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Finanzamt bittet um Ausweisung der Crypto Bestände zum 31.12 der letzten Jahre - Muss man Folge leisten?


JimDark

Empfohlene Beiträge

  • 3 Wochen später...
vor 2 Stunden schrieb herrykerry:

Hast du die Bestände jetzt angegeben oder nicht?

Ich denke das hat er.

Aber das hätte er eigentlich nicht tun müssen, denn die Bestände sind nicht Steuerrelevant und somit muss man diese auch nicht offen legen.
Der Verkauf würde Steuerrelevant sein aber er war nur am Hodln.

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Am 4.2.2024 um 06:19 schrieb JimDark:

Kleiner Nachtrag: Prüfung erfolgreich bestanden. Es ergaben sich keine Änderungen der Steuerbescheide. 

Mit dem FA kann man eigentlich ziemlich gut auskommen

Das Problem sind die Banken und die Börsen

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vor 4 Stunden schrieb AnseBundren:

 

Das Problem sind die Banken und die Börsen

Und die werden immer weiter wachsen, wenn man seine Bestände nicht lückenlos dokumentieren kann.

Wer 2013 z. B. X btc gekauft hat, keine kaufunterlagen mehr hat  und die jetzt legal über eine regulierte Börse versilbern will,  der dürfte Probleme bekommen.

Und diese Probleme werden größer und größer.....

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vor 21 Minuten schrieb Aktienspekulaant:

Und die werden immer weiter wachsen, wenn man seine Bestände nicht lückenlos dokumentieren kann.

Wer 2013 z. B. X btc gekauft hat, keine kaufunterlagen mehr hat  und die jetzt legal über eine regulierte Börse versilbern will,  der dürfte Probleme bekommen.

Und diese Probleme werden größer und größer.....

Mein Hauptproblem mit dem ganzen MHN-Gedöns ist, dass die Unschuldsvermutung & Beweislast umgedreht werden. Plötzlich muss man beweisen, dass man kein Geldwäscher ist, und nicht etwa muss der Staat beweisen, dass man einer ist. Schuldig, bis die Unschuld bewiesen ist. Bin kein Jurist, aber hoffentlich explodiert das irgendwann vor einem Gericht; vielleicht wenn die Mt.Goxler auscashen wollen

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vor 23 Stunden schrieb AnseBundren:

Unschuldsvermutung & Beweislast umgedreht werden. Plötzlich muss man beweisen, dass man kein Geldwäscher ist,

Das Problem dabei ist das man nicht beweisen kann was man nicht getan hat. Man kann nur etwas beweisen das man getan hat.

Ein Finanzbeamte meinte mal das es sonst ja auch kein Sinn machen würd wenn man das beweisen könnte.

Blödes Beispiel:

Vorwurf das man irgendeine weitere Wallet hat und jeden Monat 0,5BTC bekommt und irgendwo wieder verkauft und das nicht versteuert.

Wie soll man nun beweisen das man die nicht bekommen hat und nicht verkauft hat usw.? Ist vollkommen unmöglich.

Realer Fall bei einem Kumpel, aber nicht mit Bitcoin sondern Warenartikeln in einem Webshop.

Bearbeitet von Tschubaka
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