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Wann startet die Spekulationsfrist? (Vesting etc.)


tph_forever

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

kleine steuerliche Frage (nicht Coin-bezogen):

Ich schicke 10.000$ an eine x-beliebige Wallet und bekomme z.B. 1 Jahr später dafür 2.000 Coins. Ab wann startet die Spekulationsfrist?

Sofern ich es richtig verstanden habe, erst mit dem Erhalt der Coins, da dann erst die Anschaffung abgeschlossen ist. Bitte um kurze Bestätigung...

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vor 4 Stunden schrieb tph_forever:

Hallo zusammen,

kleine steuerliche Frage (nicht Coin-bezogen):

Ich schicke 10.000$ an eine x-beliebige Wallet und bekomme z.B. 1 Jahr später dafür 2.000 Coins. Ab wann startet die Spekulationsfrist?

Sofern ich es richtig verstanden habe, erst mit dem Erhalt der Coins, da dann erst die Anschaffung abgeschlossen ist. Bitte um kurze Bestätigung...

Da Du Vesting erwähnst und damit typischerweise eine Verfügungsbeschränkung einhergeht, beginnt eine Steuerfrist sobald wirtschaftlich darüber verfügt werden kann. Im Beispiel von Stock Awards erfolgt die Versteuerung als geldwerter Vorteil bei Einbuchung ins Depot. Ob das bei diesem Konstrukt ebenfalls so sein könnte, wäre es hilfreich, mal noch ein paar genauere Details erfahren. Dabei geht es nicht um die Steuerfreiheit nach 12 Monaten.

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vor 18 Stunden schrieb Reader77:

Was bedeutet USD an eine Wallet senden? Wozu?

Wenn damit sofort Coins gekauft werden beginnt damit auch sofot die Haltefrist.

Egal ob man die Coins sofort oder ein Jahr später erst abholt.

Beispiel: Pooling. Sprich es werden damit nicht sofort Coins gekauft, sondern diese über einen Mittelsmann/VC etc.

 

vor 17 Stunden schrieb Gulliver:

Da Du Vesting erwähnst und damit typischerweise eine Verfügungsbeschränkung einhergeht, beginnt eine Steuerfrist sobald wirtschaftlich darüber verfügt werden kann. Im Beispiel von Stock Awards erfolgt die Versteuerung als geldwerter Vorteil bei Einbuchung ins Depot. Ob das bei diesem Konstrukt ebenfalls so sein könnte, wäre es hilfreich, mal noch ein paar genauere Details erfahren. Dabei geht es nicht um die Steuerfreiheit nach 12 Monaten.

In diesem Fall geht es nicht um Stock Awards oder dergleichen; lediglich festgesetzte Coins die nach und nach ausgegeben werden. Prinzipiell finde ich den Begriff Vesting im Deutschen hierfür nicht korrekt; wird aber oft so betitelt.

Rechtlich nach Rücksprache mit dem Finanzamt tatsächlich so gehandhabt (immer unter Prüfungsvorbehalt, logisch): 

Zitat

beginnt eine Steuerfrist sobald wirtschaftlich darüber verfügt werden kann.

 

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  • 1 Monat später...

Habt ihr irgendwelche Belege dafür? Alles was ich so gefunden habe, spricht vom Gegenteil, hier auch ein Dude von WInheller: Haltefrist bei Vesting

Wird auch an vielen Stellen so beschtätigt:

 

Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen hinsichtlich des Eigentumsübergangs getroffen worden sind. Denn dann ist das dingliche Geschäft nur noch die Folge im Ablauf des weiteren Geschehens. Deshalb ist grundsätzlich vom Zeitpunkt des der Veräußerung bzw. dem Erwerb zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts (in den meisten Fällen also vom Zeitpunkt des Kaufvertrags) auszugehen. Das gilt auch für aufschiebend bedingte Rechtsgeschäfte, da sie mit dem Abschluss für beide Parteien bindend sind und mit Bedingseintritt die Wirksamkeit eintritt, ohne dass die Willensbekundung der Parteien bis dahin Bestand haben müssen (https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-44-zeitpunkt-der-veraeusserung-und-zeitpunkt-der-anschaffung_idesk_PI42323_HI2095010.html)

 

Würde mich über Quellen freuen, die für das Gegenteil argumentieren.

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