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namCI

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  1. Nochmal ein Nachtrag meinerseits. Das FG Berlin-Brandenburg hat bereits zu solch einen Fall ein Urteil gefällt. Das soll meinerseits keine Diskussion anregen, sondern lediglich informieren. @skunk @Drayton @Jokin FG Berlin-Brandenburg v. 20.06.2019 - 13 V 13100/19 Gesetze: EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, GG Art. 3 Abs. 1 Aussetzung der Vollziehung Bitcoin als Wirtschaftsgut privates Veräußerungsgeschäft bei sog. Krypto-Assets Leitsatz 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Bitcoins in rechtlicher Hinsicht als Wirtschaftsgut einzuordnen sind. 2. Bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren notwendigen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung spricht alles dafür, dass eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei sog. Krypto-Assets gemäß § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG zulässig ist. 3. Die rechtliche Einordnung der Kryptowährungen als Wirtschaftsgut sowie die sich daraus ergebende Besteuerung führt nicht zu einem verfassungswidrigen Zustand. Das gilt auch im Hinblick auf ein strukturelles Vollzugsdefizit. Der Volltext ist hier zu finden: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=STRE201970634&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
  2. Ich rede nur von der Zukunft und auch nur von idealisierten Fällen für das Finanzamt. Klar könnten Spielräume existieren, die könnte man aber "theoretisch" schließen. Was sicherlich real nicht zu 100% passieren wird oder kann. Ich wollte bloß mal meine persönlichen Gedanken zu dem Thema mit euch teilen. Ich umgehe die Steuer nicht, aber ich minimiere sie. Dazu kommen bald auch Features von uns, die wir aber gerade nur privat nutzen (Stichwort steueroptimiertes Traden/ Verluste realisieren/ Haltefristenanalyse etc.). Da könnte es durchaus funktionieren, aber wer weiß ob dies noch nachgeholt wird. Das Finanzamt hat ja 6 oder 10 Jahr Zeit dafür. Wenn ihr also nicht schon seit Tag 1 dabei seid, dann müsste man wohl noch ein paar Jahre warten, um die etwaige Verjährung zu erreichen. Auf jeden Fall wird das Thema spannend und ich freue mich schon, wenn das jemand mutiges versucht durchzusetzen. Das ist auch für mich privat dann interessant.
  3. @Jokin wenn wir mal nicht über privacy coins reden, dann muss ich dir da schon widersprechen. Bei einer richtigen tiefgehenden Prüfung wird es in Zukunft sicherlich dazu kommen, dass man nicht nur selbst Auskünfte über die Trades abgeben muss, sondern auch die etwaigen Börsen und Wallets mit Public Keys. Dementsprechend ist jede Transaktion zu tracken und auch mit einer Verbrauchsfolgefiktion nachzurechnen. Nichts anderes machen wir ja auch mit unserem Tool coin.ink, bloß mit weiteren Portfolio Analysen. Es existieren heute bereits erhöhte Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten nach § 90 AO, weswegen die Beweislast nicht beim Finanzamt liegt, sondern beim Steuerpflichtigen (Umkehr der Beweislast). Das heißt, dass wenn die Tools dafür existieren dies zu untersuchen, dann ist im Endeffekt jeder dran (ab gewissen Summen). Die Mitwirkungspflicht endet nicht unbedingt bei Angabe einer gesonderten Aufstellung. Das momentan das Vollzugsdefizit vorhanden ist, da kann ich dir nur recht geben. Jedoch wissen wir, dass da die Steuerfahndung durchaus versucht dafür Lösungen zu finden und dass es da die technischen Möglichkeiten bereits dazu existieren (siehe IRS in den USA). Gesetzlich ist tatsächlich auch bereits alles vorhanden, um dies durchzusetzen. Auch etwaige Fehler und fehlerhafte ("gefälschte") Daten sind mit den richtigen Funktionen und Tricks zu finden. Wir arbeiten zum Beispiel daran bis Ende des Jahres eine Analyse für unseren Nutzer zu geben für genau solche Fälle. Natürlich wird das Zeit dauern bis das Finanzamt solche Tools hat, aber es ist halt auch einfach nur eine Frage der Zeit.
