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Vanished

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  1. Prozentuale Kursänderung in Bezug zum Kurs vor genau 24 Stunden. Der Wert ist dynamisch. (ist also ein relativer Wert, der sich immer genau auf die aktuelle Zeit - 24h bezieht).
  2. Dran denken: in seinem Konto kann man einstellen, dass Gebühren mit BNBs bezahlt werden sollen. Die Gebühr wird dann halbiert und die gekauften Coins bekommt man dann zu 100%. Bruchteile fallen dann erst gar nicht mehr an.
  3. Bei Binance können Bruchteile gegen den Binance eigenen BNB-Coin getauscht werden. Logischerweise aber nur die Bruchteile von Coins, zu denen es ein BNB-Paar gibt. Das sind leider nicht alle. TRX gehört jedenfalls im Moment nicht dazu, IOTA hingegen z.B. schon. Immerhin lassen sich die Bruchteile dann auch zum Zahlen der Gebühren benutzen (die dann auch nur noch zu 50% anfallen). Verkäufe von Bruchteilen gehen nur gegen Marktpreis.
  4. Die Antwort auf deine Frage füllt ganze Bibliotheken... Andersherum ist es oft einfacher: Bist Du nur als Arbeitnehmer beschäftigt und hast keine anderen Einkünfte, handelst nur mit eigenem Geld (inkl. eigener finanzierter Mittel - was aber wahnsinnig wäre -) und auf eigene Rechnung? Dann wirst Du durch die Spekulation mit Cryptos nicht zum Unternehmer. Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung!
  5. Hoppla, Bitfinex tut das sehr wohl: "Bitfinex erhebt eine Inaktivitätsgebühr, wenn Sie Ihr Konto über ein Jahr nicht anfassen. Diese beträgt 25 US-Dollar, die von Ihrem Krypto-Guthaben abgezogen werden." Quelle: http://www.pc-magazin.de/ratgeber/iota-kaufen-handeln-coinbase-bitfinex-ethereum-oder-bitcoin-anleitung-3198770-16324.html Ob auch andere Börsen dies tun, ist mir nicht bekannt. Aber Bitfinex und Binance scheiden im Moment vorübergehend aus, weil sie keine Neukunden nehmen. Bitcoin.de handelt nur 3 etablierte Coins, da gibt es keine Neueinführungen. Und für Litecoin.eu würde ich intensives Forumlesen anraten.
  6. Ich habe einen Androiden. Es gibt aber auch eine IOS-App: https://support.binance.com/hc/en-us/articles/115003777132-Binance-iOS-APP-Version-Update (mit Download-Link)
  7. § 2 USTG: Unternehmer, Unternehmen (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Das ist nicht nur eine Frage der Einkommensteuer. Ab einer gewissen Größenordnung wird auch UST fällig. Der Handel mit Cryptos wird wohl als Handel mit immateriellen Wirtschaftsgütern angesehen. Das wäre dann ust-pflichtig. Da sind verdammt viele Fallstricke drin. Dem heißen Tipp von Jokin würde ich mich spontan anschließen. Bei Geld - auch virtuellem - endet die Freundschaft.
  8. App: "Trades - Trade History (oben rechts in der Ecke)"
  9. Online: "Auftragsmanagement - Transaktionshistorie"
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