Jump to content

Recommended Posts

Posted (edited)

Hallo,

ich freue mich über eine steuerliche Einschätzung für folgenden Sachverhalt: 

In 2011 habe ich über den Slash Pool 0,5 Bitcoin erhalten. Dazu lief mein PC mit guter Grafikkarte an wenigen Tagen. Das war reines Hobby zu der Zeit als Test von Hardware und Interesse an Bitcoin. Der Gegenwert der Bitcoin war im 1-2 stelligen Eurobereich. Steuerlich habe ich hier nichts angegeben. Die BTC wurden in der Blockchain seit 2011 nicht bewegt.

Heute gibt es keinerlei Informationen mehr (E-Mails nicht mehr vorhanden ) über die Erzeugung, das Konto bei Slash wurde vor langer Zeit wegen Inaktivität gelöscht. Damals dachte ich nicht daran, dass dies einmal sinnvoll sein könnte zu dokumentieren.

Jetzt in 2022 möchte ich gerne verkaufen und bin unsicher wie ich dann am besten steuerlich vorgehen sollte. Auf jeden Fall möchte ich es wasserdicht angegehen, um in keinen irgendwie gearteten Verdacht zu geraten.

Ich freue mich auf eure Einschätzung. Danke

Edited by Coin373575
Typo
Posted

1. Du hattest damals so geringe Miningeinkünfte, dass diese steuerlich nicht relevant waren.

2. Du kannst den Gewinn steuerfrei realisieren weil du die Coins nachweislich länger als 1 Jahr besitzt.

Verkaufe einfach über einen deutschen Handelsplatz, z.B. Bitcoin.de - gerade wenn du Stress befürchtest, lässt sich dieser besser auf deutsch klären.

(ich sehe da kein Problem)

Posted

Hallo, vielen Dank für die Antwort!

Kommt hier sicher die 1 Jahresfrist zur Anwendung, da ja kein klassischer Erwerb stattfand bzw. belegt werden kann?

Und wie würde ich bei der Steuererklärung die entsprechenden (steuerfreien) Einnahmen am besten vermerken?

Danke.

Posted
vor 24 Minuten schrieb Coin373575:

Kommt hier sicher die 1 Jahresfrist zur Anwendung, da ja kein klassischer Erwerb stattfand bzw. belegt werden kann?

Das hat nix mit "klassischem Erwerb" zu tun.

 

vor 25 Minuten schrieb Coin373575:

Und wie würde ich bei der Steuererklärung die entsprechenden (steuerfreien) Einnahmen am besten vermerken?

Gar nicht, denn das ist doch steuerfrei.

Zudem wäre das eh verjährt.

Posted

Endlich mal ein einfacher Fall :) Verkaufen und glücklich sein. Behalt dir die Adresse, die du für die Einzahlung genutzt hast. Damit könntest du ja nachweisen, dass die 0,5 BTC seit 2011 da lagen. Und dann freu dich über die Mäuse :)

Vielleicht verkaufst du ja nicht alles. Oder kaufst noch 0,1 dazu - sonst hast du ja weniger als 0,6 😛

  • Like 2
Posted
vor 52 Minuten schrieb Coin373575:

Kommt hier sicher die 1 Jahresfrist zur Anwendung, da ja kein klassischer Erwerb stattfand bzw. belegt werden kann?

Willkommen bei uns! :)

Wie auch fox schon erwähnt hat, du kannst es anhand der Blockchain natürlich nachweisen, wenn da seit 2011 was liegt und seitdem nichts passiert ist.
Das ist (unter anderem) das schöne an der Blockchain.

Posted
vor 7 Minuten schrieb fox42:

sonst hast du ja weniger als 0,6 😛

Was hat es eigentlich mit dieser mysteriösen 0,6 Grenze auf sich? 🤔

 

Ist zwar gerade OT, aber die Frage des TE wurde ja beantwortet. 😉

Posted (edited)
vor 55 Minuten schrieb Coinsigliere:

Was hat es eigentlich mit dieser mysteriösen 0,6 Grenze auf sich? 🤔

Mit 0,6 BTC gilt man im Coinforum als unermesslich reich :D 

Mehr kann man hier nicht haben - auch theoretisch nicht.

Edited by Jokin
  • Haha 1
  • Thanks 1
  • Like 1
Posted
vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Das hat nix mit "klassischem Erwerb" zu tun.

§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG spricht ja von  Anschaffung und Übernahme  etc. IEin "Kauf" fällt sicher darunter.aber man weiss ja nie. .

Posted
vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Gar nicht, denn das ist doch steuerfrei.

Zudem wäre das eh verjährt.

OK das Mining ist verjährt, der Verkauf ist aber Einkommen wenn auch steuerfrei. Deshalb die Frage ob es dann anzugeben wäre (wie auch immer).

Posted
vor 3 Minuten schrieb Jokin:

Mach es wie du meinst 🙂

Ich gehe auf die sichere Seite und vermeide solche Auslegungsgrauzonen.

Ja genau, ich frage nur ja um absolut sicher zu gehen und Grauzonen zu vermeiden. Ich möchte das ja transparent handhaben. Danke

Posted
vor 37 Minuten schrieb Coin373575:

OK das Mining ist verjährt

Und selbst wenn nicht. Das ist doch unterhalb jeder Bagatelle, oder nicht?

Posted
vor 39 Minuten schrieb Coin373575:

der Verkauf ist aber Einkommen wenn auch steuerfrei. Deshalb die Frage ob es dann anzugeben wäre (wie auch immer).

Was willste denn da angeben?!?

In der "Einkommensteuererklärung" erklärst dein "steuerpflichtiges" Einkommen und nicht was nicht steuerpflichtig ist.

vor 1 Minute schrieb fox42:

Das ist doch unterhalb jeder Bagatelle, oder nicht?

Ähm ...

vor 11 Stunden schrieb Coin373575:

Der Gegenwert der Bitcoin war im 1-2 stelligen Eurobereich.

... das ist sogar schon im Bereich von Rundungsungenauigkeiten :D 

  • Love it 1
  • Like 1

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.