Kryptobesitzern damit die sich selber ein Bild von der neuen Situation machen können.

Die lernen jetzt gerade wie damit umzugehen ist.

 

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vor 56 Minuten schrieb Danielsun:

Auch wenn ich dann davon ausgehen würde dass die DOT nach einem Jahr steuerfrei wären, müsste man nicht trotzdem dann die Rewards bei der Steuer angeben?

Ja, Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Abs. 3 EStG).
Die Freigrenze ist für diese Einnahmen bei 256,- €

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Sehe das genau so, du kannst die 100 DOT dann verkaufen. Wenn du diese länger als 1 Jahr gehalten hast sind diese steuerfrei. Die 20 DOT die du als Rewards bekommen hast, musst du als Einkommen in den 2021 Einkünften angeben. Die Veräußerung dieser 20 DOT kann sogar als steuerfrei angesehen werden laut Einschätzung von WINHELLER da kein Kaufvorgang vorliegt. D.h. du kannst die Reward-Dots jederzeit steuerfrei verkaufen, lediglich den Erhalt versteuerst du.

Zitat

Bei Staking wird keine Rechenleistung benötigt, um Transaktionen zu legitimieren und zu überprüfen. Nutzer müssen dabei einen bestimmten
Teil ihrer Kryptowährung der Verfügungsmacht entziehen und dem Netzwerk als Sicherheit bereitstellen. Bei den damit erzielten Einkünften aus
Staking handelt es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG. Die erhaltenen Kryptowährungen sind gem. § 8 Abs. 2
Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG mit ihrem Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten. Da die durch das Staking erlangten
Kryptowährungen nicht angeschafft werden, ist deren spätere Veräußerung nicht gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerbar.

 

 

Bearbeitet von Can K
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  • 2 Wochen später...

Und diese Besteuerung ist dann 25% weil Kapitalerträge oder Lohnsteuer?

 

Also angenommen ich Stake alle DOT die ich habe, dann versteuert ihr jährlich nur die Rewards die ihr im Zeitraum erhalten habt?

Bearbeitet von Danielsun
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vor 21 Minuten schrieb Danielsun:

Und diese Besteuerung ist dann 25% weil Kapitalerträge oder Lohnsteuer?

 

Also angenommen ich Stake alle DOT die ich habe, dann versteuert ihr jährlich nur die Rewards die ihr im Zeitraum erhalten habt?

Die Erträge nach deinem pers. Steuersatz basiert auf den Martktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses auf deine Wallet.

Den Verkauf der Erträge versteuere ich persönlich nicht mehr, auch innerhalb eines Jahres nicht, da keine Anschaffung stattgefunden hat. Aber da gibt es einige Übereifrige, die das wieder anders sehen.

Bearbeitet von FiverrPajeet
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vor 8 Minuten schrieb FiverrPajeet:

Die Erträge nach deinem pers. Steuersatz basiert auf den Martktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses auf deine Wallet.

Den Verkauf der Erträge versteuere ich persönlich nicht mehr, auch innerhalb eines Jahres nicht, da keine Anschaffung stattgefunden hat. Aber da gibt es einige Übereifrige, die das wieder anders sehen.

 Den Verkauf sollte man unterjährig schon versteuern. Das ist ja relativ gut geregelt.

Ansonsten Rewards mit persönlichen Steuersatz? Sind ja dann auch irgendwo 50%... warum eigentlich wenn es doch Kapitalerträge sind und 25% sein müsste 🤔

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vor 25 Minuten schrieb Danielsun:

 Den Verkauf sollte man unterjährig schon versteuern. Das ist ja relativ gut geregelt.

Ansonsten Rewards mit persönlichen Steuersatz? Sind ja dann auch irgendwo 50%... warum eigentlich wenn es doch Kapitalerträge sind und 25% sein müsste 🤔

Ich sehe schon, du bist top informiert

Zitat

Da die gestakten Coins jedoch durch eigene Leistung erzeugt und somit nicht entgeltlich erworben wurden, kann kein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG vorliegen. Kursgewinne, die der Steuerpflichtige durch den Verkauf der erhaltenen Kryptowährungen realisiert, sind somit nicht steuerbar. Zu beachten sei jedoch, dass etwaige Kursverluste, die durch die Veräußerung von Coins realisiert werden, die ursprünglich aus einer Stakingtätigkeit zugeflossen sind, folgerichtig ebenfalls steuerlich unberücksichtigt bleiben.

https://cryptotax.io/staking-und-die-steuer/

 

Zitat

Handelt es sich bei den durch Krypto-Lending erhaltenen Zinserträgen um Einkünfte aus sonstigen Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG, so gilt eine Freigrenze von 256 Euro. Beträge darüber werden mit dem perönlichen Einkommensteuersatz von 18 bis 45 % versteuert. Außerdem wäre die spätere Veräußerung gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG der durch das Lending erlangten Kryptowährung mangels Anschaffungsvorgangs nicht steuerbar.

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-lending.html

(für Lending ebenso)

Bearbeitet von FiverrPajeet
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vor 22 Minuten schrieb FiverrPajeet:

Naja habe mich etwas eingelesen, da aber noch nichts klar ist, ist es für mich noch etwas abstrakt.

Danke aber für den Comment 👍

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