  4. Nach unseren Informationen wird gegen Ende des Jahres ein Hinweisschreiben des BMF kommen, sodass gewisse steuerliche Fragen mit Bezug auf Kryptowährungen geklärt werden (sicherlich nicht alle). Ob die Steuern nun verfassungswidrig sind, würde ich stark hinterfragen. In der Vergangenheit lag ein deutliches Vollzugsdefizit vor. Ich bin mir aber 100% sicher, dass dies in naher Zukunft gelöst wird. Die technischen und die regulatorischen Möglichkeiten dies Umzusetzen existieren bereits. Weitere Regulationen werden in naher Zukunft dazukommen (siehe FATF). Und Beispiele wie aus den USA zeigen, dass dies bereits in anderen Ländern umgesetzt wird. Auch Anfragen von Behörden aus Deutschland bei Börsen etc. steigen stetig und die Pflicht die Daten weiterzuleiten wird durchgesetzt (das kann man aus internen Compliance Berichten von Börsen sehen). Die Argumentation über ein Vollzugsdefizit wird also sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich werden. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
  5. Hallo @Heineken, entschuldige die späte Rückmeldung. Ich hatte dir ja bereits privat geschrieben bezüglich deiner Fragen. Um nochmal hier die Erläuterung für alle zu geben zu deinem Kommentar: Bei der Berechnung des Portfoliowerts gibt es verschiedene Möglichkeiten diesen zu berechnen. Einerseits über die Bilanzen deiner Kryptowährungen oder über deine Transaktionshistorie. Wir machen beides! Und dies hat den Hintergrund, dass wir damit einen Abgleich der Bilanzen und deiner Transaktionshistorie realisieren wollen. Dies hat den Sinn, dass wir dadurch detektieren können, ob deine Transaktionshistorie komplett und fehlerfrei ist. Denn solltest du da fehlende Depots oder fehlende/fehlerhafte Transaktionen haben, dann würde dies zu einen unterschiedlichen Portfoliowert durch die beiden Methoden führen. Damit können wir später auch noch tiefergehende Fehleranalysen zu Zeiträumen der fehlenden Transaktionen und Ähnlichem geben. Diese Fehlerdetektion ist aber bei uns noch nicht eingebaut und deswegen haben wir das in dieser Form testweise eingebaut. Diese Berechnungen sollte aber immer den selben und korrekten Portfoliowert anzeigen, solltest du eine vollständige Transaktionshistorie besitzen. Dieser Abgleich wird also in Zukunft kommen. Momentan haben wir die Berechnung im Dashboard ersetzt durch die Portfoliowertberechnung durch Bilanzen, sodass es hier zu keinen Verwirrungen kommen kann. Somit sollte also dein Wert nun auch übereinstimmen mit deinem erwarteten Portfoliowert (auch ohne vollständige Transaktionshistorie).
