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Wird die einjährige Bitcoin Haltefrist auf die Sekunde genau gerechnet?


Nakamoto

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Hi Freunde des Dips,

ganz simple Frage, zu der ich komischerweise keine wirkliche Antwort hier im Forum gefunden habe... nehmen wir an ich habe meine Bitcoins am 25.01.2021 um 13:00 (CET) gekauft, könnte ich Sie schon steuertechnisch am 25.01.2022 um 00:00 CET verkaufen, steuerfrei oder müsste ich sie bis 13:00 (CET) halten? oder sogar vielleicht bis zum 26.01.2022 um 00:00 CET?

 

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vor einer Stunde schrieb Nakamoto:

Hi Freunde des Dips,

ganz simple Frage, zu der ich komischerweise keine wirkliche Antwort hier im Forum gefunden habe... nehmen wir an ich habe meine Bitcoins am 25.01.2021 um 13:00 (CET) gekauft, könnte ich Sie schon steuertechnisch am 25.01.2022 um 00:00 CET verkaufen, steuerfrei oder müsste ich sie bis 13:00 (CET) halten? oder sogar vielleicht bis zum 26.01.2022 um 00:00 CET?

 

Wenn sie länger als 1 Jahr gehalten werden sind sie steuerfrei.

1 Jahr ist natürlich auch auf Sekunde genau 1 Jahr. Alles andere wäre Willkür. 

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vor 8 Stunden schrieb Nakamoto:

Hi Freunde des Dips,

ganz simple Frage, zu der ich komischerweise keine wirkliche Antwort hier im Forum gefunden habe... nehmen wir an ich habe meine Bitcoins am 25.01.2021 um 13:00 (CET) gekauft, könnte ich Sie schon steuertechnisch am 25.01.2022 um 00:00 CET verkaufen, steuerfrei oder müsste ich sie bis 13:00 (CET) halten? oder sogar vielleicht bis zum 26.01.2022 um 00:00 CET?

 

Korrekt ist 26.01.2022 um 00:00 CET. Solche Fristen werden immer tagesgenau gerechnet (Ja, wann der endet und beginnt entscheidet auch die kleinste Zeiteinheit, egal ob Nanosekunde oder sonstwas).
Wenn Du aber irgendwann am 25.01. einen Kauf getätigt hast, beginnt die Frist am Folgetag 26.01. um exakt 00:00 Uhr und läuft dann auch am 25.01. bis um 23:59 Uhr und xxxx Sekunden. Das ist aber eine unsinnige Betrachtung gegen unendlich (klein), entscheidend ist ja, dass die Frist im Folgejahr am 26.01. um 00:00 Uhr abgelaufen ist. Erst in dem Moment ist die Frist nämlich >= 1 Jahr.

Bearbeitet von HansWurst80
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vor 39 Minuten schrieb HansWurst80:

Wenn Du aber irgendwann am 25.01. einen Kauf getätigt hast, beginnt die Frist am Folgetag 26.01. um exakt 00:00 Uhr

Nö, die Frist beginnt mit 25.01 + Uhrzeit, und endet am 25.01 + gleicher Uhrzeit.

Wenn ich 2021 25.01.-00:00:00 kaufe, und halte bis 2022 25.01.-00:00:01, dann kann man mich getrost am... Punkt

Was ist so schwer daran?

1 Jahr bedeutet, 1 Jahr, und nicht 12 Monate Minus irgendwas. Schon gar nicht bei der Finanz.

 

Bearbeitet von alica
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vor 10 Minuten schrieb alica:

Nö, die Frist beginnt mit 25.01 + Uhrzeit, und endet am 25.01 + gleicher Uhrzeit. Punkt.

Wir haben eine Zeitmessung. Daran gibt es nichts zu rütteln. 

Sonst könnte ich rechtlich machen, was mir gefällt. Die exakte Zeitmessung in unserem Leben, entscheidet über Schuld und Unschuld.

Hast Du schon mal Cent-Beträge in einer Deiner Steuererklärungen in DE angegeben?

Falls Nein, dann ist die "einen Tag später" Regel vielleicht legitim.

 

PS. Du kannst auch gerne Deine rechte Hand in die Lade stecken um den Schmerz zu spüren.

