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roemer

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  1. Meine Transaktion mit den 14 sat ist nun durch und heute jetzt schon 47 Bestätigungen auf blockchain.info. Ich möchte es aber grundsätzlich verstehen: Wenn ich nun nur 1 sat einstelle und nach 100 Tagen immer noch keine Bestätigung da ist, was mache ich dann? Kann ich die Zahlung dann wirksam zurückholen. Selbst bei nichtwichtigen Transktionen macht es ja keinen Sinn, wenn die 2 Jahre auf Bestätigung warten und ich auch nichts anderes mit dem Geld machen kann. "Ich zahle von einem Ledger auf einen anderen Ledger und weiß nicht, wie ich dort "replace by fee" einstellen kann?
  2. Aber ich dachte, ich habe nur 72 Std Zeit, bis die Transaktion verfällt? Was ist denn, wenn ich sie Montag reinstelle?
  3. Ich habe vor 2 Tagen eine Transaction mit 14 Sat angeschoben, die bis heute nicht durch ist, war wohl etwas wenig. Nun frage ich mich, was die beste Seite ist, um einen guten Überblick über die aktuellen Kosten zu bekommen. Gut finde ich https://jochen-hoenicke.de/queue/#0,24h Sehr gut ist auch dieser Faden: https://bitcointalk.org/index.php?topic=5181474.0 Klar, dass sich die Kurve immer verändern kann, aber die Vergangenen 2 Std sind sicherlich ein Indikator für die nächsten 2 Std. Ich interpretiere die Grafik nun so, dass heute , 13.2.2021 um 16.30 Uhr alles bis ca. 30 sat ausgeführt wurde. Ist das richtig? Was passiert denn, wenn die 72 Std erreicht sind und nicht dreimal bestätigt wurde? Geht die Zahlung dann voll zurück? Mann liesst ja immer, dass eine Transaktion in der regel nach ~72 Stunden aus dem mempool entfernt wird. Ich möchte aber natürlich sicher sein, wenn ich die Zahlung dann ein zweites Mal mkit mehr sat absende, dass nicht doppelt ausgeführt wird. Wie kann ich das verhindern?
  4. Der Tausch in Fiat scheint immer komplizierter zu werden, je mehr der Kurs steigt. Gibt es schon ein Ergebnis, ob die Verifoizierung bei Anycoin geklappt hat?
  5. Tatbestandlich liegt kein Betrug vor, da der Verkäufer ja nicht wissen konnte, dass der Motobiker nicht bestätigt und trotzdem überweist. Da wird die Polizei gar nichts tun! Er sollte mal 14 Tage abwarten und dann ggf das Geld über einen RA einklagen. Mit Iban und Name sollte das ja leicht möglich sein. Dazu bracht er auch nicht Bitcoin.de. Geld, das man zufällig erhalten hat, nicht zzrück zu zahlen, erfüllt gar keinen Straftatbestand. Natüprluch kann man es nach 812 BGB zurückfordern, was aber oft nicht klappt (818 Abs. 3 BGB!!!).
  6. Hat die Dame Dich in diesem Monat wenigstens auch auf andere Weise bereichert?
  7. Ein drei Jahre alter Beitrag, der aber leider weiterhin aktuell ist. Auch ich habe ähnliche Erfahrungen mit Behörden gemacht. Es ist schlimm, wie dort mit dem Geld der Bürger umgegangen wird!