  6. Hallo @skunk, mittlerweile haben wir eine Fehlermeldung eingebaut, die dir zumindest deine erste Zeile mit einem Fehler anzeigt. Die Verbesserung der Fehlerbehandlung einer CSV werden wir in Zukunft natürlich verbessern und werden uns da vielleicht auch an Cointracking orientieren. In welcher Spalte war denn der Zeilenumbruch? Ich werde das mal direkt an einen unserer Entwickler weitergeben. 😅 Einzahlungen und Auszahlungen (Deposit und Withdrawal) werden bei uns, wie du ja schon weißt, als ein Transfer klassifiziert (eine Transaktion). Sollten bei einem Transfer das Depot der Einzahlung bzw. der Auszahlung fehlen, dann findest du diese in der Liste der unvollständigen Transaktionen. Auch hier haben wir mittlerweile nachgebessert und ermöglichen es nun zwei unvollständige Transfers zu verlinken. Man kann auch die einzelnen unvollständigen Transaktionen nachbessern. Wir setzen uns bald auch daran, dass diese Transfers automatisch verlinkt werden können, sodass ein Script nicht mehr notwendig ist. Momentan ist die Funktionalität des CSV Imports leider noch sehr beschränkt und das wissen wir auch. Wir arbeiten aber gerade an einigen anderen Punkten wie das Redesign der Applikation mit mehr Funktionen und Informationen. Auch das Detektieren von fehlenden Depots und einer unvollständigen Transaktionshistorie sowie Marktdaten und Analysen der einzelnen Coins ist eines der kommenden Themen. Da kannst du schon mal gespannt sein bzw. hast ja vielleicht schon was gesehen
  7. @dreamflasher bezüglich der CSV haben wir einen generischen Import. Die Anleitung hierfür findest du hier: https://www.coin.ink/csv-import-coinink Bitcoin.de Import kommt nächste Woche
  8. Vielen Dank @bjew für deine Anfrage. Wenn du dich auf der Webapp umschaust, wirst du sehen, dass das Produkt in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche neue Features und quality-of-life fixes bekommen hat. Wir freuen uns auch demnächst ein rundown der letzten großen Änderungen und andere spannende Meldungen machen zu dürfen. Newsletter Abonennten und Mitleser in diesem Forum werden natürlich als erste davon erfahren. PS: Dein vielfaches Feedback wurde von uns bereits gesichtet und soweit ich das weiß auch bereits in Tasks umgewandelt. Mein Kollege der dir immer auf dein Feedback persönlich antwortet, arbeitet gerade an einigen Kooperationen mit Steuerberatern, sodass er leider etwas ausgelastet ist. Er hat mir versichert dir in den nächsten Tagen nochmal persönlich zu antworten.
  9. namCI

    FIFO Prinzip

    Das Anschaffungsdatum wird für jeden Kauf von BTC jeweils für die spezifisch gekauften BTC verbucht. Das heißt, dass deine BTC vom Mai 2019, im Mai 2020 steuerfrei veräußerbar wären. Und dass deine im Juni 2019 gekauften BTC im Juni 2020 steuerfrei wären. Zu einer Vermischung der Bestände und der Haltefristen kann es nicht kommen. Eben aus diesem Grund wird das FiFo Verfahren angewendet. Ebenfalls werden durch Transfers die Haltefristen nicht "beschädigt", sodass du das Datum des Erwerbs als Beginn der Frist nutzen musst. Hier mal ein ausführlicher Artikel von uns: Bitcoin Haltedauer: FiFo und die Spekulationsfrist von einem Jahr
  10. @skunk Ich habe mir das nochmal angeschaut und es lag tatsächlich eine Begrenzung im Frontend vor. Diese sollte so eigentlich nicht sein und das haben wir gelöst. Die Begrenzung ist damit raus. Die Standardregeln für ein sicheres Passwort bleiben bestehen: Anzahl der Zeichen Minimum 6 , 1 Großbuchstabe , 1 Kleinbuchstabe, 1 Zahl. Des Weiteren könnte es sein, dass der Browser gewisse Zeichen in Passwortfeldern nicht unterstützt. Chrome erlaubt zum Beispiel Emojis in den Passwort Feldern nicht.
  11. @skunk Bei buy und sell muss bei einem Transfer das eingetragen werden, was tatsächlich transferiert wird (also selbe Menge auf beiden Seiten). Bei 1) also 0,9 BTC sowohl bei buy und sell eintragen und 2) die Anzahl der ERC-20 Token in buy und sell (selbe Menge) und in den fees die Ether für die Gebühren. Den Hinweis werden wir in den Explainer aufnehmen. Und eine Beispiel CSV werden wir dann auch gleich mit einfügen.
