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Meine Ethereum sind weg!!!!!!...Kann mir bitte jemand helfen?


derrhein

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Hallo zusammen.

Ich brauche dringen Eure Hilfe.

Ich habe am 04.09.2021 von meinem Binance Spot Wallet zu meinem Stuttgarter BSDEX Wallet mein Ethereum fälschlicherweise mit BSC (BEP20) Netzwerk gesendet.

Aber leider die sind bei meinem Wallet in Stuttgarter BSDEX Börse nicht angekommen.

Bei Bscscan kann ich sehen, dass die von Binance zu meinem Wallet in Stuttgart gesendet hat.

Binance kann die nicht mehr zurück holen.

BSDEX kann auf sie nicht zugreifen weil die mit falschen Netzwerk gesendet sind. Keine von beiden Börsen will oder kann mir angeblich  helfen.

Daher bin ich euch für jede Hilfe/Idee und Tipps dankbar.

Bearbeitet von derrhein
Grammatik Fehler gewesen
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vor einer Stunde schrieb derrhein:

Danke zuerst für die Antwort.

Der Empfänger in diesem Fall ist BSDEX. Und sie meinen, sie hätten keine Möglichkeit auf die ETHs zu greifen, da die nicht mit dem richtigen Netzwerk ERC20 

geschickt worden sind.Was meinen Sie? Stimmt das?

Nein das stimmt nicht, sie besitzen die Privatekeys ihrer Adressen, somit können sie auch zugreifen.

Haben die das so exakt formuliert? Was eine glatte Falsch-Information wäre, oder technische Inkompetenz bedeuten würde, weiß jetzt nicht was schlimmer wäre ;)

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https://secure.gravatar.com/avatar/eb8e93663fb82c546ad6fd97b9d956ef?size=40&default=https%3A%2F%2Fassets.zendesk.com%2Fimages%2F2016%2Fdefault-avatar-80.png&r=g

Ich habe Ihnen paar Schreiben von zwischen mir und BSDEX Support zugefügt.

Derrhein

15.09.2021, 17:29 MESZ

This is a follow-up to your previous request #92351 "Ihre Anfrage"
 
Hallo Frau von BSDEX,
Kundensupport bei Binance war leider nicht hilfreich bei  einer Zurückbekommen meiner ETH, die ich von meiner Binance Wallet zu meiner BSDEX Wallet am 04.09.2021 ( 1,043 Eth) gesendet habe über leider BSC Netzwerk.
Ich habe selber viel recherchiert und habe versucht sie durch Metamask wiederzubekommen aber leider hat es nicht geklappt. Die stehen immer noch im Netzwerk als Binance  Bep 20 Eth da.
Bilder habe ich Ihnen als Anlage zugefügt ,über  Wege ,die ich gegangen bin.
Können Sie mir bitte dabei helfen oder irgendein Ratschlag geben?
Nämlich wollte ich demnächst bei Ihrer Börse mehr Geld investieren aber wenn es hier keine Lösung geben sollte dann bin ich demotiviert.
opps die Bilder kann alle auf einmal nicht senden. Dann sende ich die hintereinander.

 

Folgende eMail habe ich von der Kundensupport von BSDEX erhalten.

 

Sehr geehrter Herr derRhein,

nach interner Prüfung unseres technischen Supports muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die BSDEX keinen Zugriff auf Ihre eingezahlten ETH hat, da es sich hierbei um spezielle ETH Tokens von Binance gehandelt hat und Sie diese über das BSC Netzwerk getätigt haben, welches nicht in die BSDEX eingebunden ist und deshalb von der BSDEX nicht unterstützt wird. 

Wir bitten Sie von daher sich erneut an Binance zu wenden, da die Transaktion über das spezifische Binance Netzwerk getätigt wurde, auf welches nur Binance und gegebenenfalls einige weitere Anbieter Zugriff haben. 

Leider können wir von unserer Seite aus nichts mehr tun.  

 

Derrhein

16.09.2021, 18:53 MESZ

Gibt es eine Möglichkeit, die Private Key von meinen BSDEX Wallet zu exportieren?

Sehr geehrter Herr derRhein,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Die Verwahrung Ihrer Kryptowährungen wird treuhändisch durch unseren Verwahrer, die blocknox GmbH übernommen. 

Einen private Key für Ihr Guthaben können wir ihm deshalb nicht geben, da die blocknox GmbH das Guthaben in einer Sammelverwahrung für Kunden hat. 

Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr BSDEX- Support

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vor 35 Minuten schrieb derrhein:

blocknox GmbH

Schreib denen doch mal ne Mail. 

Falls der Empfänger tatsächlich technisch in der Lage ist, die Coins zurückzusenden, ist doch eig davon auszugehen dass die im Falle einer Anzeige Schadensersatz zugesprochen werden würde

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vor 14 Minuten schrieb Janundso:

Schreib denen doch mal ne Mail. 

Falls der Empfänger tatsächlich technisch in der Lage ist, die Coins zurückzusenden, ist doch eig davon auszugehen dass die im Falle einer Anzeige Schadensersatz zugesprochen werden würde

Hat nix mit Schadenersatz zu tun.

Habe das hier und hier und auch sonst schon öfter erläutert.

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vor 20 Minuten schrieb Janundso:

Schreib denen doch mal ne Mail. 

Falls der Empfänger tatsächlich technisch in der Lage ist, die Coins zurückzusenden, ist doch eig davon auszugehen dass die im Falle einer Anzeige Schadensersatz zugesprochen werden würde

Seine Geschäftsbeziehung besteht mit BSDE, daher müssen auch die das, wenn dann, regeln.

Bearbeitet von QQQ
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vor 1 Stunde schrieb Janundso:

Schreib denen doch mal ne Mail. 

Falls der Empfänger tatsächlich technisch in der Lage ist, die Coins zurückzusenden, ist doch eig davon auszugehen dass die im Falle einer Anzeige Schadensersatz zugesprochen werden würde

Bei einer "Rücksendung" der Coins geht der Spaß dann erneut mit Binance los, denn die Coins sind dann auf einer völlig falschen Adresse gelandet und nicht bei der Depositadresse des Absender-Accounts.

vor 2 Stunden schrieb derrhein:

Die Verwahrung Ihrer Kryptowährungen wird treuhändisch durch unseren Verwahrer, die blocknox GmbH übernommen. 

Somit würde ich dann an genau diese Firma herantreten mit der Bitte um Herausgabe des Privatekeys damit man wieder selber der "Besitzer" seines "Eigentums" wird.

 

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Gerade eben schrieb Jokin:

Somit würde ich dann an genau diese Firma herantreten mit der Bitte um Herausgabe des Privatekeys damit man wieder selber der "Besitzer" seines "Eigentums" wird.

Selbst das noch nichtmal. Er will ja seine Coins zurück, ob sie die ihm per berittenen Kurier in einem Briefumschlag mit königlichen Siegel senden kann ihm ja egal sein. Wenn ich was für 1.000 Euro kaufe aber einen falschen Verwendungszweck eintrage, dann ist mir auch egal, ob sie die 1.000 Euro zuordnen können in ihrem System oder nicht.
Aber das sollte man natürlich einmal mit einem Anwalt abklären und dann halt vermutlich die Herausgabe der Coins fordern und eine Frist setzen. Das ist ja grad der Vorteil das alle Beteiligten in D sind. Die Rechtslage lässt sich relativ leicht ermitteln und ggf. durchsetzen.

Bearbeitet von Arther
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vor 1 Stunde schrieb Arther:

Er will ja seine Coins zurück, ob sie die ihm per berittenen Kurier in einem Briefumschlag mit königlichen Siegel senden kann ihm ja egal sein. Wenn ich was für 1.000 Euro kaufe aber einen falschen Verwendungszweck eintrage, dann ist mir auch egal, ob sie die 1.000 Euro zuordnen können in ihrem System oder nicht.

Wenn die aber mit der BSC überhaupt nix am Hut haben, dann müssen die da nix zurück senden. Es reicht den PrivateKey zu übermitteln damit der Eigentümer selber über sein Eigentum verfügen kann.

 

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Wenn die aber mit der BSC überhaupt nix am Hut haben, dann müssen die da nix zurück senden. 

Ist doch egal, sein Vertragspartner muss sich darum kümmern. Wie auch immer...

Zitat

Es reicht den PrivateKey zu übermitteln damit der Eigentümer selber über sein Eigentum verfügen kann.

Ja das würde reichen.

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vor 4 Stunden schrieb Jokin:

Somit würde ich dann an genau diese Firma herantreten mit der Bitte um Herausgabe des Privatekeys damit man wieder selber der "Besitzer" seines "Eigentums" wird.