 

*SCNR*

 

PPS. Ich könnte mich irren. ;o))

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vor 6 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Hast Du schon mal Cent-Beträge in einer Deiner Steuererklärungen in DE angegeben?

Immer. 

Fristen sind doch nicht geschaffen worden dass man sie ausleget wie es einem gerade passt. 

Dann hätten die schnell ein paar Verfahren wegen Willkür am Hals.

Bearbeitet von alica
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vor 3 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

No kidding? :*)))))

Öhm ja, wo sollte das Problem liegen?

Schätzt du deine Zahlen oder wie? 🙈

Bearbeitet von alica
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vor 33 Minuten schrieb alica:

Nö, die Frist beginnt mit 25.01 + Uhrzeit, und endet am 25.01 + gleicher Uhrzeit.

Wenn ich 2021 25.01.-00:00:00 kaufe, und halte bis 2022 25.01.-00:00:01, dann kann man mich getrost am... Punkt

Was ist so schwer daran?

1 Jahr bedeutet, 1 Jahr, und nicht 12 Monate Minus irgendwas. Schon gar nicht bei der Finanz.

 

Das hast Du Dir aber toll ausgedacht, aber ich orientiere mich lieber an dem Gesetzgeber, der weiß es besser und was der sich ausgedacht hat zählt:

Die Vorgaben zur Anwendung bzw. Berechnung von Fristen sind in den §§ 186 - 193 BGB geregelt. Danach gilt Folgendes:

Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein bestimmter Zeitpunkt maßgeblich (z.B. Zugang der Kündigung), so beginnt die Frist gemäß § 187 Abs. 1 BGB am folgenden Tag. Etwas anderes gilt gemäß § 187 Abs. 2 BGB nur, wenn für den Beginn der Frist ein bestimmter Tag der maßgebliche Zeitpunkt ist. In diesen Fällen wird der Tag zur Fristberechnung mitgezählt.

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vor 13 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

PPS. Ich könnte mich irren. ;o))

Jap das denke ich auch

";o))" ... versteh den aber immer noch nicht, aber gebe ihn gerne zurück 😇 Versuchs mal mit den Bildchen, die sind im 21 Jahrhundert der letzte Schrei 🙈😋

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vor 15 Minuten schrieb HansWurst80:

Das hast Du Dir aber toll ausgedacht, aber ich orientiere mich lieber an dem Gesetzgeber, der weiß es besser und was der sich ausgedacht hat zählt:

Die Vorgaben zur Anwendung bzw. Berechnung von Fristen sind in den §§ 186 - 193 BGB geregelt. Danach gilt Folgendes:

Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein bestimmter Zeitpunkt maßgeblich (z.B. Zugang der Kündigung), so beginnt die Frist gemäß § 187 Abs. 1 BGB am folgenden Tag. Etwas anderes gilt gemäß § 187 Abs. 2 BGB nur, wenn für den Beginn der Frist ein bestimmter Tag der maßgebliche Zeitpunkt ist. In diesen Fällen wird der Tag zur Fristberechnung mitgezählt.

Jap. Das gilt für das. Da haste recht. Das kann man nicht vergleichen. Beachte aber, die Finanz hat eigene Regeln. Also bitte such dir diese zusammen, und nicht das was du als erstes bei google findest... lieber Hans Wurst 

*Klugscheiß off* ;)

Glaube mir, keine Finanz zieht mit mir vor Gericht wenn ich 1 sek über dem Jahr bin 😏

Bearbeitet von alica
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vor 13 Minuten schrieb alica:

Öhm ja, wo sollte das Problem liegen?

Schätzt du deine Zahlen oder wie?

Erm, ... Nööö. – Ich kann gar keine Cent-Beträge angeben. Deshalb könnte ich mich nun wundern. ;o))

 

vor 7 Minuten schrieb alica:

Versuchs mal mit den Bildchen, die sind im 21 Jahrhundert der letzte Schrei

Aaaaaarghhhh, ... IRC? – Me oldschool. ;*))))

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vor 3 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Erm, ... Nööö. – Ich kann gar keine Cent-Beträge angeben. Deshalb könnte ich mich nun wundern. ;o))

Echt? Wir in AT können das. 

