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Steuerliche Behandlung von Transfers zwischen Wallets/Exchanges


mkes

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Hallo, mir ist nicht so ganz klar, wie die FiFo-Regeln bei der Nutzung von verschiedenen Wallets auszulegen sind. Kann mir jemand weiterhelfen? Das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 stellt dazu fest:

> (53) Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung ... können daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22
Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG darstellen, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

> (54) Erforderlich sind ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsvorgang. ... Unter einer Anschaffung ist der entgeltliche Erwerb von Dritten zu verstehen. ... Spiegelbildlich zur Anschaffung stellt die entgeltliche Übertragung des angeschafften Wirtschaftsguts auf Dritte eine Veräußerung dar.

> (55) Für die Ermittlung der Jahresfrist ist bei einer Anschaffung oder Veräußerung über eine Handelsplattform auf die dort aufgezeichneten Zeitpunkte abzustellen.

> (61) Für die Bestimmung der Verwendungsreihenfolge der veräußerten Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung. ... Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert und ist für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode anzuwenden ... Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst veräußert wurden (First in First out, FiFo)

> (62) Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet beizubehalten.

Ich wüsste gerne, wie nach (62) ein Transfer zwischen verschiedenen Wallets steuerlich zu bewerten ist und ob bereits lange gehaltene Coins plötzlich wieder "steuerpflichtig" werden können, wenn man sie zum Verkauf auf einen Exchange transferiert. Ich halte das eigentlich für ziemlich absurd, aber man kann es vielleicht so "miss"verstehen.

Angenommen, ich halte 100 Foobar Coins für 2 Jahre auf einem Hardware Wallet und möchte sie nun verkaufen. Dazu transferiere ich sie zu einem Exchange, also zu einem anderen Wallet. Von dort aus verkaufe ich sie gegen Euro. Laut (62) beginnt ja mit dem Transfer zum Exchange eine neue FiFo-Periode, d.h. die Haltedauer liegt, bezogen auf den Exchange, bei unter 1 Jahr. Aber es wäre doch absurd, wenn daraus nun eine Steuerpflicht entstehen würde, immerhin sagen doch (53) und (54), dass die steuerlich relevanten Zeitpunkte die der Anschaffung und der Veräußerung sind, zwischen denen in diesem Fall klar mehr als 1 Jahr liegt.

Ich bin mir auch nicht so sicher, was ich von der ganzen FiFo-Sache so halten soll. Dem Schreiben zufolge ist FiFo doch nur eine Ausweichlösung für den Fall, dass man die Zeitpunkte nicht eindeutig ermitteln kann. Dass in diesem (eigentlich klaren) Fall nun FiFo dazu führen soll, dass eine Steuerpflicht entsteht, erscheint mir abwegig.

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Ich hab's jetzt 3x gelesen, verstehe aber noch immer nicht wo du da eine neue Periode bzw. eine Steuerpflicht reininterpretierst. Vielleicht ist es zu früh am Morgen.

(62) schreibt dir lediglich vor, dass du die Methode die du einmal gewählt hast (FiFo, LiFo, AvCo ...) auch beibehalten musst. Also nicht, je nachdem wie es dir besser passt, z.B. von FiFo auf LiFo wechseln kannst. Einmal FiFo, immer FiFo.

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vor 6 Stunden schrieb mkes:

Ich wüsste gerne, wie nach (62) ein Transfer zwischen verschiedenen Wallets steuerlich zu bewerten ist

Das ist ein "Transfer" der Coins, die du selber zu einem früheren Zeitpunkt angeschafft hast (etwas anderes gegen diese Coins eingetauscht) und die du zu einem späteren Zeitpunkt veräußerst (etwas anderes dafür erhältst).

Somit ist der Transfer steuerlich nicht relevant, da er keine Veräußerung darstellt.

Natürlich ist stets Fifo nach (62) anzuwenden. Bei UTXO-Coins kannst du ganz eindeutig bestimmen welche Coins du wann in die Wallet aufgenommen hattest und somit auch deren Anschaffungszeitpunkt bestimmen - auch wenn es sich um dieselbe Adresse handelt.

Bei z.B. ETH gibt es diese Unterscheidung nicht, da gilt je Adresse Fifo. Will man die Coins je nach Anschaffungsdatum differenzieren, muss man mehrere Adressen nutzen.

Schiebt man die Coins jedoch auf eine Exchange, geht die Differenzierung verloren.

Hat man also erst kürzlich BTC auf dieser Exchange gekauft und überträgt BTC zur Exchange, die älter als ein Jahr sind um diese zu veräußern, werden gemäß Fifo erst zu kürzlich angeschafften BTC verkauft.

Man muss somit gut aufpassen und seine Coins differenzieren.

