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Nachträgliche Änderung der Besteuerungsgrundlage


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Hallo Zusammen,

 

da der Bitcoin ( obwohl er gestern wiedermal ge"crasht" ist :D ) immer bekannter wird und somit auch für Banken und Staaten mehr in den Fokus rückt, wollte ich mich mal informieren wie die Zukunft aussehen könnte.

Nun waren die Gewinne von Aktienhandel etc. ja auch bis zum Jahr 20XX steuerfrei, danach kam die Änderung.

 

Wie wäre die rechtliche Lage vom Staat, wenn nun ein Gesetz raus kommt 2018/19/20 welches die Gewinne von Kryptowährungsgeschäften besteuert (unabhängig der Haltedauer), könnte dies rückwirkend eingesetzt werden? Sprich, Coins die wir heute kaufen würden dann auch nach 12 Monaten besteuert?

Oder ist dies durch andere Gesetze ausgeschlossen?

 

Ich bin Hodler, daher ist mir dieser Aspekt natürlich sehr wichtig - wenn ich mein Kaptial riskiere und für mehrere Jahre "still lege" möchte ich dann auch gerne die voll Belohnung.

Danke für eure Meinung, Website Links und sonstigen Tipps!

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Bei Aktien gibt es einen Bestandsschutz, d.h. alles was vor einem bestimmtem Datum (Nagel mich nicht fest, ich glaube der 1.1.2009) gekauft wurde, ist nicht von der damaligen Steueränderung betroffen. Wenn sich in der Besteuerung von Cryptos etwas ändert, könnte es auch so etwas geben, aber sicher kann dir das wohl niemand sagen.

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Prinzipiell darf der Gesetzgeber alles machen.

Wenn morgen beschlossen wird das jeder Bundesbürger eine Clownsnase tragen muss und es durch den "Apparat" genehmigt wird, dann ist das so.
Dann musste Clownsnase tragen oder gehst in den Knast. Protestieren darfste auch dagegen, aber bitte mit Clownsnase... sonst Knast.

...ich hoffe es kam durch was ich damit sagen will ;-)

Kommt immer auf die Lobby an. Zur Not wird halt das Grundgesetz modifiziert.

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vor 11 Stunden schrieb HighLife:

Bei Aktien gibt es einen Bestandsschutz, d.h. alles was vor einem bestimmtem Datum (Nagel mich nicht fest, ich glaube der 1.1.2009) gekauft wurde, ist nicht von der damaligen Steueränderung betroffen. Wenn sich in der Besteuerung von Cryptos etwas ändert, könnte es auch so etwas geben, aber sicher kann dir das wohl niemand sagen.

Ich habe keine Ahnung, wie lange der Bestandsschutz bei Aktien ist, aber diese Aussage stimmt: Man darf generell durch ein neues Gesetz nicht schlechter gestellt werden, insofern muss es sog. Übergangsfristen für zB Hodler geben (eben der sog. "Bestandsschutz").

Bearbeitet von nachtbild
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