Wer den Cent nicht ehrt....🙈

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vor 11 Minuten schrieb alica:

Jap. Das gilt für das. Da haste recht. Beachte aber die Finanz macht ihre eigenen Regeln. Also bitte such dir diese zusammen, und nicht irgendwas.

 

Okay, Du meinst sicherlich das Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte. Es gilt aber zu bedenken, dass die von Dir erwähnte Fristberechnung zwar der aktuell vorherrschenden Auslegung der Rechtssprechung entspricht (Du meinst in der Rechtsfolge sicherlich den "Zeitpunkt des der Veräußerung bzw. dem Erwerb zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts (in den meisten Fällen also vom Zeitpunkt des Kaufvertrags)".
Diese "Rechtsauffassung" findet sich aber in keinem Satz des Gesetzes wieder. Das mag ja verständlicherweise auch richtig anmuten. Es gibt aber keine Präzendenzfälle in Deutschland wie im Common Law. Das bedeutet, dass die Rechtsauslegung Deines Finanzbeamten morgen schon eine andere sein kann und jedes Gericht kann auich wieder anders entscheiden. Mit der Fristberechnung nach den $$BGB bist Du auf der richtigen Seite, denn die stehen geschrieben und stellen somit den gesetzlichen Rahmen dar, der auch nicht durch Rechtsauslegung zu verlassen ist.

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vor 17 Minuten schrieb alica:

Jap. Das gilt für das. Da haste recht. Das kann man nicht vergleichen. Beachte aber, die Finanz hat eigene Regeln. Also bitte such dir diese zusammen, und nicht das was du als erstes bei google findest... lieber Hans Wurst 

*Klugscheiß off* ;)

Glaube mir, keine Finanz zieht mit mir vor Gericht wenn ich 1 sek über dem Jahr bin 😏

Ist doch nur effizient, wenn ich bei Google gezielt danach suche und finde, was ich sagen wollte, muss ich mir doch nicht selbst 'n Wolf schreiben und habe damit auch nicht weniger unrecht 😉
Ich denke, wir haben im weiteren Gespräch durch nähere Betrachtung ja doch schon irgendwie einen Konsens gefunden. Ich will abschließend nur sagen, man sollte vorsichtig sein, was bisherige Rechtssprechungen in Form von Urteilen oder Dienstanweisungen usw. betrifft. Das ist damit noch alles nicht Gesetz und kann morgen (innerhalb des gesetzlichen Rahmens) völlig anders entschieden werden.

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vor 5 Minuten schrieb HansWurst80:

Okay, Du meinst sicherlich das Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte. Es gilt aber zu bedenken, dass die von Dir erwähnte Fristberechnung zwar der aktuell vorherrschenden Auslegung der Rechtssprechung entspricht (Du meinst in der Rechtsfolge sicherlich den "Zeitpunkt des der Veräußerung bzw. dem Erwerb zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts (in den meisten Fällen also vom Zeitpunkt des Kaufvertrags)".
Diese "Rechtsauffassung" findet sich aber in keinem Satz des Gesetzes wieder. Das mag ja verständlicherweise auch richtig anmuten. Es gibt aber keine Präzendenzfälle in Deutschland wie im Common Law. Das bedeutet, dass die Rechtsauslegung Deines Finanzbeamten morgen schon eine andere sein kann und jedes Gericht kann auich wieder anders entscheiden. Mit der Fristberechnung nach den $$BGB bist Du auf der richtigen Seite, denn die stehen geschrieben und stellen somit den gesetzlichen Rahmen dar, der auch nicht durch Rechtsauslegung zu verlassen ist.

Nur zu Verdeutlichung. Mit 1 Jahr + 1sec bin ich Sicher. Da fährt die Eisenbahn darüber. Jede andere Logik von jedem Richter, der unsere Zeitmessung nicht anerkennt, geht unter.

Mathematik ist nun mal eine nachweisbare Wissenschaft. 

 

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vor 11 Stunden schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Aso, ... deshalb bezahlen wir in DE soviel Steuern? ;o))

Eure BaFin ist ein Witz, um ehrlich zu sein. Mit geht es nicht um bashing. Aber DE hat es noch nie verstanden wie man aus Geld mehr Geld macht. 

