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Steuern im Daytrading und Hodln


Jensxy

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe einige steuerliche Fragen bzgl. der steuerlichen Betrachtung des Daytradings.

1) Ich hab gelesen, dass das Ganze bei umfangreichen Geschäften als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird und somit die steuerliche Befreiung nach einer Haltedauer von einem Jahr entfällt? Wann tritt dieser Fall ein? Auch wenn man einen Monat Daytrading gemacht hat und Verluste gemacht hat?

2) Wie ist das ganze zu betrachten, wenn ich mir 2017 einen Coin gekauft habe und diesen bis Ende 2018 halte (länger als ein Jahr) und 2018 mit dem Daytrading beginne. Sind meine Käufe aus dem Jahr dann auf jeden Fall steuerfrei nach einem Jahr, auch wenn es 2018 als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird, da ich den Coin schon 2017 gekauft habe, als ich kein Daytrading betrieben habe?

 

Wenn jemand mir den 2. Punkt beantworten kann, dann wäre mir schon sehr geholfen:)

Vielen Dank im Voraus:)

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vor 8 Minuten schrieb Serpens66:

nein (niemals gewerblich wenn mit eigenem Geld und nur auf Bitcoinbörsen + bitcoin.de. Ebay und localbitcoins und ähnliches ist aber gewerblich)

Also bin ich mit bitfinex fein raus?

 

Und hast du deine Info bzw. was ist die Quelle dafür oder du bist ud zufälligerweise selbst betroffen gewesen?

 

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Antwort!

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vor 6 Minuten schrieb Jokin:

"Werden Kryptowährungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft oder hergestellt" und das ist hier die Frage, ob es eine gewerbliche Tätigkeit ist.

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Der erste Absatz endet demit:

" Der Tausch oder Rücktausch von Kryptowährung in Euro oder eine andere Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung führt zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG. "

Fertig.

Der zweite Absatz beginnt mit "Werden Kryptowährungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft oder hergestellt"  ... das heisst also: Wenn Du ein Gewerbe hast und im Rahmen dieses Gewerbes Cryptowaehrungen anschaffst oder herstellst ...

... es heisst nicht, dass der Tausch oder Ruecktausch" gewerblich ist ... siehe vorherigen Absatz.

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vor 1 Stunde schrieb Jensxy:

Ja, aber ich meine, AB WANN werden Kryptowährungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit angeschafft?

Steht doch in Jokin's Beitrag: Wenn du ein Gewerbe hast und dir für dein Gewerbe CC anschaffst, um damit gewerblichen Gewinn zu erzielen.

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