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Xym Airdrop


Lolo

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Moin,

 

ich habe damals den xym Airdrop erhalten weil ich zum Snapshot Zeitpunk xem auf Binance gehalten habe. 

Bei cointracking wurde der airdrop dann als sonstige Einnahme in meiner Steuererklärung eingetragen. Ich habe anschließend Einspruch eingelegt, da ich ja nicht wirklich eine aktive Handlung vorgenommen habe außer xem token zu halten.

 

Das Finanzamt scheint meinen Einspruch allerdings nicht stattgeben zu wollen, da ein Artikel im Netz vorliegt wo davon die Rede ist ,dass xem Hodler aktiv werden müssen um den Airdrop zu erhalten. Da ich aber die Coins bei Binance gehalten habe betrifft es mich ja nicht, außerdem ist der coin nicht auf Binance handelbar und dürfte auch bei der Ausgabe prinzipiell keinen Wert gehabt haben.

 

Hat irgendwer von euch Erfahrungen mit dem Airdrop etc. 

 

 

Würde mich über eine Antwort freuen. 

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Bei den Bezeichnungen blickt ja kaum noch jemand durch.  Ich glaube, aus XEM wurde NEM (?). Und der Airdrop wurde zwischendrin von XYM in Symbol umbenannt. 

Scheint sich dort nicht mehr viel zu tun: https://forum.nem.io/c/announcement/27

Nach meiner Kenntnis war und ist der Airdrop steuerfrei. 

Nachtrag, Link zum BMF nicht mehr gültig: (Hier hat @Serpens66   ein BMF-Schreiben verlinkt:) 

https://coinforum.de/topic/29284-umwandlung-von-xem-in-xym-besteuerung/#comment-712102

Vielleicht läßt sich das BMF-Schreiben noch woanders finden... ? 

 

Ich tippe auf einen Fehler bei Cointracking. Frage mal hier nach: 

https://coinforum.de/topic/492-cointracking-gewinnverlust-portfolio-und-steuer-reporting-für-digitale-coins/#comment-3178

 

 

Bearbeitet von Peer_Gynt
Nachtrag wg ungültigem Link
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der aktuelle bmf link sieht so aus:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1

cointracking hat dutzende falsche Einstufungen was airdrop oder anderes Einkommen angeht. Da kann man sich keinesfalls drauf verlassen und sollte alles was nicht "Trades" ist, stück für stück überprüfen und eventuell selbst korrigieren. Passiert zb. auch bei manchen exchanges, dass Einzahlungen als Zinsen markiert werden, was dann zu abenteurlichen Einnahmen führt :D Ich habe nicht das Gefühl, dass cointracking interessiert daran ist solche "Kleinigkeiten" zu fixen (die sind von mir schon maximal genervt, weil ich ständig dutzende Fehler melde)
Allerdings muss man sie hier auch ein wenig in Schutz nehmen, denn bei binance gibt es nicht zwingend eine Unterscheidung ob das nun ein Airdrop war und ob man was dazu tun musste oder nicht. Deshalb wäre es oftmals eine Anpassung für spezielle coins auf speziellen Börsen die nötig wäre und wenn man damit anfängt, dann hat man zigtausende einzelne Anpassungen die man tätigen muss (andererseits könnte man behaupten, dass man cointracking ja genau für solche Aufgaben bezahlt)

Ich stimme zu, dass man auf binance nicht selbst aktiv werden musste, von daher sollte die Sache eigentlich eindeutig sein. Könntest dem Finanzamt nochmal die News von binance dazu übergeben, zb:  https://www.binance.com/hi/support/announcement/binance-will-support-the-symbol-xym-airdrop-program-for-nem-xem-holders-983a85523b36455b8d802b2c3723fa5f
Wenn sie es dann immernoch nicht akzeptieren, weiß ich leider nicht was man da noch tun kann, soweit ich weiß nur noch klagen, wobei sich das Finanzamt dann echt leicht macht, einfach Unsinn zu behaupten und wenn du was dagegen hast dann klag doch -.-

Bearbeitet von Serpens66
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