Dazu hat er rechtlich keinen Anspruch, das muss der Auftraggeber machen, das wäre BSDEX. 

Der OP hat i.d.R nur eine Vertragsbeziehung mit BSDEX, der muss sich darum kümmern. Da BSDEX der Auftraggeber für das Subunternehmen ist.

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vor 11 Stunden schrieb Jokin:

Wenn die aber mit der BSC überhaupt nix am Hut haben, dann müssen die da nix zurück senden.

Das würde mich doch sehr wundern. Wenn jemand durch einen Irrttum in den Besitz einer Sache gelangt, dann darf dieser afaik nicht die Rückgabe verweigern. Entstehende Kosten sind natürlich vom Sender zu tragen, der irrtümlich versendet hat. Es ist ja komplett unzweifelhaft, dass BSDEX in den Besitz der Coins gelangt ist, da der Besitz über den private Key geregelt ist und dieser ja für die beiden Chains identisch ist.

Konkret hier in dem Fall ist es ja nochmal anders: Den Fehler des TE, der passiert täglich vermutlich ca. 100mal mit einer BSDEX Adresse. Die erzählen dann allen 100 das selbe und zahlen aber halt die 5 Personen aus, die eine rechtlich verbindliche Frist setzen, so meine Vermutung. Gegen eine viel zu hohe Aufwandspauschale, vermutlich, die aber gerade klein genug ist, dass es sich nicht lohnt, dagegen vorzugehen.

 

Jedenfalls, so meine Vermutung, funktioniert die rechtliche Einschätzung ganz unabhängig von Blockchain und Co. und man könnte sich dazu vermutlich von jedem Zivilrecht(?) Anwalt beraten lassen. Vermutlich sogar auch kostenfrei/kostengünstig bei der Verbraucherzentrale, die sind gewiss sehr an dieser Praxis von BSDEX interessiert.

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vor 6 Stunden schrieb Arther:

Das würde mich doch sehr wundern. Wenn jemand durch einen Irrttum in den Besitz einer Sache gelangt, dann darf dieser afaik nicht die Rückgabe verweigern.

Korrekt.

Nun stell dir mal vor du gehst mit einem super teuren Duftöl zu deinem Freund. Dort verkippst du das aus Versehen auf den Teppichboden.

Du erklärst das als "Irrtum", dass dein Freund nun in den "Besitz" deiner "Sache" gekommen ist. Du selber verfügst über die Mittel um das Öl dort raus zu bekommen. Er nicht.

Was kann er nun tun wenn er technisch nicht in der Lage ist das Öl aus diesem Teppich heraus zu bekommen um es wieder in die Flasche zu füllen.

Er kann dir max. den Teppichboden geben damit du selber das Öl da rausbekommst mit deinen technischen Mitteln.

 

Es würde mich doch sehr wundern wenn du deinen Freund rechtlich dazu bringen kannst sich das Equipment anzuschaffen um das Öl aus dem Teppich zu bekommen. Das kann schon sein, aber dann wirst du selber für die Unkosten aufkommen müssen.

vor 6 Stunden schrieb Arther:

Es ist ja komplett unzweifelhaft, dass BSDEX in den Besitz der Coins gelangt ist, da der Besitz über den private Key geregelt ist und dieser ja für die beiden Chains identisch ist.

Dein Freund ist zwar im "Besitz" des super teuren Duftöls, aber er kann nicht darüber verfügen. Er kann es nicht veräußern weil er technisch nicht in der Lage ist es zu benutzen.

Wenn BSDEX nicht in der Lage ist die BSC zu benutzen (das kann technischer Art, organisatorischer Art oder schlichtweg mangelnde Kompetenz sein), dann ist dieser "Besitz" für BSDEX ohne jeglichen Wert.

vor 6 Stunden schrieb Arther:

Konkret hier in dem Fall ist es ja nochmal anders: Den Fehler des TE, der passiert täglich vermutlich ca. 100mal mit einer BSDEX Adresse. Die erzählen dann allen 100 das selbe und zahlen aber halt die 5 Personen aus, die eine rechtlich verbindliche Frist setzen, so meine Vermutung

Wenn sich deine Vermutung bewahrheitet, dann stehen dem "Freund" die technischen Mittel zur Verfügung und er dürfte dann auch rechtlich dazu verpflichtet werden sie gegen entsprechendes Entgelt auch zu nutzen.

