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Wird die einjährige Bitcoin Haltefrist auf die Sekunde genau gerechnet?


Nakamoto

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vor 4 Stunden schrieb Jokin:

Was'n Kindergarten.

Es gilt "1 Jahr".

Dass man das mit dem "Folgetag" handhabt, liegt daran, dass man damit auf der sicheren Seite ist.

Bei Immobilienverkäufen macht man den Kaufvertrag auch besser nach 10 Jahren + einen Tag. Tut man das nicht, dann sollte der Anschaffungszeitpunkt auch auf die Minute oder Sekunde genau datiert worden sein.

In der analogen Welt messen wir bei Verträgen nicht auf die Stunde/Minute genau.

In der digitalen Welt, insbesondere in der Blockchainwelt können wir auf die Sekunde genau einen Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt ermitteln. 

Und somit wird das auch genutzt.

 

... und nur weil in der Einkommensteuererklärung keine Centbeträge angebbar sind und Datumseinträge nur auf den Tag genau, bedeutet das nicht, dass diese "Genauigkeit" Gesetz ist. 

Wer will, kann das beliebig genau angeben. 

Back Dir Deinen eigenen Sandkuchen 😉 Spaß beiseite. Aber ganz so einfach ist das eben (noch) nicht. DU sagst, DU kannst den genauen Zeitpunkt ermitteln. Das kann ich auch mit jeder E-Mail, die ich versende, aber wie gerichtsfest ist das denn wirklich? Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass der Finanzbeamte oder das Gericht das akzeptiert. Das bleibt einfach noch so, bis es klare gesetzliche Regelungen gibt und bis dahin nützen auch alle vorigen Erfahrungen im Umgang mit dem Finanzamt oder den Gerichten kaum mehr als etwaige Richtungsweisung und viel Glück, wenn da alle Beteiligten dann gerade auch so denken und mitspielen .

Bearbeitet von HansWurst80
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vor 11 Minuten schrieb HansWurst80:

DU sagst, DU kannst den genauen Zeitpunkt ermitteln. Das kann ich auch mit jeder E-Mail, die ich versende, aber wie gerichtsfest ist das denn wirklich?

Die Blockchaindaten sind gerichtsfest.

Auch die Transaktionshistorie von Exchanges ist definitv gerichtsfest.

... lass die Kirche mal im Dorf.

vor 13 Minuten schrieb HansWurst80:

Das kann ich auch mit jeder E-Mail, die ich versende, aber wie gerichtsfest ist das denn wirklich?

Es ging hier nicht um eMails.

Auch nicht um handschriftliche Notizen oder andere Sonderfälle.

vor 14 Minuten schrieb HansWurst80:

Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass der Finanzbeamte oder das Gericht das akzeptiert.

Ja, richtig. Es besteht eine sehr geringe "Restwahrscheinlichkeit", dass es nicht akzeptiert wird.

(die Begründung würde mich brennend interessieren)

vor 52 Minuten schrieb HansWurst80:

Das bleibt einfach noch so, bis es klare gesetzliche Regelungen gibt

Auch hier bitte die Kirche im Dorf lassen.

Man muss nun wirklich nicht gesetzlich regeln ob ein Jahr 365 volle Tage dauert und der Zeitraum erst am Folgetag 0:00 Uhr abgeschlossen ist. Nach welcher Zeitzone eigentlich?

 

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vor 3 Minuten schrieb Jokin:

Die Blockchaindaten sind gerichtsfest.

Auch die Transaktionshistorie von Exchanges ist definitv gerichtsfest.

Ich glaube auch, dass ein Gericht letztlich so entscheiden wird, wenn es erstmal intensiv damit beschäftigt wurde, aber der Weg ist lang, steinig und teuer. Und als zuallererst kommt ja irgendein Sachbearbeiter vom Finanzamt....

vor 4 Minuten schrieb Jokin:

Man muss nun wirklich nicht gesetzlich regeln ob ein Jahr 365 volle Tage dauert und der Zeitraum erst am Folgetag 0:00 Uhr abgeschlossen ist. Nach welcher Zeitzone eigentlich?

Eben das ist aber im BGB genau geregelt, und auf diese §§ fällt das Ganze im Zweifelsfall zurück. Auch die Zeitzone (bspw. am Gerichststand usw.). Das ist alles gesetzlich geregelt.

Diesen Weg sollte man also wohlüberlegt und vielleicht nur dann einschlagen, wenn einem am Stichtag in den entscheidenden Stunden der Verkauf seines Lebens zu entwischen droht. Andernfalls und falls man keine Lust auf den im Zweifelsfall bekanntermaßen sehr langen und teuren Rechtsweg hat, würde ich immer die gesetzliche Folgetagregelung anwenden.

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Wenn es wichtig sein kann, dann doch einfach mit seinem Sachbearbeiter vom Finanzamt sprechen und fragen, was für ihn maßgeblich ist, sollte dies nicht die Folgetagsregelung nach BGB sein.

Bei Bitcoin kann übrigens der Miner die Blockzeit im Blockheader bis zu +/- 2h abweichend von der Realzeit der Blockveröffentlichung angeben. Das lässt das Konsens-Protokoll zu. Erhebliche Zeitabweichungen wären mir in der Bitcoin-Blockchain nicht bekannt, aber es gibt definitiv seltene Blöcke, deren Blockzeit vor derjenigen des vorherigen Blocks ist. Ich sehe aber keinen Vorteil für den Miner, die Blockzeit stark abweichend innerhalb der erlaubten Toleranz festzulegen.

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Also bei Rechnungen gilt bei Firmen z.B. 10 Jahre, aber ab nächstem Kalenderjahr  startend ;) 

Und es heißt auch immer 10 Jahre ;)

Ich würde da auch auf Nummer sicher gehen und es am nächsten Tag verkaufen. Aber mal beim FA fragen wäre doch auch eine Idee ;)

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