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Sterererklärung


Maurice95

Empfohlene Beiträge

Guten Tag Leute,

 

bin erst sein 4 Wochen im Kryptogeschäft ;) , habe mittlerwiele aber schon ein paar gute Gewinne einfahren können.

Leider bin ich zum Verkaufen oft zu feige gewesen (IOTA z.B. bei 5€ auch nicht verkauft), sondern will eher holden.

Trotzdem bin ich laut Cointracking schon fast bei meinen 600€, da ich IOTA und co. eben mit Ethereum gekauft habe.

Ethereum habe ich vor 4 Wochen verkauft und die letzten Wochen für andere Coins veräußert -> Steuern

 

1. Kann ich denn statt dem FiFo Prinzip auch das LiFo Prinzip anwenden? Würde da nämlich um einiges besser wegkommen...

2. Wie ist das mit der 600€ Freigrenze: DIe gilt ja für ein Jahr. Ist damit z.B. das Jahr 2017 gemeint oder 365 Tage?

Im ersten Fall könnte ich in einem Monat schon wieder 600€ Gewinn machen ohne Steuern zahlen zu müssen und im zweiten Fall müsste ich noch 11 Monate warten....

 

 

Vielen Dank :)

 

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zu 1.: Das Gesetz besagt eindeutig FIFO: " Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. " (siehe https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html). Ob Dein Steuerberater auch LIFO beantragen kann, sollte er direkt mit dem Finanzamt klaeren oder Du selber klaerst das.

zu 2.: Logischerweise fuer das jeweilige Steuerjahr fuer das Du die Steuererklaerung abgibst.

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vor 23 Minuten schrieb Jokin:

zu 1.: Das Gesetz besagt eindeutig FIFO: " Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. " (siehe https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html).

"zu unterstellen" - wenn du deine Konten so pflegst, dass du nachweisen kannst welche Coins aus dem Bestand weiterverwendet wurden, dann könnte man dies entsprechend der Aufzeichnungen versteuern lassen (Steuerberater fragen). Ein Beispiel wären zwei verschiedene Konten, eins zum Holden (Binance) und aus zum Mini Traden (Bitfinex) - fiktives Beispiel.

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vor 31 Minuten schrieb Jokin:

zu 1.: Das Gesetz besagt eindeutig FIFO: " Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. " (siehe https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html).

Worauf beruht denn deine Einschätzung, das die Gesetzeslage zu Fremdwährungen zum Einsatz kommt? Jeder, der sich beruflich damit beschäftigt, erzählt mir etwas anderes. Nämlich das:

" Bei Fremdwährungsgeschäften macht der Gesetzgeber hier strikte Vorgaben und verlangt die FIFO-Methode (first in - first out) anzuwenden. Diese Vorschrift findet jedoch auf Bitcoin-Geschäfte keine Anwendung, da hier gerade keine Fremdwährung vorliegt (s.o). Es steht dem Steuerpflichtigen somit wohl frei, ein Verbrauchsfolgeverfahren seiner Wahl anzuwenden. Er kann somit auch das LIFO-Verfahren (last in - first out) wählen.

http://www.stb-schittenhelm.de/aktuelle-hinweise/eae90f9c8cd204878c138ea7c5d18f13/?tx_news_pi1[news]=44&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail

Bearbeitet von Mt.Knox
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