... ist aber nur eine bisher unbestätigte Vermutung, daher gilt erstmal der Unschuldsansatz. (oder wie das heißt ... das kann @QQQ nochmal richtig stellen).

vor 6 Stunden schrieb Arther:

Jedenfalls, so meine Vermutung, funktioniert die rechtliche Einschätzung ganz unabhängig von Blockchain und Co. und man könnte sich dazu vermutlich von jedem Zivilrecht(?) Anwalt beraten lassen. Vermutlich sogar auch kostenfrei/kostengünstig bei der Verbraucherzentrale, die sind gewiss sehr an dieser Praxis von BSDEX interessiert.

Auf jeden Fall sollte man die anwaltliche Beratung nutzen und sich nicht hier von einem "Jokin" die Aussicht auf Erfolg nehmen lassen.

 

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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Was kann er nun tun wenn er technisch nicht in der Lage ist das Öl aus diesem Teppich heraus zu bekommen um es wieder in die Flasche zu füllen.

Genau das ist der Unterschied, die sind technisch in der Lage und es ist auch völlig zumutbar (geringer Aufwand)

Außerdem ist das Beispiel ein vergleich mit Äpfel und Birnen, da es um eher einer Beschädigung gleichkommt.
Wenn dann, kannst du es vergleichen mit einer Transaktion zu einer falschen Adresse, wo es kein Privatekey gibt, dann ist es technisch nicht machbar.

Hier meine Erklärungen und das Beispiel mit dem Ring, das triffts besser.

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Wenn BSDEX nicht in der Lage ist die BSC zu benutzen (das kann technischer Art, organisatorischer Art oder schlichtweg mangelnde Kompetenz sein), dann ist dieser "Besitz" für BSDEX ohne jeglichen Wert.

Jeder ist in der Lage das zu benutzen, ist Blockchain.
Ironie dabei,... hier geht es um ein Kryptobörse die mit Kryptos agiert 🙈 Also bitte am Boden bleiben ;)

Ich weiß ja nicht wie deine technische Kompetenz in Sachen Ethereum ist? Aber das kann jeder selbst mit MEW in 10 min durchspielen und erfolgreich retournieren.

Bearbeitet von QQQ
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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Wenn BSDEX nicht in der Lage ist die BSC zu benutzen (das kann technischer Art, organisatorischer Art oder schlichtweg mangelnde Kompetenz sein), dann ist dieser "Besitz" für BSDEX ohne jeglichen Wert.

Nach dieser Logik lass ich mir Bitcoin senden, und behaupte ich kann damit nicht umgehen. Und zahle keine Abgaben (zb als Schweizer oder anderen Ländern die eine Vermögensteuer darauf haben). Klar...

Das kann jeder, der mit Ethereum und ERC20 umgehen kann. Und selbst wenn nicht, ist es in 10 min erlernbar. 
Die Rechtsvertreter sind nicht so naiv, dass man mit solchen zusamengestrickten Geschichten durchkäme.

Zitat

(das kann technischer Art, organisatorischer Art oder schlichtweg mangelnde Kompetenz sein)

DAS ist eine Börse für Kryptowährungen. Alle genannten Gründe wären eine Farce...

 

Bearbeitet von QQQ
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vor 9 Stunden schrieb Arther:

Das würde mich doch sehr wundern. Wenn jemand durch einen Irrttum in den Besitz einer Sache gelangt, dann darf dieser afaik nicht die Rückgabe verweigern. Entstehende Kosten sind natürlich vom Sender zu tragen, der irrtümlich versendet hat. Es ist ja komplett unzweifelhaft, dass BSDEX in den Besitz der Coins gelangt ist, da der Besitz über den private Key geregelt ist und dieser ja für die beiden Chains identisch ist.

Konkret hier in dem Fall ist es ja nochmal anders: Den Fehler des TE, der passiert täglich vermutlich ca. 100mal mit einer BSDEX Adresse. Die erzählen dann allen 100 das selbe und zahlen aber halt die 5 Personen aus, die eine rechtlich verbindliche Frist setzen, so meine Vermutung. Gegen eine viel zu hohe Aufwandspauschale, vermutlich, die aber gerade klein genug ist, dass es sich nicht lohnt, dagegen vorzugehen.

