Zum Inhalt springen

Alte Einkäufe in Steuererklärung?


flashws

Empfohlene Beiträge

Hallo,

muss ich denn, wenn ich bspw. 2018, ETH & ADA gekauft habe und beide seither "hodle", heißt weder was dazu gekauft, noch verkauft... 

Muss ich das in den Folgejahren, 2019, 2020, 2021 in der Steuererklärung angeben?

Es hat sich ja im Prinzip nichts getan, bis auf das, dass ich Gewinne nun steuerfrei auscashen kann :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb flashws:

muss ich denn, wenn ich bspw. 2018, ETH & ADA gekauft habe und beide seither "hodle", heißt weder was dazu gekauft, noch verkauft... 

Wie hast du die ADA gekauft? Du hast nicht zufällig Euro -> BTC -> ADA oder sowas in der Art getradet? An der Stelle kann es unangenehm werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb skunk:

Wie hast du die ADA gekauft? Du hast nicht zufällig Euro -> BTC -> ADA oder sowas in der Art getradet? An der Stelle kann es unangenehm werden.

Genau da sind wir beim wichtigsten Punkt. Da ein Kauf immer die Hergabe von A und die Annahme von B dafür sind, kann ein Einkauf auch schnell einen ungewollten Verkauf enthalten. Und 2018 war es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so wie @skunk geschrieben hat, denn EUR <-> Altcoin Paare waren damals noch recht selten und damit der Weg über BTC sehr wahrscheinlich die einzige Möglichkeit. Damit hast du @flashws  vielleicht steuerpflichtige Gewinne realisiert, ohne es zu wissen. Zumindest, wenn du über die Freigrenzen etc. gekommen bist. Aber das musst du jetzt mal für dich nachvollziehbar machen. Wir können im Detail nicht wissen, was du damals gemacht hast.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 46 Minuten schrieb bjew:

wie kommt ihr da auf ein Problem. Er schreibt 2018, heute ist 2021, also Vermutlich Steuererklärung für 2020.

Wenn, dann bei der Steuererklärung für 2018

Umso schlimmer. Damals (vermutlich) nicht angegeben. Nichts genaues weiß man nicht ....

Und es wurde nach allen Folgejahren gefragt:

vor 10 Stunden schrieb flashws:

Muss ich das in den Folgejahren, 2019, 2020, 2021 in der Steuererklärung angeben?

Bearbeitet von Morama
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb skunk:

Wie hast du die ADA gekauft? Du hast nicht zufällig Euro -> BTC -> ADA oder sowas in der Art getradet? An der Stelle kann es unangenehm werden.

Müsste schon so gewesen sein. 

In EUR eingezahlt, dann gleich BTC gekauft und dann gleich ADA.

Und dann nie wieder angefasst und immer brav gehodlt...

Also die 12 Monate sind schon seit Jahren rum. Demnach brauch ich doch diese coins nicht weiter angeben?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb flashws:

Demnach brauch ich doch diese coins nicht weiter angeben?

Die spannende Frage ist wieviel Gewinn du mit dem kurzzeitigen BTC Kauf und Verkauf gemacht hast. Wenn das unterhalb der Freigrenze ist, dann reicht es wenn du das einfach aufarbeitest für den Fall, dass das Finanzamt nachfragt. Solltest du allerdings über der Freigrenze liegen dann war das Steuerhinterziehung. Das ist alles andere als Spaßig daher empfehle ich dir das zu prüfen. Solange das Finanzamt nicht auf dich aufmerksam geworden ist, kannst du die Steuerhinterziehung recht einfach bereinigen. Unangenehm wird es wenn das Finanzamt bei dir nachfragt und du erst dann mit der Wahrheit rausrückst. Also besser jetzt ausrechen wie hoch die Gewinne damals waren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb skunk:

Die spannende Frage ist wieviel Gewinn du mit dem kurzzeitigen BTC Kauf und Verkauf gemacht hast. Wenn das unterhalb der Freigrenze ist, dann reicht es wenn du das einfach aufarbeitest für den Fall, dass das Finanzamt nachfragt. Solltest du allerdings über der Freigrenze liegen dann war das Steuerhinterziehung. Das ist alles andere als Spaßig daher empfehle ich dir das zu prüfen. Solange das Finanzamt nicht auf dich aufmerksam geworden ist, kannst du die Steuerhinterziehung recht einfach bereinigen. Unangenehm wird es wenn das Finanzamt bei dir nachfragt und du erst dann mit der Wahrheit rausrückst. Also besser jetzt ausrechen wie hoch die Gewinne damals waren.

