pawelpl Geschrieben 26. März Teilen Geschrieben 26. März Hallo zusammen. Ich möchte gerne mit dem Mining von Kryptowährungen beginnen, aber es gibt einige Fragen, auf die ich keine Antworten finde. 1. Muss man ein Kleingewerbe anmelden, um mit dem Mining zu beginnen? Oder kann man die Einnahmen und Ausgaben einfach in der Steuererklärung (Anlage SO) angeben? 2. Wenn man kein Kleingewerbe anmelden muss, kann man dann die Kosten für die Ausrüstung von den Einnahmen abziehen? 3. Wie wird der Einkommens aus dem Mining berechnet? Wann die Coins auf das Wallet überwiesen wurden oder wann man die Coins in Fiat-Währung umgewandelt hat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pawelpl Geschrieben 28. März Autor Teilen Geschrieben 28. März Wahrscheinlich kennt auch hier niemand die Antworten. Es ist schade. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::. o.Z.o.n.e .::.. Geschrieben 28. März Teilen Geschrieben 28. März (bearbeitet) Am 26.3.2024 um 23:53 schrieb pawelpl: 1. Muss man ein Kleingewerbe anmelden, um mit dem Mining zu beginnen? Oder kann man die Einnahmen und Ausgaben einfach in der Steuererklärung (Anlage SO) angeben? Wenn Du es nicht nur aus Liebhaberei machst, sondern um davon zu Leben und Geld damit zu machen, dann hast Du in Deutschland ein Gewerbe anzumelden und bezahlst dem entsprechende Steuern auf Deine Gewinne. Am 26.3.2024 um 23:53 schrieb pawelpl: 3. Wie wird der Einkommens aus dem Mining berechnet? Wann die Coins auf das Wallet überwiesen wurden oder wann man die Coins in Fiat-Währung umgewandelt hat? Es richtet sich danach, wann die Coins oder Token auf Deinem Wallet landen, also dem Zeitpunkt des Zuflusses. Der Wert zu diesem Zeitpunkt ist relevant und nichts anderes. vor einer Stunde schrieb pawelpl: Wahrscheinlich kennt auch hier niemand die Antworten. Es ist schade. Ich denke so manch einer überließt diese Art der Fragen gerne, da sie schon umzählige Male gestellt und auch beantwortet worden sind. Tante Goo.gl und Onkel Bing hätten Dir diese Frage umgehend beantwortet. PS. Und dieses Forum hat eine fantastische Suchfunktion, die vor allem unser @Exodus zu meistern weiss. ;o)) Bearbeitet 28. März von ..::. o.Z.o.n.e .::.. T y p o ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sophopt Geschrieben 29. März Teilen Geschrieben 29. März Wie willst du denn Mining betreiben, ohne Verluste zu machen? Wenn man nur Verluste einfährt, braucht man für sein verlustbehaftetes Hobby kein Gewerbe anzumelden. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SkaliertDoch Geschrieben 30. März Teilen Geschrieben 30. März Am 26.3.2024 um 23:53 schrieb pawelpl: 3. Wie wird der Einkommens aus dem Mining berechnet? Wann die Coins auf das Wallet überwiesen wurden oder wann man die Coins in Fiat-Währung umgewandelt hat? M.E. ist der Zeitpunkt des Eingangs der Coins auf der Wallet für die Einkommensberechnung entscheidend. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pawelpl Geschrieben 30. März Autor Teilen Geschrieben 30. März vor 14 Stunden schrieb SkaliertDoch: ME, время поступления монет в кошелек имеет решающее значение для расчета дохода. Was ist, wenn ich in einer Woche Münzen in echtes Geld abheben möchte und sich der Wechselkurs bereits geändert hat? Soll ich den Gewinn oder Verlust erneut berechnen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
frapac Geschrieben 30. März Teilen Geschrieben 30. März Ja, wenn Du nach einer Woche Kryptos in Echtgeld abgeben möchtest und sich bis dahin der Wechselkurs geändert hast, solltest Du abermals den Gewinn oder Verlust erneut berechnen. Nur wenn Du den Kurs zum Zeitpunkt des Abhebens heranziehst, kannst Du den tatsächlichen Gewinn oder Verlust bestimmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pawelpl Geschrieben 31. März Autor Teilen Geschrieben 31. März vor 22 Stunden schrieb frapac: Ja, wenn Du nach einer Woche Kryptos in Echtgeld abgeben möchtest und sich bis dahin der Wechselkurs geändert hast, solltest Du abermals den Gewinn oder Verlust erneut berechnen. Nur wenn Du den Kurs zum Zeitpunkt des Abhebens heranziehst, kannst Du den tatsächlichen Gewinn oder Verlust bestimmen. Gibt es dazu irgendwelche Links zum Gesetz? Lesen und sicher sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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