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ratmar

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  1. sobald du die GAS als Zins beim Finanzamt via Lohnsteuerjahresausgleich angibst, wirst du dafür auch 25% Abgeltungssteuer zahlen - außer du bist unter dem Freibetrag!
  2. spätestens dann wenn du einen EURO-Eingang auf deinem Konto hast, kann dir jemand auf die Schliche kommen. Bitcoin.de ist ja z. Bsp. eine deutsche Seite, inwieweit die jetzt oder in der Zukunft mit dem Finanzamt zusammen arbeitet, weiß ich nicht. Meine Meinung: Ehrlichkeit währt am Längsten.
  3. GAS ist wie von Dir beschrieben eine Art Zins - daher wirst Du diese vermutlich wie Kapitalerträge versteuern müssen (mit entsprechendem Freibetrag) Für NEO erhöht sich die Haltedauer auf 10 Jahre - die 600€ Freigrenze gilt hier jedoch weiterhin
  4. siehe auch hier ein Bericht bei spiegel-online http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/samstagsfrage-muss-ich-bitcoin-gewinne-versteuern-a-1187365.html
  5. ich kann Fidor nur empfehlen, der Expresshandel klappt wunderbar! Am besten schaust du dir das Video bei bitcoin.de an. Du brauchst bei Fidor ein gewisses "Startkapital", das reservierst du auf bitcoin.de für den Handel mit Kryptos und schon kannst du den Expresshandel durchführen!
  6. den Premium-Zugang kannste aber 7 Tage kostenlos und unverbindlich testen :-) (steht unter "jetzt registrieren und weiterlesen")
  7. Achtung: wenn ihr zu oft mining betreibt, kann dies vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden: http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/besteuerung-von-kryptowaehrungen-bitcoin-schuetzt-vor-fiskus-nicht/20823516.html
  8. Hi, ich glaube die Fragen sind hier schon in anderen threads besprochen worden. Im heutigen Handelsblatt ist ein entsprechender Bericht: http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/besteuerung-von-kryptowaehrungen-bitcoin-schuetzt-vor-fiskus-nicht/20823516.html Vielleicht hilft er ja weiter
  9. Hi, vereinfache das Ganze doch indem Du alles im Tool cointracking.info verwaltest. Hier kannst Du die Reports von gängigen Börsen leicht importieren.
  10. ich würde die Käufe auf jeden Fall via cointracking.info auflisten und versuchen, u.U. einen Verlustvortrag für kommende Gewinne geltend zu machen
  11. ratmar

    Steuer 2017

    Genau, Aufstellung via cointracker, Steuerreport ausdrucken und dem Lohnsteuerjahresausgleich beilegen
  12. Hallo, ich kann ebenfalls cointracking.info empfehlen. Anfangs habe ich Excel verwendet, aber mit diesem Tool und den entsprechenden Import-Funktionen ist die Kontrolle echt easy
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