Jedenfalls, so meine Vermutung, funktioniert die rechtliche Einschätzung ganz unabhängig von Blockchain und Co. und man könnte sich dazu vermutlich von jedem Zivilrecht(?) Anwalt beraten lassen. Vermutlich sogar auch kostenfrei/kostengünstig bei der Verbraucherzentrale, die sind gewiss sehr an dieser Praxis von BSDEX interessiert.

Völlig richtige Einschätzung, und überhaupt kein Problem das rechtlich positiv abzuschließen.
Es kommt natürlich auf den Kosten nutzen Faktor des Auftraggeber an. Auch Aufwandspauschalen kann man berechnen lassen, also Phantasiezahlen sind auch nicht möglich.
Ich sage es nochmal, für die technisch nicht so versierten, das ist eine Arbeit auf 10 min (mit Kaffee).
Ich denke sogar, alle Börsen haben implementierte Möglichkeiten um direkt mit einem Privatkey zu arbeiten. Das problem Betrifft auch nicht nur BSC.

Bearbeitet von QQQ
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Anleitung für unversierte Börsen:

  1. MEW laden
  2. Privatekey initialisieren 
  3. richtiges Netzwerk einstellen
  4. BNB für GAS an die Adresse senden
  5. Token senden

Gibt genug Videos falls die technische Kompetenz fehlt.
Würde BSDEX vorschlagen dass ihr es an eine Adresse des Kunden versendet, dann muss sich dieser um die Rücksendung zur Binance kümmern, und es ist für euch erledigt.
Wenn ihr mich für die professionelle Hilfe vergüten wollt, PM für Adresse ;)

Anleitung für User:

  1. MEW laden
  2. Privatekey initialisieren 
  3. richtiges Netzwerk einstellen
  4. BNB für GAS an die Adresse senden
  5. Token senden

So einfach funktioniert Blockchain...

Bearbeitet von QQQ
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vor einer Stunde schrieb QQQ:

Nach dieser Logik lass ich mir Bitcoin senden, und behaupte ich kann damit nicht umgehen. Und zahle keine Abgaben (zb als Schweizer oder anderen Ländern die eine Vermögensteuer darauf haben). Klar...

Nach dieser Logik würden auch alle Split-Coins wie BCH und BSV mit in das Vermögen zählen obwohl man vom Wissen her nicht in der Lage ist diese zu transferieren.

Klar ...

 

Ganz ehrlich? Wenn jemand BTC an eine meiner Adressen sendet, dann behaupte ich einfach "kenne ich nicht". Solange ich diese BTC niemals anrühre ist das mit dem Finanzamt überhaupt kein Problem. Aber wehe ich greife einmal auf diese BTC zu.

Gleiches gilt in dem Beispiel mit den Split-Coins.

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vor 22 Minuten schrieb Jokin:

Nach dieser Logik würden auch alle Split-Coins wie BCH und BSV mit in das Vermögen zählen obwohl man vom Wissen her nicht in der Lage ist diese zu transferieren.Klar ...

What?
Jop das "Problem" hat Winheller schon mal erklärt.
Und es ist schon wieder Apfel und Birne, ob man etwas technisch transferieren KANN oder NICHT. Da gibt's so einige Fallstricken mit Forks ;)
Und nicht vergessen, Vorsatz spielt immer eine wichtige Rolle in der Rechtsprechung.

Zitat

Ganz ehrlich? Wenn jemand BTC an eine meiner Adressen sendet, dann behaupte ich einfach "kenne ich nicht".

Klar und die Finanz ist dumm? Gerade du sagst das, der jeden immer wieder darauf hinweist, die Finanz ist nicht dumm. Warum diese Doppelmoral?
"jemand" oder "einer selbst" ist in der Logik doch irrelevant. Dann behauptet das einfach jeder, merkste selber oder?

vor 22 Minuten schrieb Jokin:

Ganz ehrlich? Wenn jemand BTC an eine meiner Adressen sendet, dann behaupte ich einfach "kenne ich nicht". Solange ich diese BTC niemals anrühre ist das mit dem Finanzamt überhaupt kein Problem. Aber wehe ich greife einmal auf diese BTC zu.

Gleiches gilt in dem Beispiel mit den Split-Coins.

Dann würde ich dir raten dich anwaltlich beraten zu lassen. Deine These geht 100% schief, wenn man Vermögensteuer zu zahlen hätte. ;) 

Bearbeitet von QQQ
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Gerade eben schrieb QQQ:

Ich sage es nochmal, für die technisch nicht so versierten, das ist eine Arbeit auf 10 min (mit Kaffee).