  12. @skunk wir haben hier mal eine provisorische Seite gebaut für die CSV Importe: https://www.coin.ink/csv-import-coinink Wenn du wieder Feedback hast, dann freuen wir uns darüber. Vielleicht hast du ja eine Idee, wie man das einfacher verständlich machen kann?
  13. @kryptonerd auch ich kann dir nur empfehlen deine Verluste zu realisieren. Diese kannst du nämlich steuerlich geltend machen und dann auch für zukünftige Jahre nutzen. Einen ausführlichen Artikel haben wir hier dazu geschrieben: Bitcoin Verluste sinnvoll nutzen und in der Steuererklärung eintragen Des Weiteren ist es in der Regel sinnvoll seine Tätigkeiten in der Steuererklärung mit anzugeben auch wenn die Freigrenze nicht überschritten wird. Dafür habe ich drei Gründe: Vom Finanzamt bestätigte Steuererklärungen geben Rechtssicherheit durch den bestandskräftigen Steuerbescheid. Sobald das Finanzamt deinen Steuerbericht abgesegnet hat, können sie dich für die angegebenen Einkünfte auch in Zukunft auf keine Art mehr belangen. Das schützt vor zukünftigen Entwicklungen, wie Gesetzesänderung und -auslegungen, die sich sonst negativ auf den Steuerzahler auswirken könnten. Wenn man bereits heute alle Einkünfte freiwillig angibt, schützt man sich zu einem gewissen Grad vor „versehentlicher“ Steuerhinterziehung. Denn sollte man selbst Fehler gemacht haben, dann gibt es im Nachhinein nur noch die Möglichkeit der Nacherklärung oder Selbstanzeige. Momentan sind Finanzämter noch sehr dankbar, wenn man seine Kryptoaktivitäten offenlegt und sie sind auch deutlich kulanter bezüglich Erläuterungen von Einzelfällen (wenn z.B. nicht alle Daten belegt werden können). Sonst führen Fehler bei der Berechnung der Haltefrist/Einkünfte bei Nichtangabe durchaus zum Tatbestand der Steuerverkürzung. Des Weiteren sind realisierte Verluste auch insgesamt geltend zu machen für einen Verlustvortrag oder Verlustrücktrag. Bei hinreichenden Summen will das Finanzamt regelmäßig Nachweise sehen. Diese im Nachhinein zu beschaffen, ist eine sehr mühsame Arbeit und kann z.B. aufgrund des Verlustes von Adressen in manchen Fällen unmöglich sein. Sollte man in Zukunft verpflichtet sein Einkünfte aus Kryptowährungen anzugeben, werden schnell Fragen zu bereits vorhandenen Assets und Trades aufkommen, wenn diese nicht vorher erklärt wurden. In der Regel werden dann Transaktionen aus den Vorjahren mit offengelegt, die dann zu einer tiefergreifenden Prüfung führen. Der Steuerpflichtige unterliegt hierbei gem. §90 AO erhöhten Dokumentations- und Mitwirkungspflichten, die er auch ohne eine Prüfung des Finanzamts schon vorher unterliegt. Regelmäßiges Offenlegen der Einkünfte bewahrt einen vor diesen Kopfschmerzen.
  14. Als Hinweis: Die neuen emittierten Security Tokens wie der Bitbond STO als Schuldverschreibung oder andere Formen wie Termingeschäfte, die sich gerade weltweit auf den Vormarsch machen sind als Kapitalerträge zu klassifizieren und werden dann dementsprechend in der Anlage KAP einzuordnen sein. Momentan sind diese Sachen noch nicht so relevant, aber mit der kommenden Flut an STOs (und auch durch Tokenisierung) könnte es durchaus ein wichtig zu beachtender Faktor sein, dass man nicht versehentlich mit wertpapierähnlichen Tokens handelt oder wenn dann darauf steuerlich achtet. Ein deutsches Verzeichnis für diese Klassifikationen von Tokens ist von der Bundesregierung legislativ in Arbeit und wurde auch so durch unsere Konsultation dahingehend bekräftigt.
