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Steuererklärung nur einen Teil verkaufen


Kevin309

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Hallo zusammen, 

ich lese hier seit geraumer Zeit mit und finde das Forum bisher super. 

Kurz zu mir: 

Männlich, 26 Jahre alt, seit längerer Zeit an Bitcoins interessiert und seit ein paar Monaten dabei. 

 

Bezüglich der Steuererklärung hätte ich eine Frage, wie verhält es sich wenn ich z.B. Einen Bitcoin für 1000€ gekauft habe, dies jedoch noch kein Jahr her ist und nun 0,5 bitcoins für 1599€ verkaufe. Somit halte ich noch 0,5 bitcoins und habe nicht über 600€ Gewinn gemacht, muss ich das dann in der Steuererklärung angeben ? Der 0,5 Bitcoin der übrig ist würde ich dann erst nach über einem Jahr verkaufen nachdem es dann Steuerfrei ist. Wäre das möglich ? Ich verkaufe nur ungern, bin aber gerade in der Lage das ich einen Teil aus privaten Gründen verkaufen muss....

Vielen Dank im Vorraus für die Auskünfte.

 

Bearbeitet von Kevin309
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Wenn du 0,5 BTC für 1599 verkaufst, bist du nich schlau weil 13k wert ... aber ich weiß was du meinst.

ok, du hast 1 btc für 1000eur gekauft

verkaufst jetzt btc für 1599eur zum kurs von 13000, also 0,123btc (wirklich, rechne nach)

für das Finanzamt heisst das:

0,123btc gekauft für    123 eur
0,123btc verkauft für 1599 eur
---------------------------------------------------
Gewinn:                        1476 eur

Also musste es versteuern. Tut mir Leid

  • Thanks 1
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Vielen Dank für die Auskunft. Wie verhält sich das mit den Gebühren bei Bitcoin.de, ich habe ja pro Transaktion einen gewissen Prozentsatz (0,4%) an Gebühren die anfallen, muss ich diese mit versteuern oder kann ich den Kurs zu dem ich verkauft habe * 1,004 nehmen um die Gebühren auszugleichen?

2. Möglichkeit die mir einfällt ist, da das Geld für einen Urlaub gedacht ist könnte ich ja rein theoretisch meiner Freundin die nötigen Bitcoins als Geschenk überweißen und sie zahlt damit den Urlaub.

Wie habt ihr das gemacht, habt ihr immer ein Jahr abgewartet bis ihr wieder verkauft habt?

Bearbeitet von Kevin309
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Die BTC die ich nicht verkauft habe, interessieren das Finanzamt für die Erklärung 2017 nicht, nur die verkauften, richtig?

Ich habe -sagen wir mal- 150 Käufe zu verschiedenen Kursen und vielleicht 100 Verkäufe zu verschiedenen Kursen. 20% meiner Coins habe ich aber noch bei bitcoin.de. Jede Menge Daten also :-(

Wie kriegen die das zugeordnet...? Also wie rechnen die bei jedem Verkauf den Gewinn aus? Ist ja nicht so wie bei Aktien, wo zu jeder Aktie (eigentlich zur Position aber egal) der Kaufpreis gespeichert ist. Wenn ich genau diese Aktie verkaufe, kann ich eindeutig den Gewinn berechnen. Aber die Coins sind ja nicht einzeln identifizierbar. Wie löst man das Problem?

Wie macht ihr das? 

 

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Am 12/8/2017 um 03:13 schrieb Kevin309:

Vielen Dank für die Auskunft. Wie verhält sich das mit den Gebühren bei Bitcoin.de, ich habe ja pro Transaktion einen gewissen Prozentsatz (0,4%) an Gebühren die anfallen, muss ich diese mit versteuern oder kann ich den Kurs zu dem ich verkauft habe * 1,004 nehmen um die Gebühren auszugleichen?

Warum solltest Du Gebuehren versteuern muessen? Das sind Ausgaben, die Du von Deinen Gewinnen abziehst.

Am 12/8/2017 um 03:13 schrieb Kevin309:

2. Möglichkeit die mir einfällt ist, da das Geld für einen Urlaub gedacht ist könnte ich ja rein theoretisch meiner Freundin die nötigen Bitcoins als Geschenk überweißen und sie zahlt damit den Urlaub.

Schenkung ist auch eine Veraeusserung, also bei Dir werden die gewinne seit der Anschaffung ermittelt.
Bei Deiner Freundin ist dies eine Anschaffung, wenn sie Gewinne bis zur Veraeusserung erzielt, sind die steuerpflichtig.

... klingt einfach, ist einfach.

Am 12/11/2017 um 14:26 schrieb miroculix:

Die BTC die ich nicht verkauft habe, interessieren das Finanzamt für die Erklärung 2017 nicht, nur die verkauften, richtig?

Korrekt, aber Du musst sie ordentlich dokumentieren, denn bei deren Veraeusserung interessiert sich das Finanzamt sehr wohl dafuer. Daher kannste den Endbestand auch gleich mit angeben, wie es Cointracking auch macht.

Am 12/11/2017 um 14:26 schrieb miroculix:

Ich habe -sagen wir mal- 150 Käufe zu verschiedenen Kursen und vielleicht 100 Verkäufe zu verschiedenen Kursen. 20% meiner Coins habe ich aber noch bei bitcoin.de. Jede Menge Daten also :-(

Wie kriegen die das zugeordnet...? Also wie rechnen die bei jedem Verkauf den Gewinn aus? Ist ja nicht so wie bei Aktien, wo zu jeder Aktie (eigentlich zur Position aber egal) der Kaufpreis gespeichert ist. Wenn ich genau diese Aktie verkaufe, kann ich eindeutig den Gewinn berechnen. Aber die Coins sind ja nicht einzeln identifizierbar. Wie löst man das Problem?