Ganz so einfach ist es dann auch nicht, das geht nicht mal eben so wie bei dir privat oder vllt noch in einer kleinen Startup klitsche mit 10 Mitarbeitern, der Zugriff auf Vorgänge wird streng reguliert sein, da kann niemand 'mal eben' so was außer der Reihe machen, weder organisatorisch, noch technisch geht das. Der Punkt ist aber, dass der TE vermutlich der fünftausendste ist, dem das dieses Jahr passiert ist, das ganze wird also gar nicht 'außer der Reihe' sein und bereits implementiert sein.

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vor 18 Minuten schrieb Arther:

Ganz so einfach ist es dann auch nicht, das geht nicht mal eben so wie bei dir privat oder vllt noch in einer kleinen Startup klitsche mit 10 Mitarbeitern, der Zugriff auf Vorgänge wird streng reguliert sein, da kann niemand 'mal eben' so was außer der Reihe machen, weder organisatorisch, noch technisch geht das.

Doch das geht technisch wie organisatorisch. Denn die haben das alle implementiert, und Mitarbeitern die diese speziellen Zugriffe haben. Sonst könnten sie keine Problem händisch lösen. Und gerade "Große" haben es da noch einfacher, und organisierter.
Wie gesagt der technische Vorgang dauert keine 10 Min. Bei Krypto kocht jeder mit dem selben Wasser (Software, Opensource Bibliotheken) das ist keine Atomwissenschaft. 

Das organisatorische ist etwas anderes, und der Wille ist nochmal eine andere Nummer.
Fakt ist dass es kein Problem darstellt, und in Summe zeitnah zu lösen ist.

Bearbeitet von QQQ
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  • 1 Monat später...
Am 14.10.2021 um 18:48 schrieb QQQ:

Doch das geht technisch wie organisatorisch. Denn die haben das alle implementiert, und Mitarbeitern die diese speziellen Zugriffe haben. Sonst könnten sie keine Problem händisch lösen. Und gerade "Große" haben es da noch einfacher, und organisierter.
Wie gesagt der technische Vorgang dauert keine 10 Min. Bei Krypto kocht jeder mit dem selben Wasser (Software, Opensource Bibliotheken) das ist keine Atomwissenschaft. 

Das organisatorische ist etwas anderes, und der Wille ist nochmal eine andere Nummer.
Fakt ist dass es kein Problem darstellt, und in Summe zeitnah zu lösen ist.

Leider bis jetzt konnte ich nichts erreichen. Ich danke jedem der hier mir versucht zu helfen und hoffe auf weitere Unterstützung.

Verbraucherschutzzentrale konnte mir nicht helfen und Bafin hat seit ca. 3 Wochen auf meine eMail nicht reagiert.

Inzwischen habe ich nochmals BSDEX kontaktiert und  ganz höfflich gebeten mir zu helfen, aber leider haben sie mir nochmals fast die gleiche Antwort gegeben und zwar folgendes.

 

 

((((((((((Sehr geehrter Herr DerRhein, 

Leider handelte es sich bei Ihrer Transaktion um eine nicht über die BSDEX gehandelte und verwahrte Kryptowährung sondern um einen Token der Blockchain „Binance Smart Chain (BSC)". Die Einzahlung eines solchen „Fremdtokens" wird nicht von der blocknox GmbH, die die treuhänderische Verwahrung für die BSDEX übernommen hat, verwahrt.

Für andere als die handelbaren Kryptowährungen Bitcoin (BTC), Litecoin (LTC), Ether (ETH), Ripple (XRP) werden keine vertraglichen Leistungen geschuldet oder erbracht. Darüber hinaus besteht bei der blocknox GmbH auch nicht die technische Möglichkeit, solche nicht kompatiblen Tokentransfers zu revidieren. Für den Betrieb der Binance Smart Chain ist ausschließlich die Kryptobörse Binance verantwortlich. 

Daher können wir Sie nur bitten, mit Binance in Kontakt zu treten und dort zu klären, ob Binance über eine technische Möglichkeit verfügt, den von dir initiierten Transfer rückgängig zu machen. Wir bedauern, Ihnen in diesem Falle nicht weiterhelfen zu können. 

 

Mit freundlichen Grüßen

S. L.))))))))))))))

 

 

 

Ich bin wirklich sprachlos verzweifelt.

Bitte um Hilfe.

Lg. DerRhein

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