  15. @skunk genau diese Art der Prüfung werden wir später auch implementieren. Unsere Jungs haben sich darüber auch schon Gedanken gemacht, sodass alle "Buchungsfehler" später entdeckt werden und auch das fehlende Depots angezeigt werden. Eine ähnliche Herangehensweise an das Problem wurde mir bestätigt. Nichtsdestotrotz vielen Dank für die Denkanstöße! Momentan ist jedoch klar der Fokus, dass man erstmal beim Steuerbericht nichts falsches und fehlendes sich ausgibt. Diese Implementation der "Entdeckung von Buchungsfehler" wird von daher noch auf sich warten müssen, da wir noch an vielen anderen Sachen arbeiten bevor wir dieses Problem lösen. Dafür hast du sicherlich Verständnis. Da freuen wir uns drauf! Du hast immer sehr gutes Feedback für uns Die Explainer-Seite zum generischen CSV Import sowie die Seite zum Cointracking CSV Import werden wir dann spätestens am Wochenende online stellen. Wir hoffen, dass wir den CSV Import von Cointracking bis dahin auch überarbeitet kriegen. Wir geben dir da nochmal hier Bescheid.
  16. Es sind zwei Sachen, die du hier beachten musst @Limitbreak 1. Die Gewinne sind nicht gleich dem realen Zuwachs an Euros, die du am Ende auf dem Konto hast. Gewinne entstehen einerseits beim Handel von Kryptowährungen mit Fiat. ABER diese entstehen auch beim Handel von Krypto mit Krypto. Es ist also nicht ganz leicht seinen Gewinn rechtskonform zu bestimmen, wenn man nicht auch den gemeinen Marktwert in Euro mit dokumentiert und ausgerechnet hat. 2. Es gilt die FiFo Methode für jedes Depot. Du musst also jedes Depot einzeln betrachten und darin jeweils FiFo anwenden und dabei die Anschaffungsdaten mit verrechnen und ggf. aufteilen. Transfers verändern die Haltedauer dabei aber nicht. In deinem Fall sollten die "ersten Ether" dann nach einem Jahr steuerfrei sein. Wenn du mehr Informationen zur Haltefrist benötigst, kannst du hier mal in unserem ausführlichen Artikel dazu was lesen: Haltefrist von einem Jahr: Bitcoin halten oder verkaufen? Übrigens kannst du mit dem kostenfreien Tool von coin.ink genau das alles prüfen - es löst dir deine Fragen ohne steuerliches Vorwissen zu benötigen: coin.ink - Steuerberichte für Kryptowährungen
  17. Es folgt in den nächsten Tagen ein Explainer, der genau erklärt, wie eine gültige coin.ink CSV aussieht. Bitte noch ein wenig Geduld
  18. @skunk Unse Ziel ist es in der endgültigen Version alle Prozesse so gut es geht zu automatisieren. Die richtige Unterscheidung von Transfers in steuerpflichtige und steuerfreie Aktionen gehört natürlich auch dazu. Wir schauen bei der Implementierung von automatisierten Prozessen (z.B. in Verbindung mit Cointracking) genau hin, ob diese denn auch ohne zusätzliche Änderungen unsererseits zu einem steuerrechtlich einwandfreien Ergebnis führen. Genau so ein automatisierter Abgleich der Ein- und Auszahlungen ist bei uns auch geplant und wird dann auch mit Toleranz-Bereichen individuell anpassbar sein. Der Abgleich von Ein-und Auszahlungen wird zusätzlich in einem Review-Tab implementiert, der einem zusützlich ermöglichen soll seine Transaktionen zu prüfen, Transfers zu verlinken etc. Es ist auch unser Ziel dem Nutzer am Ende einen rechtskonformen, sicheren und lückenlosen Steuerbericht auszugeben. Dementsprechend bauen wir bei uns verschiedene Mechanismen ein, mit dem ein Nutzer