Aber warum fällt das unter Steuerhinterziehung?

Ich habe 2018 die beiden coins gekauft und seither nie ausgecasht in EUR. Die liegen auf der Wallet als hätte man sie vergessen. Nie ausgecasht oder umgetauscht oder getradet etc....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb skunk:

und im Falle der BTC sofort wieder verkauft um davon ADA zu kaufen. -> Mögliche Steuerhinterziehung sofern der Gewinn über der Freigrenze lag.

Hier beginnen doch nur die 12 Monate von neu, wenn ich innerhalb von ein paar Minuten EUR -> BTC -> ADA kaufe... mehr ist doch da nicht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb flashws:

Hier beginnen doch nur die 12 Monate von neu, wenn ich innerhalb von ein paar Minuten EUR -> BTC -> ADA kaufe... mehr ist doch da nicht?

Du bist in der Beweispflicht. Wenn du der Meinung bist dabei ist kein Gewinn angefallen dann musst du das gegenüber dem Finanzamt beweisen können. Du hast BTC verkauft und damit potentiell zu versteuernde Gewinne in unbekannter Höhe erzielt. Was du damit machen möchtest ist deine Entscheidung. Die Wahrscheinlichkeit über dem Freibetrag zu liegen ist bei so kurzen Trades eher gering aber bist du auch bereit eine Wette darauf abzuschließen wenn dein Leben davon abhängt? Ist es ein so großes Problem die unbekannten Gewinne mal auszurechnen um daraus eine bekannte Größe zu machen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was soll denn groß an Gewinn angefallen sein wenn man kurzfristig  EUR -> BTC -> ADA  handelt?

Es wird ja wohl nicht um Millionen gehen.

Wichtig ist hier nur den ersten Kauf der BTC zu dokumentieren. Wenn die aus dem Nichts aufgetaucht sind und es keinen Anschaffungspreis gibt könnte das FA 30 % Gewinn unterstellen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb Crusader:

Was soll denn groß an Gewinn angefallen sein wenn man kurzfristig  EUR -> BTC -> ADA  handelt?

Es wird ja wohl nicht um Millionen gehen.

Wichtig ist hier nur den ersten Kauf der BTC zu dokumentieren. Wenn die aus dem Nichts aufgetaucht sind und es keinen Anschaffungspreis gibt könnte das FA 30 % Gewinn unterstellen.

und vor allem dachte ich, man muss nur Steuern zahlen, wenn man auscasht. So lange man alles auf der Wallet liegen lässt, is es doch egal ob man zuerst EUR ind BTC dann BTC in ADA, dann von mir aus noch ADA in ETH ... :D

Das einzige ist doch, dass bei jedem Tausch die 12 Monate von neu beginnen?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Crusader:

Was soll denn groß an Gewinn angefallen sein wenn man kurzfristig  EUR -> BTC -> ADA  handelt?

Würdest du dein Leben darauf verwetten? Das ist die interessante Frage. Ich würde das nicht tun. Ich würde immer nachrechnen. Dafür liegt der tatsächliche und der vermutliche Gewinn einfach viel zu oft zu weit auseinander. Am Ende war das vielleicht auch nicht so kurzfristig wie man das heute in Erinnerung hat. Es gibt sehr viele Möglichkeit versehentlich steuern zu hinterziehen aber es gibt nur eine Möglichkeit derartige Fehler noch rechtzeitig aus dem Weg zu räumen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.