manfred11 Geschrieben 22. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 22. Dezember 2017 Hallo, ich wollte meine Bitcoins verkaufen, die ich vor ein paar Jahren erworben habe ( 15 stk :)), jedoch kann ich nichtmehr nachweisen wo ich diese gekauft habe. Ist das ein Problem? Steuern muss ich ja nicht bezahlen, weil ich die coins länger als ein Jahr hatte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 22. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 22. Dezember 2017 vor einer Stunde schrieb manfred11: Steuern muss ich ja nicht bezahlen, weil ich die coins länger als ein Jahr hatte. Kein Problem, einfach den Nachweis beifügen. ... ohne Nachweis keine Steuerfreiheit. (Nimm die Adresse auf der die lagen und weise die Transaktionen anhand der Blockchain nach) 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xSBx Geschrieben 22. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 22. Dezember 2017 vor 2 Stunden schrieb manfred11: Hallo, ich wollte meine Bitcoins verkaufen, die ich vor ein paar Jahren erworben habe ( 15 stk :)), jedoch kann ich nichtmehr nachweisen wo ich diese gekauft habe. Ist das ein Problem? Steuern muss ich ja nicht bezahlen, weil ich die coins länger als ein Jahr hatte. Ganz ehrlich? Schenk' mir einen, warte ein paar Tage und verkauf dann die restl. 14 BTC. Das käme auf's gleiche raus, wie wenn du aktuell verkaufst. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
manfred11 Geschrieben 22. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 22. Dezember 2017 Also besteht kein Problem, wenn ich keinen Nachweis erbringen kann aus welcher Quelle diese stammen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amsi Geschrieben 22. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 22. Dezember 2017 Die Quelle sollte egal sein, wichtig ist eben nur, dass man nachweisen kann, dass sie mehr als 12 Monate "unberührt" waren und das kannst du anhand der Blockchain (blockchain.info). 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hansmoleman Geschrieben 1. Januar 2018 Teilen Geschrieben 1. Januar 2018 Hallo zusammen, die selbe Frage nur etwas komplizierter beschäftigt mich gerade. Ich habe ziemlich naiv meine "alten" ETH kürzlich auf meinen Account bei bitcoin.de eingezahlt, auf dem auch regelmäßig Trading stattfindet. Diese lagen seit neun Monaten still und waren daher bei Einzahlung noch nicht steuerfrei. Müsste ich nun für eine Steuerfreiheit nachweisen, dass ich immer nur mit anderen ETH (und nicht eben diesen alten) weiter getraded habe? Macht da dann die LIFO Methode Sinn? Und eine andere Sache frage ich mich noch: Wenn man Kryptowährungen z.B. geschenkt bekommt und diese bei einer Börse verkauft, wie wird da der Gewinn für die Besteuerung berechnet? Entspricht der Gewinn dann dem gesamten Verkaufswert weil man ja selbst dafür nichts bezahlt hat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coiss Geschrieben 1. Januar 2018 Teilen Geschrieben 1. Januar 2018 .....theoretisch und auch praktisch könnnte dir auch jemand zB deinen Gebrauchtwagen mit Kryptos bezahlt haben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Drayton Geschrieben 2. Januar 2018 Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 (bearbeitet) vor 13 Stunden schrieb hansmoleman: Und eine andere Sache frage ich mich noch: Wenn man Kryptowährungen z.B. geschenkt bekommt und diese bei einer Börse verkauft, wie wird da der Gewinn für die Besteuerung berechnet? Entspricht der Gewinn dann dem gesamten Verkaufswert weil man ja selbst dafür nichts bezahlt hat? Nein, die geschenkten BTC unterliegen der Schenkungssteuer. Und zwar der Wert, als du sie bekommen hast. Dieser Wert wurde dann zu deinem Privatvermögen. Dieses hat sich vermehrt durch den Anstieg des Kurses. Der Unterschied zwischen deinem Privatvermögen zum Zeitpunkt der Schenkung und zum Zeitpunkt des Verkaufs stellt einen steuerlich relevanten Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft dar. EDIT: kenne die Summen nicht, also alles nur könnte, weil es natürlich Freibeträge und Freigrenzen gibt. Einfach mal googeln, da wird alles schön erklärt. Bearbeitet 2. Januar 2018 von Drayton Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hansmoleman Geschrieben 2. Januar 2018 Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Danke, dann werden Krypo-Geschenke wohl doppelt besteuert, zumindest die mit hohen Werten. Für die Steuererklärung anzeigepflichtig scheinen aber lediglich die steuerpflichtigen Geschenke zu sein. So wie ich das verstehe, kann Berta einen BTC (unterhalb vom Freibetrag) an Anton schicken und Anton kann diesen steuerfrei verkaufen (so lange in der Zwischenzeit kein signifikanter Wertanstieg stattgefunden hat). Die Freibeträge sind hier aufgelistet: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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