CH AT LI sind da um einiges kreativer 

Jedenfalls die Steuerreform, in AT ist Cool, kannste traden ohne Steuern zu  bezahlen. Irgendwann kommt dasselbe wie beim Zahlungsverkehr zwischen Fremdwährung, und wir sind für immer steuerfrei.

Die Investoren kommen dann in Massen. So funktioniert Akquise. ;)

Österreich wusste schon immer wie man Geld anzieht ;)

Bearbeitet von alica
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vor 12 Minuten schrieb HansWurst80:

Ist doch nur effizient, wenn ich bei Google gezielt danach suche und finde, was ich sagen wollte, muss ich mir doch nicht selbst 'n Wolf schreiben und habe damit auch nicht weniger unrecht 😉
Ich denke, wir haben im weiteren Gespräch durch nähere Betrachtung ja doch schon irgendwie einen Konsens gefunden. Ich will abschließend nur sagen, man sollte vorsichtig sein, was bisherige Rechtssprechungen in Form von Urteilen oder Dienstanweisungen usw. betrifft. Das ist damit noch alles nicht Gesetz und kann morgen (innerhalb des gesetzlichen Rahmens) völlig anders entschieden werden.

Klar, wir können Morgen auch in einen Weltkrieg gezogen werden. Ok wir in AT nicht, aber ihr. Dann verändert sich alles.

Aber jetzt schweifen wir ab.

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vor 4 Minuten schrieb alica:

Nur zu Verdeutlichung. Mit 1 Jahr + 1sec bin ich Sicher. Da fährt die Eisenbahn darüber. Jede andere Logik von jedem Richter, der unsere Zeitmessung nicht anerkennt, geht unter.

Mathematik ist nun mal eine nachweisbare Wissenschaft. 

 

Über das Eis gehe ich nicht. Über die Messmethode herrschen kein zwei Meinungen, aber die Messregel kann definitiv eine andere sein. Wie gesagt, verlasse ich mich lieber auf den gesetzlichen Rahmen, als auf eine "beliebige" vorangegangene Rechtsauslegung eines OLG oder irgendeines anderen Gerichts.

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vor 15 Minuten schrieb HansWurst80:

Über das Eis gehe ich nicht. Über die Messmethode herrschen kein zwei Meinungen, aber die Messregel kann definitiv eine andere sein. Wie gesagt, verlasse ich mich lieber auf den gesetzlichen Rahmen, als auf eine "beliebige" vorangegangene Rechtsauslegung eines OLG oder irgendeines anderen Gerichts.

Klar wenn entschieden wird das 1+1 nicht 2 ist, dann haben wir ein Problem ;)

Manchmal frage ich mich wie sich manche Recht und Gesetz vorstellen. Als ob das gewürfelte würde, statt von vielen Rechtsexperten in unzähligen Stunden mit Punkt und Komma ausgearbeitet wird.

Bearbeitet von alica
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vor 21 Minuten schrieb HansWurst80:

Da habe ich jetzt wirklich den Anschluss verloren 😅

Warum? Wenn's die Russen nicht provozieren können... bleibt nur Kim? Und der hat bis jetzt regelmäßig den Schw..z eingezogen. Aber auch Putin spielt derzeit nur. Die Frage ist, wie lange noch.

Die eigentliche Frage ist. Glaubt man dass es nie einen 3. Weltkrieg gibt?

...in unserer Generation? 

 

Bearbeitet von alica
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Was'n Kindergarten.

Es gilt "1 Jahr".

Dass man das mit dem "Folgetag" handhabt, liegt daran, dass man damit auf der sicheren Seite ist.

Bei Immobilienverkäufen macht man den Kaufvertrag auch besser nach 10 Jahren + einen Tag. Tut man das nicht, dann sollte der Anschaffungszeitpunkt auch auf die Minute oder Sekunde genau datiert worden sein.

In der analogen Welt messen wir bei Verträgen nicht auf die Stunde/Minute genau.

In der digitalen Welt, insbesondere in der Blockchainwelt können wir auf die Sekunde genau einen Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt ermitteln. 

Und somit wird das auch genutzt.

 

... und nur weil in der Einkommensteuererklärung keine Centbeträge angebbar sind und Datumseinträge nur auf den Tag genau, bedeutet das nicht, dass diese "Genauigkeit" Gesetz ist. 

Wer will, kann das beliebig genau angeben. 

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