  8. Ein toll gemachtes Video, das sich wirklich jeder mal ansehen sollte.
  9. Ich frage mich, wie häufig in der Realität eigentlich die Rückforderung von gestohlenen Bitcoin ist. Sachenrechtlich betrachtet ist ja das Problem, dass Bitcoin kein Geld iSd. § 935 S. 2 BGB darstellen, wonach der gutgläubige Erwerb von Eigentum an Geld selbst dann möglich wäre, wenn diese abhanden gekommen ist, also z.B. gestohlen wurde. Das gilt für Bitcoin also zunächst mal nicht. Schaut man in die Literatur, dann sind Bitcoin nicht dem Geld zuzuordnen. Es fehlt schon an der hierfür erforderlichen staatlichen Anerkennung. Da der Besitz an Bitcoin faktisch vermittelt wird und es auf Grund der Besonderheit des Schaffungsprozesses an der Hinterlegung mit einer Forderung fehlt, die ihrerseits auf ein gesetzliches Zahlungsmittel zurückgeführt werden kann, sind die einzelnen Währungseinheiten völlig von gesetzlichen Zahlungsmitteln und damit von einer gesetzlichen Anerkennung entkoppelt. Auch die Charakterisierung des Bitcoin als E-Geld scheitert daran, dass § 1a Abs. 3 ZAG ausdrücklich eine Forderung gegen einen Emittenten voraussetzt, woran es bei Kryptowährungen gerade fehlt. Letztlich sind Bitcoin aber auch keine Sachen iSv. § 90 BGB, da die Währungseinheiten trotz Speicherung der Transaktionshistorie und der privaten Schlüssel zur Wallet auf einem Datenträger keine Körperlichkeit aufweisen. Weder an der Kryptowährung selbst, noch an deren Währungseinheiten kann – anders als an Bargeld – Sacheigentum bestehen. Daher nun die Frage in die Runde: Hat das alles bei einem von Euch schon mal eine Rolle gespielt? Hat z.B. jemand schon mal Geld in Coins getauscht und dann hat die irgendeiner zurückgefordert, ohne dass Ihr Euer Geld zurück bekommen habt? Vermutlich nicht, da die Kette an Inhabern ja anonym ist, aber ich möchte trotzdem diese Frage mal gestellt haben. Oder hat jemand Ware gegen Coins verkauft und musste dann die Coins zurück übertragen, bekam aber die Ware nicht zurück? Ich bin auf eine Diskussion zu diesem Thema gespannt. Das Thema interessiert mich besonders auch vom juristischen Standpunkt.
  10. Genau so ist es: Wer wirklich steuern hinterzieht, soll auch nachzahlen müssen. Ärgerlich ist aber, wenn man die 12 Monate korrekt durchgehalten hat und dies dann nicht anchweisen kann. Und, NEIN, Eigenbelege reicht nicht aus, um keine Probleme zu bekommen. Der Grundsatz n § 23 EStG ist nämlich die Steuerpflichtigkeit, der Steuerpflichtige trägt die Beweislast, dass die Ausnahme vorliegt. Zumindest was die Zahlungspflicht angeht, sieht es so aus. Bei der Strafbarkeit trägt in der Staat die Pflicht, dass Vorliegen des Tatbestands nachzuweisen.
  11. Locker bleibt man immer nur bis zur nächsten BP. Ich hatte schon zwei, hattest Du auch schon welche? Nein, eigene handschriftliche Aufzeichnungen helfen nicht, daher hättest Du vor dem Löschen die Protokolle ausdrucken sollen. Die Bank, auf die die 20.000,- überwiesen wurden, wird ggf. Meldung nach § 49 GWG machen, so war es bei einem Freund von mir bei Fidor. Zum Glück konnte er lückenlos nachweisen, dass die 12 Monate überschritten waren. Bei ihm waren es 16.000,- Euro. Das Problem entsteht immer, wenn man Coins in Fiat-Geld tauscht, daher geben viele Leute die Coins lieber aus, als sie zu wechseln, denn die Banken werden immer härter ran genommen, wenn sie ihre NYC und GWG-Anzeigen nicht sauber abarbeiten. Und gerade Fidor und N26 liefern ihre Kunden in einem krassen Ausmaß an die Fianzämter weiter, da reichen wenige Umsätze, die scheinbar aus Coins stammen. Ich kann jedem nur Raten, die GWG Infos bei Wikipedia von A-Z durchzulesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Geldwäsche Auch Steuerhinterziehung steht im Tatbestand und es reicht die Vermutung, in der Realität die pure Möglichkeit! Und dann die Coins immer 12 Monate sauber durchhalten und sauber dokumentieren, alles ausdrucken und 10 Jahre aufheben. Ich kenne selbst Banker, die das alles gemacht haben und die Coins trotzdem lieber ausgeben als zu wechseln, weil sie einfach gar keine Lust auf den Schreibkram mit dem Finanzamt haben, obwohl sie alles gut dokumentiert haben. Die wissen aber, wie krass die GWG Anzeigen gerade laufen und dass das dicke Ende erst in einigen Jahren kommt. Der Ärger kommt immer mit Jahren Verspätung, für in 2019 verkaufte Coins werdet Ihr vielleicht 2024 um Nachweise gebeten. Ein schönes Beispiel ist gerade Airbnb: Manche waren so naiv und dachten, Sie brauchen keine Vermietungseinkünfte angeben aber für die kommt es jetzt 6 Jahre später knüppeldick: https://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/immobilien-vermieten/airbnb-informiert-finanzbehoerde-ueber-vermieter Ein mir bekannte Person hat für in 2015 hinterzogene Umsätze von 6000,- Euro gerade 13.600 nachgezahlt und dazu 24.000 in einem Strafsbefehlsverfahren gezahlt. Airbnb hatte alle Infos sauber dokumentiert weiter geleitet und die waren in den USA gar nicht so leicht greifbar. Eure Banken sitzen hier aber mit Bafin Lizenz, was denkt Ihr, wie da der Datenaustausch abläuft! Viel Spaß also beim locker bleiben!
