Coin373575 Posted April 7, 2022 Posted April 7, 2022 (edited) Hallo, ich freue mich über eine steuerliche Einschätzung für folgenden Sachverhalt: In 2011 habe ich über den Slash Pool 0,5 Bitcoin erhalten. Dazu lief mein PC mit guter Grafikkarte an wenigen Tagen. Das war reines Hobby zu der Zeit als Test von Hardware und Interesse an Bitcoin. Der Gegenwert der Bitcoin war im 1-2 stelligen Eurobereich. Steuerlich habe ich hier nichts angegeben. Die BTC wurden in der Blockchain seit 2011 nicht bewegt. Heute gibt es keinerlei Informationen mehr (E-Mails nicht mehr vorhanden ) über die Erzeugung, das Konto bei Slash wurde vor langer Zeit wegen Inaktivität gelöscht. Damals dachte ich nicht daran, dass dies einmal sinnvoll sein könnte zu dokumentieren. Jetzt in 2022 möchte ich gerne verkaufen und bin unsicher wie ich dann am besten steuerlich vorgehen sollte. Auf jeden Fall möchte ich es wasserdicht angegehen, um in keinen irgendwie gearteten Verdacht zu geraten. Ich freue mich auf eure Einschätzung. Danke Edited April 7, 2022 by Coin373575 Typo
Jokin Posted April 7, 2022 Posted April 7, 2022 1. Du hattest damals so geringe Miningeinkünfte, dass diese steuerlich nicht relevant waren. 2. Du kannst den Gewinn steuerfrei realisieren weil du die Coins nachweislich länger als 1 Jahr besitzt. Verkaufe einfach über einen deutschen Handelsplatz, z.B. Bitcoin.de - gerade wenn du Stress befürchtest, lässt sich dieser besser auf deutsch klären. (ich sehe da kein Problem)
Coin373575 Posted April 7, 2022 Author Posted April 7, 2022 Hallo, vielen Dank für die Antwort! Kommt hier sicher die 1 Jahresfrist zur Anwendung, da ja kein klassischer Erwerb stattfand bzw. belegt werden kann? Und wie würde ich bei der Steuererklärung die entsprechenden (steuerfreien) Einnahmen am besten vermerken? Danke.
Jokin Posted April 7, 2022 Posted April 7, 2022 vor 24 Minuten schrieb Coin373575: Kommt hier sicher die 1 Jahresfrist zur Anwendung, da ja kein klassischer Erwerb stattfand bzw. belegt werden kann? Das hat nix mit "klassischem Erwerb" zu tun. vor 25 Minuten schrieb Coin373575: Und wie würde ich bei der Steuererklärung die entsprechenden (steuerfreien) Einnahmen am besten vermerken? Gar nicht, denn das ist doch steuerfrei. Zudem wäre das eh verjährt.
fox42 Posted April 7, 2022 Posted April 7, 2022 Endlich mal ein einfacher Fall Verkaufen und glücklich sein. Behalt dir die Adresse, die du für die Einzahlung genutzt hast. Damit könntest du ja nachweisen, dass die 0,5 BTC seit 2011 da lagen. Und dann freu dich über die Mäuse Vielleicht verkaufst du ja nicht alles. Oder kaufst noch 0,1 dazu - sonst hast du ja weniger als 0,6 😛 2
Amsi Posted April 7, 2022 Posted April 7, 2022 vor 52 Minuten schrieb Coin373575: Kommt hier sicher die 1 Jahresfrist zur Anwendung, da ja kein klassischer Erwerb stattfand bzw. belegt werden kann? Willkommen bei uns! Wie auch fox schon erwähnt hat, du kannst es anhand der Blockchain natürlich nachweisen, wenn da seit 2011 was liegt und seitdem nichts passiert ist. Das ist (unter anderem) das schöne an der Blockchain.
Coinsigliere Posted April 7, 2022 Posted April 7, 2022 vor 7 Minuten schrieb fox42: sonst hast du ja weniger als 0,6 😛 Was hat es eigentlich mit dieser mysteriösen 0,6 Grenze auf sich? 🤔 Ist zwar gerade OT, aber die Frage des TE wurde ja beantwortet. 😉
Jokin Posted April 7, 2022 Posted April 7, 2022 (edited) vor 55 Minuten schrieb Coinsigliere: Was hat es eigentlich mit dieser mysteriösen 0,6 Grenze auf sich? 🤔 Mit 0,6 BTC gilt man im Coinforum als unermesslich reich Mehr kann man hier nicht haben - auch theoretisch nicht. Edited April 7, 2022 by Jokin 1 1 1
Coin373575 Posted April 7, 2022 Author Posted April 7, 2022 vor 7 Stunden schrieb Jokin: Das hat nix mit "klassischem Erwerb" zu tun. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG spricht ja von Anschaffung und Übernahme etc. IEin "Kauf" fällt sicher darunter.aber man weiss ja nie. .
Jokin Posted April 7, 2022 Posted April 7, 2022 Mach es wie du meinst 🙂 Ich gehe auf die sichere Seite und vermeide solche Auslegungsgrauzonen.
Coin373575 Posted April 7, 2022 Author Posted April 7, 2022 vor 7 Stunden schrieb Jokin: Gar nicht, denn das ist doch steuerfrei. Zudem wäre das eh verjährt. OK das Mining ist verjährt, der Verkauf ist aber Einkommen wenn auch steuerfrei. Deshalb die Frage ob es dann anzugeben wäre (wie auch immer).
Coin373575 Posted April 7, 2022 Author Posted April 7, 2022 vor 3 Minuten schrieb Jokin: Mach es wie du meinst 🙂 Ich gehe auf die sichere Seite und vermeide solche Auslegungsgrauzonen. Ja genau, ich frage nur ja um absolut sicher zu gehen und Grauzonen zu vermeiden. Ich möchte das ja transparent handhaben. Danke
fox42 Posted April 7, 2022 Posted April 7, 2022 vor 37 Minuten schrieb Coin373575: OK das Mining ist verjährt Und selbst wenn nicht. Das ist doch unterhalb jeder Bagatelle, oder nicht?
Jokin Posted April 7, 2022 Posted April 7, 2022 vor 39 Minuten schrieb Coin373575: der Verkauf ist aber Einkommen wenn auch steuerfrei. Deshalb die Frage ob es dann anzugeben wäre (wie auch immer). Was willste denn da angeben?!? In der "Einkommensteuererklärung" erklärst dein "steuerpflichtiges" Einkommen und nicht was nicht steuerpflichtig ist. vor 1 Minute schrieb fox42: Das ist doch unterhalb jeder Bagatelle, oder nicht? Ähm ... vor 11 Stunden schrieb Coin373575: Der Gegenwert der Bitcoin war im 1-2 stelligen Eurobereich. ... das ist sogar schon im Bereich von Rundungsungenauigkeiten 1 1
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