Daher meine einfache Empfehlung:

1. Auszahlungen von Exchanges an eigene Wallets stets an leere Wallet-Adressen richten. 

2. Einzahlungen an Exchanges stets an leere Accounts (des betreffenden Coins) richten. Dazu entweder den Altbestand an eine eigene Walletadresse senden oder innerhalb der Exchange woanders parken - z.B. bei Binance im Fundingwallet) 

Natürlich alles selbst gut dokumentieren. Das ist nicht aufwendig, wenn man nur wenige Transaktionen pro Monat vornimmt.

Bearbeitet von Jokin
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Hallo,

erstmal vielen Dank für Eure schnellen Antworten!

Ich versuche nochmal zu präzisieren: "Wird das FiFo-Alter von Coins zurückgesetzt, wenn man sie von einem Wallet aufs andere überträgt?"

@Jokin hat das indirekt mit einem JA beantwortet. Dahinter steht vermutlich die Annahme, dass jedes Wallet für jede Coin-Art sozusagen einen eigene FiFo-Liste führt und beim Transfer zwischen Wallets die Coins grundsätzlich zurückgesetzt und als "neu" betrachtet werden.

Genau darauf zielt meine Frage ab. Ob das wirklich so durch den Gesetzgeber gewollt ist und ob das nicht dazu führen würde, dass man Coins im Grunde gar nicht mehr "transferieren" kann. Denn dann würde auch der Transfer auf eine "leere" Adresse dazu führen, dass dort eine neue FiFo-Liste angelegt wird und wieder bei Null beginnt und sehr alte Coins damit quasi "zurückgesetzt" werden. Jeder, der Coins auf einem Hardware Wallet hält und sie dann spontan zu einem Exchange transferiert, um sie dort zu verkaufen, würde dann in eine Art FiFo-Falle laufen und "nagelneue" Coins verkaufen, sprich: voll versteuern müssen.

Die Argumentation von @jokin ist in sich logisch schlüssig, das soll überhaupt nicht in Abrede gestellt werden, aber sie steht nach meiner Einschätzung doch im Widerspruch zum erklärten "Ziel" des Gesetzgebers.

Im Schreiben des BMF vom Mai 2022 wird ein mehrstufiges Verfahren beschrieben.

- Nach (53) gilt ganz grundsätzlich, dass sich die Steuerpflicht immer aus dem Zeitfenster "Abverkauf an Dritte" minus "Ankauf von Dritten" ergibt.

- Dazu präzisiert (55), dass im Zweifel das "schuldrechtliche Verpflichtungsverhältnis" zu berücksichtigen sei.

Nach dieser Lesart wären Transfers zwischen eigenen Wallets ganz grundsätzlich erstmal irrelevant. Das entspricht insoweit der Argumentation von @Matchbox.

Danach widmet sich das Schreiben den Fällen, in denen eine solche Berechnung vielleicht nicht eindeutig möglich ist, und stellt fest:

- Nach (61) "gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung".

Lese ich so: wenn es möglich ist, den gemischten Coins im Wallet eine Kaufreihenfolge zuzuordnen, dann soll das bitte gemacht werden.

- Nach (61) ist "für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode anzuwenden", wie auch immer die in der Praxis aussehen mag.

- Nach (61) darf "vereinfachend" (!) unterstellt werden, dass die zuerst gekauften Coins auch zuerst veräußert werden.

- In (62) heißt es ergänzend, dass die Methode pro Wallet und Coin festzulegen und auch beizubehalten sei, solange die Position nicht vollständig abverkauft wird.

All das liest sich für mich eigentlich sehr pragmatisch und im Zweifelsfalle "im Interesse des Anlegers" gedacht. Gerade deswegen kann ich daraus eben nicht ableiten, dass im Sinne des BMF:

- bei Transfers zwischen eigenen Wallets der FiFo-Zähler der transferierten Coins "zurückzusetzen" wäre,

- bei einem Transfer in eine bereits genutzte Position mit anschließendem Verkauf der Zeitpunkt maßgeblich wäre, zu dem sie in dieses Wallet gekommen sind,

- eine Situation auftreten könnte, dass "neuere" Coins zuerst und "ältere" Coins erst danach verkauft werden.

Vielmehr gehe ich doch davon aus, dass es sich wie bei einem Übertrag von Aktien in ein anderes eigenes Depot verhält: Aktien werden ins neue Depot unter Beibehaltung ihres Anschaffungsdatums und -preises übertragen, und wenn sie älter sind als die in der Zielposition und es danach zu einem Verkauf aus der "gemischten" Position kommt, dann greift eben Durchschnitt oder (als Erleichterung im Sinne des Anlegers) FiFo - in dem Sinne, dass die zuerst angeschafften (und nicht: "die zuerst in dieses Wallet gebrachten") als zuerst verkauft gelten.