  12. Ich möchte den Satz von Anevay nochmal wiederholen: Der Gesellschaft auf der Tasche zu liegen und mit diesem Geld dann hochspekulativ zocken, geht gar nicht!!! Du solltest ihn lieber bei der Jobsuche unterstützen, als bei Krytoinvestments.
  13. Da steht doch genau, was ich geschrieben habe, nämlich, dass es unterschiedlich gehandhabt wird: "Auch das Bayrische Landesamt für Steuern hat bestätigt, dass die erhaltenen Zinsen nicht Ausfluss des „anderen Wirtschaftsgutes Fremdwährungsguthaben“, sondern vielmehr Ausfluss der eigentlichen Kapitalforderungen sind." und "Da die Finanzämter bisher unterschiedlich mit Erträgen aus Krypto-Lending umgehen, sollten Krypto-Investoren Lending-Erträge nicht ohne Beratung steuerlich erklären." Man sollte eben sehr genau abwägen, ob der Ertrag das Risiko wert ist. Klar braucht mn gute Argumente eines Stb, wenn es dann im Streitfall zu einer Debatte mit dem BP kommt.
  14. Ich würde gerne verstehen, warum Leute das Risko eingehen, bei Bittrex gesperrt und werden und ihre Coins dort geblockt zu haben, anstatt zu deutschen Anbietern wie Bitcoin.de zu gehen oder einen cold Wallet zu nutzen. Warum? Ich lese in Foren immer öfter, dass man Coins lieber ausgeben und nicht in Fiat tauschen soll, weil sonst GW vermutet würde. Eimne unheimliche Entwicklung für jemanden, der von A-Z seine Coin legal erworben hat und alle Steuerregularien einhält.
  15. Ich kann mal anmerken, dass N26 jedenfalls nicht VC-freundlich ist. Dort hat man durch schlechte KYC Prozesse in der Vergangenheit und sehr lahmen und schlechten Kundenservice offenbar so die Hosen voll, dass Kunden mit normalem legalen VC Handel sofort gekündigt werden, ohne zu erklären, weshalb genau. Ich werde nie verstehen, warum man bei einer Bank wie N26 Kunde wird, man braucht sich ja nur einmal die Bewertungen im Netz ansehen.
  16. Stammkunden giibt es in einer Bar aber doch nicht im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, da ist man Kunde oder nicht. :::-)))
  17. Ja. Hätte er die 140K nicht in Fiat getauscht, hätte es keiner mitbekommen aber als das Geld in Euro auf dem Konto ankam, gab es eben sofort die 49 GWG Anzeige der Bank. Nach einigen Jahren des Chaos scheint die Bearbeitung auch besser zu klappen, was einen als ehrlicher Bürger ja freut.
  18. Wenn man zum Beispiel eine Uhr mit Bitcoin bezahlt, ist hier der zweite Fall (aus der Liste oben) geregelt: https://www.uhrzeit.org/bitcoin.php .....Bei der Zahlung mit Bitcoin wird eine Erstattung an den Kunden deshalb immer in Euro per Banküberweisung vorgenommen. .... Für mich auch nachvollziehbar, weil eine Erstattung in Bitcoin ja ansonsten super für den Kunden wäre, wenn der Bitcoin genau nach dem Kauf der Uhr abstürzt. Dann könnte ich mich mit dem Kauf einer Uhr quasi für 14 Tage gegen das Risiko eines Bitcoin-Crash absichern. Zudem steht auch in den AGB, dass der Shop die Bitcoin immer direkt nach Kauf in Euro wechselt, womit er die Bitcoin für eine Rückgabe ja gar nicht mehr hat. Andererseits kann man natürlich argumentieren, dass das jeder Shop frei entscheiden kann.
  19. Ja, an 355 Abs. 3, S. 1 BGB habe ich auch gedacht, aber Leistungen sind "wertmäßig" zu verstehen. Der BGH hat in 2006 (NJW 06, 211/13) sogar mal entschieden, dass im Rahmen von 355 BGB nur der Geldwert, nicht die Rückgabe des Individuellen Geldzeichens oder derselben Währung geschuldet ist. Damals ging es um Zahlung in Dollar, Rückerstattung in Euro. Hier wird der Fall auch diskutiert: https://www.123recht.de/Widerrufsrecht-Bitcoin-Werte-__f451696.html
  20. Genau den Eindruck habe ich auch, alle schauen auf Krypto aber um uns rum laufen Leute mit Bargeldkoffern durchs Land, die nicht mal die Herkunft ihrer Vermögen nachweisen müssen. Absurd!