erkennen kann, ob seine angegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Die Korrektheit wird über eine obligatorische Review-Funktion gewährt werden. Wir wollen unseren Nutzern auch die Möglichkeit geben ihre Daten bei Bedarf zu korrigieren, z.B den Marktwert erstandener Coins zu ändern (mehr dazu im nächsten Update für die Erstellung von manuellen Transaktionen). Derzeit gibt es schon eine Liste für "ungültige Transaktionen", die Transaktionen mit fehlerhaften Daten übersichtlich angibt, was Error Handlingerleichtert. Um Vollständigkeit zu gewähren, haben wir bereits den Herkunftsnachweis integriert, d.h. dass jeder ausgehende Wert einem passenden eingehenden Wert entsprechen muss. Dadurch kann man sehen, ob (eingehende) Transaktionen fehlen. Sollte die Herkunft mitsamt Anschaffungsdaten von Coins unbekannt sein, dann hat dies natürlich auch steuerliche Konsequenzen. Wir gehen in diesen Fällen von der konservativsten Auslegung aus und definieren deswegen die Anschaffungskosten mit null Euro. Das führt zwar zu potenziell erhähten Steuerzahlungen, eine Steuerverkürzung wird damit aber vermieden. Fehlenden Transaktionen können nachgereicht werden, um damit den Steuerbericht zu vervollständigen. Am Ende sollte unser Steuerbericht alle Coins mit Herkunft der Anschaffungsdaten, deren Transaktionsverlauf über alle Depots hinweg, führen.
  19. Hallo @Jokin, wir haben natürlich eine Depottrennung integriert Dementsprechend ist unser Steuerbericht auch so aufgebaut, dass man sich jede Depot einzeln anschauen kann, bishin zum Level jedes einzelnen Coins. Dort kann man die Verrechnung mitsamt Herkunftsnachweis prüfen.
  20. @skunk Besseres Errorhandling ist uns super wichtig und steht bei uns ganz oben auf der Liste. Danke für den Hinweis, wir veruschen es auch noch diese Woche zu pushen! Wir werden demnächst auch ermöglichen die deutsche Version des Cointracking CSV-Import zu nutzen. Was die Zeitzone angeht, hast du völlig Recht. Wir werden diesen Hinweis in einem Explainer für den Cointracking CSV-Import einbauen. Danke! Derzeit erfassen wir spezifisch noch keine Spezialfälle des Ein- und Ausgangs, die außerhalb des regulären Kaufs und Verkaufs liegen. Werden deswegen noch nicht erfasst. Bis sich dies ändert, werden wir Fälle wie Mining und Schenkung erst einmal als universelle "Eingänge" verbuchen, damit auf jeden Fall dein Portfoliowert richtig im Dashboard angezeigt wird. 3) Das wird auf jeden Fall zeitnah hinzugefügt. 4) Dies basiert leider auf einem Fehler der Cointracking-CSV, weil in dieser kein Unterschied zwischen steuerpflichtigen Einnahmen/Ausgaben und steuerfreien Transfers gemacht wird. Um dieses Problem langfristig zu lösen, planen wir bereits ein Revision-Feature, mit dem du bei Fällen von fehlerhaften CSV/API-Imports, solche und andere Fehler (z.B. doppelte Einträge, nicht erfasste Transfers) revidieren. Als derzeitigen Workaround empfehlen wir bei den falsch erfassten Transfers im "Transaktions-Tab" manuell die Eingangstransaktion zu löschen die Ausgangstransaktion in einen Transfer zu ändern und dabei als Ziel des Transfers das Depot der ursprünglichen Transaktion aus 1) zu wählen (die Gebühren und restlichen Werte der ursprünglichen Ausangstransaktion aus 2. soll beibehalten werden)
