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lastlong

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  1. Schade, ich hätte natürlich gern real-life gesehen, ob meine Adresse Ihnen wirklich bekannt gemacht wird.
  2. bituser, erstens muß ich zugeben, daß ich den Sinn Ihres Alternativvorschlages nicht verstehe, denn daß man die Adreßangaben eingeben und übertragen kann bezweifel ich nicht. Was ich aber aufgrund Ihrer Darstellung gern hart gecheckt hätte ist, ob meine Adresse bei Ihnen auftaucht, obwohl ich die gar nicht eingeben kann und Sie aber sagen, daß bei Ihnen alle SEPA-Ein- und Ausgänge mit Adresse sind???? Nach diesem Test müßten Sie mir meine Adresse sagen können, obwohl ich die nicht bekannt gegeben habe !
  3. Hallo bituser, das interessiert mich echt. Wenn Sie mir per PN Ihre Kontodaten geben, möchte ich Ihnen jetzt mal einen EURO schicken und Sie sagen mir, was da angekommen ist. Wenn meine Bank Adressdaten herausgäbe, die ich nicht angeben habe, gibt es warme Ohren.....
  4. Hallo bituser, gemach, gemach, das sind "Kann-Felder". SEPA- Überweisungsträger auf Papier: ausdrücklich aufgedruckt: "keine Straßen- oder Postfachangaben" Interaktive Eingabemaske bei SEPA Online-Überweisung: Nur das Eingabefeld für Name ist beschreibbar Buchungssatz bei SEPA-Zahlungseingang: Inländische SEPAs werden in deutsche Konto- und BLZ umgewandel, IBAN ist weg. Nur bei Ausändischen Zalungseingang kommt IBAN und BIC, aber auch keine Adresse
  5. Positiv: Daß überhaupt eine Kanzlei sich um die Interessen der BTC24 kümmert Neutral: Eine Corporation ist immer weiblich Negativ: Es wird überhaupt nichts Substanzielles gesagt. Negativ: Solcher Unsinn wie "in laufenden Ermittlungen kann keine Stellung genommen werden" ist schlicht falsch. Der Verdächtigte kann/darf alles sagen was er will, wenn er denn will Ergebnis: Eine Menge Schall und Rauch
  6. Na, das ist doch klar: Überweisungen zwischen Konten bei derselben Bank laufen technisch anders ab als der Zentralbank- oder Giroverkehr zwischen Banken. Das geht soweit, daß bei Konten bei Geschäftsbanken, bei denen Sie dafür extra Gebühren bezahlen, dies sogar auch in Echtzeit geht.
  7. Das ist noch deutlicher: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1159404-1-10/plus-500-ihr-geld-koennen-sie-vergessen
  8. Echt nachteilig finde ich, daß der von plus500.de gestellte Referenzkurs systemisch immer um 0,5 USD vom aktuellen Mt.Gox Kurs abweicht. Darüber hinaus werden selbst große Trades in JP mit signifikanten Kursbewegungen gar nicht referenziert. Damit kann man zwar schnell handeln, hat aber immer ungünstige Werte.
  9. Ich kann noch einen drauflegen: In 6 Stunden aus der Schweiz auf dem Konto! Aber eben auch "Kollegen", die in D 4 Tage brauchen.
  10. Etwas Grundsätzliches zum materiellen und formellen Recht in einem bitcoin-Trade: 1. Erforderlich sind zunächst einmal zwei übereinstimmede menschliche Willenserklärungen. Das können, aber müssen nicht die Mausklicks beim Kaufen sein. 2. Ist 1. gegeben, entsteht eine materiell-rechtliche Pflicht zur Kaufpreiszahlung. 3. Zahlt das Gegenüber nicht, kann man ein ordentliches Gericht anrufen und per formellem Recht versuchen seine Kaufpreisforderung in materielles Recht umzusetzen. 4. Wie die Chancen für 3. stehen, wenn man nicht einmal den Adressaten im das Klagerubrum bringen kann, kann sich jeder denken. Viel mehr interessieren mich Auffälligkeiten, die in den Kursverlauf eingreifen: - Es gibt immer wieder Mini-Trades (so mit 0,1 BTC) die ohne auf dem Marktplatz aufzutauchen mit einem hohen Aufschlag als ausgeführt aufgelistet werden. Das treibt den Kurs immer wieder höher, als er von der realen Trading entspricht. - Was ein seltsames Geschäft ist, sind die häufigen Ausführungen in signifikanter Größe, ebenfalls ohne Marktplatz. Sobald man selbst solche "off-market" Kauf-/Verkaufsorders plaziert staunt man nicht schlecht, wenn man selbst nicht zum deal kommt, aber munter Trades gelistet werden, die noch über die selbst plazierten hinausgehen. Kann jemand sagen, nach welchen Regeln die "matching-engine" bei bitcoin.de ablaufen soll?
  11. Sorry, aber trotz des braven Applauses überzeugt das nicht. Nach der heldenhaften Recovery lassen wir es dann gut sein .....
  12. Danke für den Link. Humorvoll könnte man dazu schreiben "die unbeschreibliche Leichtigkeits des Seins ...... ". Einfach so Höhere Gewalt bei einem Lieferanten ..... Aber immerhin soll ja noch mal mit dem Lieferanten gesprochen werden. Bei dieser saloppen Einstellung werden die User sich noch auf viele Gewalten einstellen können.
  13. Es sollen ja drei Stromquellen ausgefallen sein: Die originäre Stromversorgung, die erste Sicherheitsstufe USV und die redundante zweite USV. Natürlich kann man etwas zusammenargumentieren, daß die Steuerelektronik eben mit den vielen Stromquellen durcheinander gekommen sein soll. Entweder ist die availabilty nicht wichtig und es ist eben online wie gerade geht, oder die Kunden sind nicht wichtig: Es gibt überhaupt keine Rechtfertigung, daß bei einem Stromversagen kein Fallbacksite mindestens einmal eine Standardpage fürs Internet herausbringt. Einfach so stundenlang eine Seite vom Provider "Site not available" den Usern zuzumuten ist ungetestet nicht betriebsfähig und nachlässig. Und jetzt noch von "Wartungsarbeiten" zu sprechen ist eine Verhöhnung. Zuerst soll die Stromhardware repariert worden sein und nun werden die Daten gecheckt. Um es klar zu machen: Ein Online-Transaktionssystem ist jederzeit integer wieder hochzufahren, wenn man sich denn vorher Gedanken über das, was man da betreiben will, macht. Transaktionen haben und können jederzeit integer und rollbackfähig sein. Das ist leider keine Wartung", sondern ein out-of-pocket restart due to an emergency.
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