  21. Hast Du denn den Link selbst gelesen? Da steht doch genau das, was ich gesagt habe. Die Barzahlung von Immobilien geht sehr leicht, wenn keiner eine Verdachtsanzeige nach GWG stellt und das ist fast immer der Fall. Übrigens werden die Texte bei Immoscout von Nichtjuristen geschrieben, da steht regelmäßig viel Mist drin, tatsächlich schreiben das dort Studenten zu SEO-Zwecken. Zudem funktioniert die Bearbeitung durch den Zoll überhaupt nicht: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/zoll-geldwaesche-spezialeinheit-kriegt-probleme-nicht-in-den-griff-a-1262871.html Im gesamten Jahr 2018 gab es EINE EINZIGE GWG Anzeige von einem deutschen Makler! "Denn Immobilienmakler, Juweliere oder Autohändler melden verdächtige Käufe so gut wie nie." https://www.spiegel.de/panorama/justiz/geldwaesche-spezialeinheit-des-zolles-arbeitet-zu-schlecht-und-zu-langsam-a-1222203.html Die Harz4-Empfänger in Berlin, die als Clan-Mitglieder die Immobilien mit Bargeldkoffern beim Notar gekauft habe, hatten gar keine Probleme damit.
  22. Danke, muß an der Kälte liegen und dem schwachen Kaffee 🙂
  23. Ich finde die ganze Entwicklung um KYC bei den Plattformen spannend und frage mich, wie wohl die weitere Zukunft aussieht und ob das jemals effektiv funktionieren kann. Natürlich bin ich sehr dafür, illegale Tätigkeiten einzudämmen aber ich frage mich, ob das mit KYC-Funktionen, wie sie derzeit angedacht werden, überhaupt möglich ist. Aktuell setzt ja KYC dann an, wenn ich VC in Fiat tausche. Welcher Drogenbaron ist den überhaupt gezwungen, die VC zu tauschen. Vielleicht für den Eigenbedarf, aber in großen Mengen? Letztlich braucht er ja nur ein Tausch- oder Zahlungsmittel, das alle Handelspartner in seinen Kreisen akzeptieren und das dürfte ja gegeben sein. Dazu frage ich mich, was dagegen getan werden könnte, dass eine solche Person dann einen btcpayserver betreibt und danach alle Coins auf eine cold wallet schiebt. Leider fehlt mir der technische Sachverstand um zu überschauen, ob das realistisch möglich wäre. Oder er geht mit seiner Hot-Wallet in ein Land, wie Dubai, wo es keinerlei GWG-ähnliche Gesetze gibt. Das kann doch nicht so schwer für einen Kriminellen sein? Ebenso scheint es ja möglich zu sein, Zahlungströme z.B. bei Bitcoin nachzuvollziehen, also zu Wissen, ob z.B. ein Virenerpresser viel oder wenig Geld bekommen hat. Hat man zumindest beim Verschlüsselungstrojaner immer wieder gelesen. Warum kann man dann nicht auch alles andere so prüfen, ohne die ehrlichen Kunden mit KYC und Datenschutzgefahren derart zu belasten, wie es sich gerade abzeichnet? Und was ich auch noch schräg finde: Das gerade in Deutschland bei Bargeld kaum Restriktionen gelten und man weiterhin ein Haus mit 5 Mio in Bar bezahlen darf, indem man einen Koffer an den Käufer übergibt und dieser dem Notar dann auf einem Blatt Papier den Kaufpreiseingang bestätigt, während ab 1. Juli 2020 gilt in Italien eine Bargeldgrenze von 2.000 Euro gilt. Wenn einem also die Nachverfolgbarkeit der Zahlungsströme so wichtig wäre, dann würde man doch auch in Deutschland hier ansetzen und nicht primär beim Bitcoin? Warum macht das die Politik nicht endlich? Insgesamt viele relevante Fragen, welche die junge Generation massiv betreffen werden, im Guten, wie im Schlechten. Hat jemand Lust, das politisch, rechtlich und technisch an diesem kalten Sonntag zu diskutieren? 🙂
  24. Ok, dass der Seed geheim ist und nicht abgedruckt gehört, ist ja klar. Die Frage ist eben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand eine Manipulation so durchführen kann, dass er am Ende an meine Bitcoin auf dem cold Wallet kommt. Denn sonst macht das ganze für ihn ja keinen Sinn.
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