dongerinho Geschrieben 6. April 2022 Teilen Geschrieben 6. April 2022 Ich habe eine Frage, wahrscheinlich profan, aber bevor ich aktiv werde, hätte ich gerne noch mal eine Bestätigung. Ich habe in 2020 aus dem Verkauf von BTC einen Gewinn erzielt (privates Veräußerungsgeschäft) und da es innerhalb der Einjahreshaltefrist war auch Steuern bezahlt. In 2021 habe ich einen wesentlich höheren Verlust aus dem Verkauf von BTC realisiert. Haltefrist ebenfalls unter einem Jahr. Frage 1: ich kann doch den Verlust aus 2021 per Verlustrücktrag mit dem Gewinn aus 2020 verrechnen, bekomme alse die in 2020 gezahlten Steuern wieder zurück. Korrekt? Frage 2: Da der Verlust in 2021 deutlich höher war als der Gewinn in 2020 bleibt ja nach ein Restverlust über, den ich dann auf 2022 vortragen kann. Soll heißen, dass ich in dieser Höhe in 2022 noch Gewinne realisieren kann, ohne. dass ich dafür Steuern bezahlen müsste. Korrekt? Frage 3: Das betrifft auch Gewinne aus dem Verkauf von BTC, die im Lending waren und einer Haltefrist von 10 Jahren unterliegen. Es wird bei der Anrechnung von Verlustvorträgen nicht zwischen Veräußerungen mit 1-Jahreshaltefrist und 10-Jahreshaltefrist unterschieden. Korrekt? Vielen Dank schon mal für die Info ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 6. April 2022 Teilen Geschrieben 6. April 2022 vor 2 Stunden schrieb dongerinho: Frage 1: ich kann doch den Verlust aus 2021 per Verlustrücktrag mit dem Gewinn aus 2020 verrechnen, bekomme alse die in 2020 gezahlten Steuern wieder zurück. Korrekt? Ja. vor 2 Stunden schrieb dongerinho: Frage 2: Da der Verlust in 2021 deutlich höher war als der Gewinn in 2020 bleibt ja nach ein Restverlust über, den ich dann auf 2022 vortragen kann. Soll heißen, dass ich in dieser Höhe in 2022 noch Gewinne realisieren kann, ohne. dass ich dafür Steuern bezahlen müsste. Korrekt? Ja. vor 2 Stunden schrieb dongerinho: Frage 3: Das betrifft auch Gewinne aus dem Verkauf von BTC, die im Lending waren und einer Haltefrist von 10 Jahren unterliegen. Es wird bei der Anrechnung von Verlustvorträgen nicht zwischen Veräußerungen mit 1-Jahreshaltefrist und 10-Jahreshaltefrist unterschieden. Korrekt? Ja. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skunk Geschrieben 6. April 2022 Teilen Geschrieben 6. April 2022 vor einer Stunde schrieb Jokin: Ja. Geht das echt auch noch nachdem die Steuern bereits bezahlt wurden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 6. April 2022 Teilen Geschrieben 6. April 2022 vor 52 Minuten schrieb skunk: Geht das echt auch noch nachdem die Steuern bereits bezahlt wurden? Ja, das geht. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 6. April 2022 Teilen Geschrieben 6. April 2022 (bearbeitet) hier auch ein paar mehr details zu den Möglichkeiten und Limitierungen (leider steht da nicht wies in der Praxis genau umgesetzt wird, also wo man was wann eintragen muss usw. wenn da noch jemand nen Link zu hat, gerne teilen):https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/private-veraeusserungsgeschaefte-7-verluste_idesk_PI20354_HI8997847.html Als durchaus wichtig empfand ich auch die Mengenmäßige Limitierung des Verlustvortrags auf 1 Mio EUR +60% , trifft vermutlich nicht so viele, aber ist schon wichtig zu wissen ob und welche Limitierung es gibt. Außerdem natürlich wichtig, dass man Verluste angeben muss um einen Verlustfeststellungsbescheid zu bekommen, welchen man braucht um dann zukünftig Gewinne damit verrechnen zu können. Bearbeitet 6. April 2022 von Serpens66 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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