Wie macht ihr das?

Das Finanzamt rechnet nix. Du fuellst die Anlage SO aus und das war's. Fertig.

Ich mache mir das einfach und kopiere die Zahlen aus cointracking.info einfach raus und fuege sie in der Anlage SO ein.

Und natuerlich ist zu jedem Verkauf auch der Verkaufspreis gespeichert, ebenso der Anschaffungspreis - das ist ja gerade Sinn eines Kontoauszugs bei bitcoin.de

Einzelne Coins sind natuerlich nicht identifizierbar, daher wird FIFO angewendet.

 

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vor 1 Stunde schrieb Jokin:

Und natuerlich ist zu jedem Verkauf auch der Verkaufspreis gespeichert, ebenso der Anschaffungspreis - das ist ja gerade Sinn eines Kontoauszugs bei bitcoin.de

Einzelne Coins sind natuerlich nicht identifizierbar, daher wird FIFO angewendet.

 

Erstmal danke für die Antworten. 

Theoretisch könnte doch eine excel geführt werden wo jeder Kauf und Verkauf dokumentiert ist, gesetzlich ist es ja meines Wissens nach nicht vorgeschrieben ob FIFO oder LIFO. 

Anstatt wie bei FIFO immer den ältesten coin zu verkaufen könne man ja mit der excel Liste einfach immer den jüngsten coin wieder verkaufen, natürlich mit ordentlicher Dokumentation des Datums und der Kurse. 

Somit könnte dann wie bei der Buchhaltung durch Nummerierungen ein Verkauf einem Kauf zugeordnet werden und die jüngeren Käufe sind zumeist mit einem höheren Kurs gekauft worden, daher weniger Gewinn = weniger Steuern. 

Bei mehreren Transaktionen wird das natürlich unübersichtlich, bei weniger als 20 Transaktionen pro Jahr sollte das aber doch möglich sein oder habe ich da was übersehen?

 

So könnten auch die älteren Käufe eine Laufzeit von mehr als einem Jahr erhalten und somit bei dem Verkauf steuerfrei sein. 

Bearbeitet von Kevin309
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vor 14 Minuten schrieb Jokin:

Dazu gibt es unterschiedliche Aussagen, das gesetz besagt, dass FIFO anzuwenden ist (Einkommensteuergesetz, Para 23) - sprich mit Deinem Steuerberater ob das aenderbar ist und auf welche Art und Weise das geschehen muss.

Ich werde mich hierzu nochmal schlau machen, mein Verständnis des Gesetzes ist das es bei Währungen so ist: 

Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 

Jedoch ist der Bitcoin in Deutschland soweit ich weis ja nicht als Währung anerkannt, daher sollte diese Klausel nicht greifen. 

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vor 52 Minuten schrieb Jokin:

Bitcoins werden steuerrechlich wie Devisen behandelt - daher sollte die Klausel durchaus greifen.

Haste ne offizielle Quelle?

In Definitionen des Wortes "Devisen" ist immer von Währung die Rede, aber da BTC keine Währung ist...
 

Bearbeitet von TopsyKrett
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vor 3 Stunden schrieb TopsyKrett:

Haste ne offizielle Quelle?

In Definitionen des Wortes "Devisen" ist immer von Währung die Rede, aber da BTC keine Währung ist...
 

Gern, hab ich mal kurz über Google (Suchbegriff: "bitcoin devisen private veräußerungsgeschäfte") gefunden: https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

 

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"Mit anderen Worten: Man unterstellt, dass diejenigen Bitcoins, die zuerst angeschafft / geschürft wurden, auch diejenigen sind, die im Rahmen des privaten Veräußerungsgeschäfts als erstes eingesetzt wurden. Dies gilt nur dann nicht, wenn der An- und Verkauf bestimmter Bitcoins ausnahmsweise klar von anderen Bitcoin-Geschäften abgegrenzt werden können."

Dies klingt für mich so, dass ich ja wenn ich z.B. am 01.10.17   0,1 BTC und am 15.10.17   0,15 BTC gekauft habe, wenn ich dann beim Verkaufen einmal 0,1 BTC verkaufe und einmal 0,15 BTC wären diese ja eigentlich klar zuordenbar da ich die gleiche Menge welche ich gekauft habe wieder verkaufe. so könnte ich meine ersten die ich gekauft habe noch liegen lassen da diese einen deutlich höheren Gewinn aufweißen da der Kurs noch niedriger war. 

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Nein, das geht natürlich nicht - denn Bitcoin wird als "Fremdwährung" angesehen und damit gilt FIFO.

Sonst kannste beim Devisenhandel ja auch sagen, dass Du mal 100.000 USD und mal 150.000 USD gehandelt hast und bei Aktien innerhalb desselben Depots dies ebenso - nein.

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vor 15 Stunden schrieb TopsyKrett:

Also ich benutze da Cointracking. Habe es in Excel versucht aber es war echt mühsam, und da keinen Fehler zu machen... schwierig

Bei dem Link gibts 10%, 200 Trades sind sowieso gratis, reicht meistens.

 

Habe den Affiliate Link entfernt.

Cointracking ist super, und du darfst auch Affiliate-Links setzen, aber bitte ausdrücklich gekennzeichnet und nicht im Stealth-Modus hinter einem normalen Link

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