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Steuer 2017


Powder

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Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr wild hin und her getradet an verschiedenen Börsen und nun muss ich einen Steuerausgleich für 2017 machen. Ich habe mir mit CoinTracking alles zusammengestellt und nun zeigt es mir dort an  dass ich rund -850€ short term und +-0€ long term habe. Verstehe ich das richtig dass ich jetzt im Prinzip keine Steuern zahlen muss sondern eher die -850€ angeben könnte und als Verlust geltend machen könnte? Muss ich überhaupt etwas von dem in dem Steuerausgleich angeben? Mein Plan ist es jetzt meine vorhandenen Alt-Coins mindesten 1 Jahr zu halten und sie dann zu verkaufen. Wie lege ich dann dar dass ich diese 1 Jahr gehalten habe? Reicht die jeweilige Adresse der Wallet? Oder wie funktioniert das? Wie mache ich es wenn ich meine Trades von diesem Jahr nicht angebe muss ich dann 2019 die Käufe von 2017 ausweisen können? 

Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig aushelfen.

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Ok dann gebe ich also in der Steuererklärung nichts an. Wenn ich dann 2019 meine 1 Jahr lang gehaltenen Altcoins in Bitcoins und dann in € tausche muss ich dann nur nachweisen dass die Altcoins 1 Jahr auf der selben adresse gelegen sind? Bzw muss das auch garnicht angeben da sie ja steuerfrei sind und nur bei Nachfrage der verweis auf die Blockchain?

Was ist wenn ich die Coins in Wallets hin und her sende aber nicht Kaufe bzw. Verkaufe? Dann dürfte das doch die 1 Jahr Haltezeit nicht beeinflussen oder?

Und was mir jetzt noch in den Sinn kam worauf ich so keine eindeutige Antwort gefunden habe ist: Wie sieht das bei Masternodes aus? Wie werden die erwirtschafteten Coins daraus besteuert? 

 

 

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  • 2 Wochen später...
6 minutes ago, segeln said:

Kryptowährungen und Steuern: Was jetzt wichtig wird

https://www.btc-echo.de/kryptowaehrungen-und-steuern-was-jetzt-wichtig-wird/

Unbedingt lesen !!!!!!

Sehr schöner Artikel, obwohl das dort geschriebene für mich nichts neues war.

Es wäre noch gut gewesen, wenn der Artikel auch auf "Forkcoins" und "Airdrops" eingegangen wäre. Meines (lückenhaften) Wissens nach gilt nämlich bei kostenlos erhaltenen Forkcoins (z.B. BCash oder BGold usw.) der Zeitpunkt der Anschaffung der zugrundeliegenden Bitcoins und nicht der Zeitpunkt der Forkes. Bei Airdrops lasse ich die Coins vor Veräußerung mindestens 12 Monate liegen. Wie gesagt, lückenhaftes Wissen.

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