Die (62) lese ich als Klarstellung eher so: ich kann nicht bei Kraken Bitcoin kaufen und dort lassen, dann bei Binance Bitcoin kaufen, die bei Binance wieder verkaufen und dann erwarten, dass die älteren von Kraken als "verkauft" gelten. Weil sie nämlich nie mit denen bei Binance vermischt wurden und die Kauf- und Verkaufzeitpunkte in beiden Fällen eindeutig zu ermitteln sind.

Daraus ergibt sich für mich eine andere "Handlungsempfehlung" für Anleger mit mehreren Depots, nämlich, dass man, bevor man Coins aus einem Wallet heraus verkauft, sicherstellen sollte, dass man genügend "alte" Coins in dieser Position hat. Und dass man ggf. vorher ein paar ältere dorthin überweisen sollte, bevor man verkauft, weil dann DIE als steuerlich relevant gelten.

Aber das ist eben genau das Gegenteil von dem, was @jokin vorhin beschrieben hat und, wie gesagt, für sich gesehen ja auch irgendwie logisch erscheint.

Bearbeitet von mkes
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vor 1 Stunde schrieb mkes:

"Wird das FiFo-Alter von Coins zurückgesetzt, wenn man sie von einem Wallet aufs andere überträgt?"

Klare Antwort: Nein. Jokin schreibt auch nichts anderes. Steuerlich wird dieser Transfer nicht betrachtet, weil eben keine Veräußerung stattgefunden hat.

FIFO wird (in der Regel) je Wallet (Depot/Adresse/logischer Behälter von Dingen/...) betrachtet. D.h. wenn du aus einem Topf etwas herausnimmst, werden zuerst die zuerst angeschafften herangezogen. Beachte dabei "angeschafft". Also nicht "transferiert" oder "dem Depot zugegangen".

Beim Berechnen der Steuer wird dann eben betrachtet, ob zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. Nur dann fällt die Steuer an.

Bearbeitet von fox42
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vor 3 Stunden schrieb Jokin:

Hat man also erst kürzlich BTC auf dieser Exchange gekauft und überträgt BTC zur Exchange, die älter als ein Jahr sind um diese zu veräußern, werden gemäß Fifo erst zu kürzlich angeschafften BTC verkauft.

Sicher? Laut Paragraph 23 heißt es an nicht wirklich FIFO, sondern:

"..dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. "

Bearbeitet von fox42
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vor 18 Minuten schrieb fox42:

Sicher? Laut Paragraph 23 heißt es an nicht wirklich FIFO, sondern:

"..dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. "

Ja, rein rechtlich wirst du recht haben.

Von daher danke für die Richtigstellung.

Bei Cointracking.info müsste es auch so sein, dass die transferierten Coins mit ihrem Anschaffungszeitpunkt in den Kaufpool gehen.

 

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vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Bei Cointracking.info müsste es auch so sein, dass die transferierten Coins mit ihrem Anschaffungszeitpunkt in den Kaufpool gehen.

 

Hab das vor einiger Zeit mal an Beispielen in den Tools nachvollzogen. Cointracking macht das genau so. Werden in eine Exchange Wallet (Depot) mit kürzlich gekauften Coins, alte Coins geschoben und man verkauft dann etwas aus dieser Wallet, werden in diesem Beispiel zuerst diese "alten" Coins aus dieser Wallet verkauft, obwohl diese später in die Wallet gekommen sind - Grund: diese älteren Coins haben das ältere Anschaffungsdatum -> "zuerst angeschaffte Coins werden zuerst veräußert". Das hat auch Cryptotax (jetzt Blockpit) so gehandhabt. Deckt sich auch mit meiner persönlichen Interpretation der Fifo-Handhabe. Coins nehmen in den genannten Tools bei Transfer innerhalb des Portfolios ihre Anschaffungszeitpunkte mit von einem Depot ins Nächste. (sofern man Fifo auswählt)

Will man ganz sicher gehen, dass man keine Positionen vermischt, könnte man z.B. sauber jede Position trennen, wie z.B. von Jokin beschrieben. Geht manchmal nur mit Aufwand und Transfergebühren. Hängt immer vom Einzelfall ab. Den Königsweg kann man hier sicher nicht einfach als allgemeingültig nennen, da es mehrere Optionen gibt, sonst handelt man sich auch mal schnell Probleme ein, zerschießt sich seine Depots oder noch schlimmer sind Fehler die zu falschen Steuererklärungen führen.

Darauf natürlich wie immer keine Gewähr. Ist nur meine Erfahrung, bin kein Steuerberater 😉. Ich habe bisher 3 Steuererklärungen so gemacht und das auch jedes mal so angegeben.

Bearbeitet von Morama
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