  21. @..::. o.Z.o.n.e .::.. Das ist ein super Tipp, wir hoffen dieses Feature noch diese Woche zu pushen. Danke für den Hinweis. Wir werden in Zukunft nur noch Cosmos von beiden aufführen. /3. Lumen und Dash - Es könnte sich um einen Fehler der API Verbindung handeln. Ich habe dir eine DM geschickt Was deine GNOSIS Bestände angeht, können wir leider nichts empfehlen, außer vielleicht mehr zu kaufen ;))
  22. @mc4735 Wir schauen gerade nochmal in die API Integration für Bitstamp und Bitfinex rein und schauen, was der Fehler ist. Wir werden auf jeden Fall auch die API-Anleitungen aller unterstützten Börsen nochmal die Anleitungen überarbeiten, dann sollte es keine Missverständnisse mehr geben. Wallet-APIs sind derzeit noch nicht unterstützt, werden aber in der Zukunft folgen
  23. Hallo bowden, du kannst deine Verluste leider nicht selbst verrechnen. Das geht immer nur innerhalb eines Steuerjahres. 1. Das heißt, du musst deine Gewinne/Verluste für 2017 und 2018 erstmal einzeln erklären in den jeweiligen Steuererklärungen. Für 2017 wird dann erstmal eine gewisse Steuerlast anfallen. Für 2018 kannst du dann, einen Verlustvortrag und -rücktrag beantragen. 2. In der Anlage SO werden deine Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen angegeben. In der Zeile 48 werden die Gewinne bzw. Verluste eingetragen. In Zeile 51 der Anlage SO trägst du nun ein inwieweit du deinen Verlust für einen Verlustrücktrag begrenzen willst. Der Verlustrücktrag wird nach § 10d Abs. 1 EStG automatisch für das Vorjahr durchgeführt. Eine Begrenzung des Verlustrücktrags ist auch zugunsten eines Verlustvortrags möglich. Darüber hinaus werden die verbleibenden Verluste in den Folgejahren als Verlustvortrag unbegrenzt mitgenommen und automatisch in den nächsten Steuererklärungen verrechnet (= unbegrenzter Verlustvortrag). Tipp: Wenn du beide Steuererklärungen gleichzeitig einreichst, dann kann es dazu kommen, dass der Verlustrücktrag gleich mit deinen Gewinnen aus 2017 verrechnet wird. Dadurch könnte deine Steuerlast für das Jahr 2017 entfallen. Damit würde deine Liquidität also nicht leiden. Im schlimmsten Fall musst du erstmal deine Steuern für 2017 zahlen, aber würdest zeitnah eine Rückerstattung bekommen für den Verlust aus 2018. Wir (von coin.ink) haben genau zu diesem Thema einen ausführlichen Artikel geschrieben indem wir alle Fragen beantworten und auch genau zeigen, wo man die Verluste einträgt. Hier ist der Link zum Artikel: wie man die Verluste aus Kryptowährungen in der Steuererklärung angibt.
  24. Danke @Jokin für deinen Hinweis. Da ist uns ein Tippfehler unterlaufen, es sollte natürlich an jeder Stelle ca. 9.000 Euro stehen; und ganz genau genommen, sind es (für Singles; für Verheiratete das Doppelte) 9.169 Euro für 2019 9.408 Euro für 2020. Wir hatten den 45%-Steuersatz ausgelassen, da wir denken, dass der "Reichensteuersatz" nicht auf die Masse an Nutzern zutrifft, die wir mit den Artikeln ansprechen wollen. Der Vollständigkeit halber werden wir dies noch anpassen
  25. Hallo @..::. o.Z.o.n.e .::.. , vielen Dank für dein ausführliches Feedback! Wir schauen uns die Punkte mal genauer an. Auch prüfen wir nochmal alle API Anbindungen @mc4735 Momentan kann ich euch beiden leider keine genaueren Antworten darauf geben. Ich sehe aber morgen das Team und wir schauen uns das mal an.
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