Anevay Geschrieben 10. Februar 2021 Teilen Geschrieben 10. Februar 2021 Mit genügend krimineller Energie ist alles fälschbar. Dessen sind sich die Prüfer bewusst. Wenn das Gesamtbild stimmig ist, dann ist das erledigt. Wenn man sich jedoch gerade drei Villen, zwei Segelboote und 'nen Lambo gekauft hat, dem Finanzamt jedoch weis machen will an 6 Börsen mit einem Jahresumsatz von 50 Mio. Euro auf dem Bankkonto nur 599 Euro Gewinn gemacht zu haben, dann stimmt dieses Gesamtbild vor und hinten nicht. Da reichen keine CSV-Dateien mehr. Da darf man sich live auf den Exchanges einloggen und die Tradehistories runterladen. Und wehe es stellt sich dabei "Dokumentenfälschung" heraus. Prüfer haben eine gewisse Menschenkenntnis. Sie erkennen anhand der Reaktion ob jemand Steuern hinterzieht oder nicht. Daher schon wieder: Locker bleiben, das ist alles nicht so wild. Und wenn eine Steuerprüfung ins Haus flattert - na und? Einfach die Dokumente rausgeben mit denen man seine Erträge ermittelt hat und fertig. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nanofreak Geschrieben 22. Juli 2023 Teilen Geschrieben 22. Juli 2023 Am 7.2.2021 um 10:28 schrieb roemer: Ein mir bekannte Person hat für in 2015 hinterzogene Umsätze von 6000,- Euro gerade 13.600 nachgezahlt und dazu 24.000 in einem Strafsbefehlsverfahren gezahlt. Ich werde aus dem geschilderten Beispiel bzgl. der Höhe von der Nachzahlung und der Strafe nicht Schlau. Bei 6% Hinterziehungszinsen pro Jahr kommt man nicht annähernd an eine Nachzahlung von 13.600 Euro. Die, gelinde gesagt, happige Strafe von 24.000 Euro könnte ich mir bei dem hinterzogenen Betrag nur erklären, indem ich davon ausgehe, dass der Bekannte wohl regelmäßige Einkünfte im mindestens sehr hohen vierstelligen Bereich hat und/oder ein recht großes Vermögen besitzt. Mich interessiert, wie andere das hier sehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blaualge Geschrieben 22. Juli 2023 Teilen Geschrieben 22. Juli 2023 (bearbeitet) vor 11 Minuten schrieb Nanofreak: Ich werde aus dem geschilderten Beispiel bzgl. der Höhe von der Nachzahlung und der Strafe nicht Schlau. Bei 6% Hinterziehungszinsen pro Jahr kommt man nicht annähernd an eine Nachzahlung von 13.600 Euro. Die, gelinde gesagt, happige Strafe von 24.000 Euro könnte ich mir bei dem hinterzogenen Betrag nur erklären, indem ich davon ausgehe, dass der Bekannte wohl regelmäßige Einkünfte im mindestens sehr hohen vierstelligen Bereich hat und/oder ein recht großes Vermögen besitzt. Mich interessiert, wie andere das hier sehen. ne, er zahlt nicht nur Zinsen, er zahlt auch Strafe. Der Betrag kommt schon hin. Die 6000€ waren sicher nicht der Umsatz sondern der Gewinn. Bearbeitet 22. Juli 2023 von blaualge Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nanofreak Geschrieben 22. Juli 2023 Teilen Geschrieben 22. Juli 2023 (bearbeitet) vor 36 Minuten schrieb blaualge: ne, er zahlt nicht nur Zinsen, er zahlt auch Strafe. Der Betrag kommt schon hin. Die 6000€ waren sicher nicht der Umsatz sondern der Gewinn. Bei einem hinterzogenen Zufluss von ungefähr 10.000€ würden die 13.600€ an nachzuzahlenden Steuern, inklusive Zinsen, über den Daumen gepeilt, plausibel sein. Die Strafe (in Tagessätzen berechnet) von 24.000€ erscheint mir dennoch hoch genug, um davon auszugehen, dass der Bekannte regelmäßige, monatliche Einkünfte mindestens im höheren, vierstelligen Bereich erhält, und dazu, oder anstelle dessen, vergleichsweise vermögend ist. Bearbeitet 22. Juli 2023 von Nanofreak Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blaualge Geschrieben 22. Juli 2023 Teilen Geschrieben 22. Juli 2023 (bearbeitet) vor 17 Minuten schrieb Nanofreak: Bei einem hinterzogenen Zufluss von ungefähr 10.000€ würden die 13.600€ an nachzuzahlenden Steuern, inklusive Zinsen, über den Daumen gepeilt, plausibel sein. Die Strafe (in Tagessätzen berechnet) von 24.000€ erscheint mir dennoch hoch genug, um davon auszugehen, dass der Bekannte regelmäßige, monatliche Einkünfte im höheren, vierstelligen Bereich erhält, und dazu, oder anstelle dessen, vergleichsweise vermögend ist. du weisst nichts über das zugrundeliegende Einkommen, nichts über die Vorgeschichte. Wenn es dir angenehmer erscheint, zieh von den 24.000 die Nachzahlung nebest Zinsen ab. Bleibt immer noch ein erklecklicher Betrag für den kurzen Spass Bearbeitet 22. Juli 2023 von blaualge Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nanofreak Geschrieben 22. Juli 2023 Teilen Geschrieben 22. Juli 2023 (bearbeitet) vor 7 Minuten schrieb blaualge: du weisst nichts über das zugrundeliegende Einkommen, nichts über die Vorgeschichte. No shit, Sherlock. vor 7 Minuten schrieb blaualge: Wenn es dir angenehmer erscheint, zieh von den 24.000 die Nachzahlung nebest Zinsen ab. Bleibt immer noch ein erklecklicher Betrag für den kurzen Spass Das würde schon mehr Sinn ergeben, ändert aber nichts daran, dass @roemer geschrieben hat, dass sein Bekannter in einem Strafverfahren dazu 24.000 Euro abdrücken musste. Bearbeitet 22. Juli 2023 von Nanofreak Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 23. Juli 2023 Teilen Geschrieben 23. Juli 2023 Es wurde von einer "bekannten Person" berichtet. Ob deren Angaben korrekt sind oder nicht, dürfte nach über 2 1/2 Jahren überhaupt keine Rolle spielen - zumindest für diesen Thread hier nicht. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blaualge Geschrieben 23. Juli 2023 Teilen Geschrieben 23. Juli 2023 (bearbeitet) vor 8 Stunden schrieb Nanofreak: No shit, Sherlock. Das würde schon mehr Sinn ergeben, ändert aber nichts daran, dass @roemer geschrieben hat, dass sein Bekannter in einem Strafverfahren dazu 24.000 Euro abdrücken musste. frag einfach bei roemer zurück, der klärt vermutlich auch wieder auf, falls er sich vertan hat. Unabhängig davon, es wird nicht billig, wenn ertappt wirst. Bearbeitet 23. Juli 2023 von blaualge Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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