deltacoin Geschrieben 3. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 (bearbeitet) also ich bestize bitcoin cash zum halten habe nun "ausversehen" bch im wert von 30 eu in ein altcoin getauscht muss ich nun den kompletten bch betrag versteuern den ich noch halten will? denn ich habe nicht vor weiter altcoins zu tauschen oder wären nur die gewinne die aus den 30 euro entstehen könnten zu versteuern? mfg Bearbeitet 3. Dezember 2017 von deltacoin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bartio Geschrieben 3. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 30€? Also theoretisch natürlich. Jeder cent Gewinn muss angegeben werden. Die andere Frage ist, ob das bei so einem geringen Betrag überhaupt relevant ist. Ich denke nein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coins Geschrieben 3. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 600 € sind steuerfrei im Jahr. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pauli Geschrieben 3. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 Hallo, zu den oben genannte 600 € hat jeder natürlich auch den obligatorischen Steuerfreibetrag von 8.820,00 €. Solange alle Einkünfte diesen Betrag nicht übersteigen zahlt man 0 € Steuern. Ist natürlich nur relevant wenn keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, sprich Lohnzahlung etc. bestehen. Bei der Lohnsteuer wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt. Um es mal salopp zu sagen, ein paar verschwiegene € machen aus einem Steuerzahler noch keinen Kriminellen. Ein bisschen schummelt ja jeder bei der Steuererklärung. Ich trage z.'B. seit 10 Jahren Bewerbungskosten mit ein, arbeite aber immer bei der gleichen Firma. Wurde noch nie beanstandet, sind aber auch nur Peanuts. Soll natürlich keine Legitimation für Steuerhinterziehung sein, und wirklich aufpassen sollte man wenn es um 5 stellige Beträge aufwärts geht, das sind keine Kavaliersdelikte mehr. Gruß Pauli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyWhisky Geschrieben 3. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 Freibetrag und Freigrenze sind nicht zu verwechseln. Freigrenze i.H.v. 600 € bedeutet ab 600,01 € komplett versteuern; also ohne Vergünstigung. Ein Freibetrag hingegen mindert tatsächlich um 600 €. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TopsyKrett Geschrieben 3. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 vor 2 Stunden schrieb deltacoin: oder wären nur die gewinne die aus den 30 euro entstehen könnten zu versteuern? Die Gewinne die entstanden sind musst du versteuern, nix anderes z.B kaufst du 100CoinA für 2€/Stk, dann kaufst du dir einen Monat später für 40CoinA auf ner Börse 20CoinB CoinA ist zu diesem Zeitpunkt 4€/Stk wert, CoinB 8€/Stk Rechnung: (40A x 4€) minus (40A x 2€) ----> zu versteuernder Gewinn: 80€ die Transaktionskosten/gebühren kannst du vom Gewinn abziehen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deltacoin Geschrieben 3. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb pauli: Hallo, zu den oben genannte 600 € hat jeder natürlich auch den obligatorischen Steuerfreibetrag von 8.820,00 €. Solange alle Einkünfte diesen Betrag nicht übersteigen zahlt man 0 € Steuern. Ist natürlich nur relevant wenn keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, sprich Lohnzahlung etc. bestehen. Bei der Lohnsteuer wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt. Um es mal salopp zu sagen, ein paar verschwiegene € machen aus einem Steuerzahler noch keinen Kriminellen. Ein bisschen schummelt ja jeder bei der Steuererklärung. Ich trage z.'B. seit 10 Jahren Bewerbungskosten mit ein, arbeite aber immer bei der gleichen Firma. Wurde noch nie beanstandet, sind aber auch nur Peanuts. Soll natürlich keine Legitimation für Steuerhinterziehung sein, und wirklich aufpassen sollte man wenn es um 5 stellige Beträge aufwärts geht, das sind keine Kavaliersdelikte mehr. Gruß Pauli hehe also wenn ich sagen wir mal 1000 euro bch in omise go tausche und sagen wir beides nach dem tausch liegen lasse und omise nicht ins unermerssliche steigt kräht da kein hanhn danach? ahja ich bin zurzeit in südost asien schon 1 jahr und warscheinlich noch einweilchen also gelten 8820 gewinn die ich machen dürfte ohne steuern zu zahlen? Bearbeitet 3. Dezember 2017 von deltacoin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TopsyKrett Geschrieben 3. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 600 EUR ist die Grenze, 8820 ist der Freibetrag für alles zusammen, auch Lohn, Rente etc... Wenn du die Eur in BCH tauschst und dann sofort in Ogo, machst du keinen Kursgewinn, also keine Steuern. Wenn du die Ogo über ein Jahr hälst, keine Steuern. Angeben musst du alles in der Anlage SO, die Steuerfreiheit stellt dann das Finanzamt fest. Es nicht anzugeben, bei den Daten die die Finanzämter heutzutage abgreifen dürfen, ist eher von Nachteil. Ab welchem Betrag in der EDV vom Amt ein Lämpchen neben deinem Namen leuchtet weiß ich leider nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deltacoin Geschrieben 3. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 nun ja was bedeuted sofort , was ist wenn ein paar std dazwischenliegen und die kurse minimal schwanken ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TopsyKrett Geschrieben 3. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 Tageskurse sind zulässig bei der Berechnung, aber dann für alle Trades im Abrechnungsjahr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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