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Gewinne/Verluste der Ehepartner bei Kryptos, Krankenkasse, Gewerbe


coinboy

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Hallo,

ist es möglich, dass die Gewinne/Verluste der Ehepartner bei Privaten Veräußerungsgeschäften bzw. Kryptos anrechenbar sind. Falls ja, geschieht dies bereits automatisch bei der Steuererklärung nach Angabe der Gewinne/Verluste?

Wie ist das eigentlich mit der Krankenkasse bei freiwillig Versicherten (Studenten, Selbstständige usw.), sowohl bei 1 Jahr Haltefrist, als auch ohne? Pflichtversicherte sind davon befreit.

Gibt es eine Regelung, ab wieviel Gewinn bzw. Anzahl der Trades ein Gewerbe angemeldet werden muss? Habe einerseits gelesen, dass fürs Daytrading kein Gewerbe nötig ist und auch schwer durch das Finanzamt anerkannt wird. Andererseits auch was von ab 25 Trades pro Monat gelesen. 

Wie würde es bei 5-10 Trades und hohem Gewinn, oder viel Trades und wenig Gewinn aussehen? Auch da Gewerbe nötig? Was ist mit 10000 Trades?

 

Danke im Voraus

Bearbeitet von coinboy
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vor 2 Stunden schrieb coinboy:

ist es möglich, dass die Gewinne/Verluste der Ehepartner bei Privaten Veräußerungsgeschäften bzw. Kryptos anrechenbar sind. Falls ja, geschieht dies bereits automatisch bei der Steuererklärung nach Angabe der Gewinne/Verluste?

Nix verstehen?! Wenn ihr gemeinsam veranlagt seid, dann ja. Was genau willst du hier wissen, Stichwort "automatisch"?

 

vor 2 Stunden schrieb coinboy:

Wie ist das eigentlich mit der Krankenkasse bei freiwillig Versicherten (Studenten, Selbstständige usw.), sowohl bei 1 Jahr Haltefrist, als auch ohne? Pflichtversicherte sind davon befreit.

Entschuldige bitte, aber auch diese Frage ist nicht verständlich. Was hat die Krankenkasse mit der Haltefrist zu tun???

 

vor 2 Stunden schrieb coinboy:

Gibt es eine Regelung, ab wieviel Gewinn bzw. Anzahl der Trades ein Gewerbe angemeldet werden muss? Habe einerseits gelesen, dass fürs Daytrading kein Gewerbe nötig ist und auch schwer durch das Finanzamt anerkannt wird. Andererseits auch was von ab 25 Trades pro Monat gelesen. 

Wie würde es bei 5-10 Trades und hohem Gewinn, oder viel Trades und wenig Gewinn aussehen? Auch da Gewerbe nötig? Was ist mit 10000 Trades?

Es gibt keine "Regelung" in diesem Sinne. Tradingaktivitäten sind erstmal grundsätzlich nicht als gewerbsmäßig einzustufen. Ob es nun 10 oder 10.000 sind.

Definitv gewerbsmäßg wird es wenn du z.B. für Dritte tradest - das ist allerdings mit Vorsicht zu genießen.

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Inwiefern denn falsch? Wenn ich ehrlich bin, hab ich die Frage nicht bzw. wie folgt verstanden:

Ehefrau tradet wild herum und macht Verluste. Ehemann hat mit Kryptos nichts am Hut. Er erledigt die Steuererklärung, gemeinsame Veranlagung.

Warum sollen da die Verluste der Ehefrau nicht eingetragen werden dürfen?

Wie gesagt, ich hab vermutlich seine Frage nicht ganz verstanden :)

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vor einer Stunde schrieb Fantasy:

Ehefrau tradet wild herum und macht Verluste. Ehemann hat mit Kryptos nichts am Hut. Er erledigt die Steuererklärung, gemeinsame Veranlagung.

... dieser Fall ist sehr einfach: Ihre Verluste bleiben ihre Verluste. Wenn er keine Gewinne hat, muss da auch nix verteilt werden.
Seine Frage war:

vor 5 Stunden schrieb coinboy:

ist es möglich, dass die Gewinne/Verluste der Ehepartner bei Privaten Veräußerungsgeschäften bzw. Kryptos anrechenbar sind.

Antwort hier:

http://www.steuerberater-gaby-muenchen.de/wp-content/uploads/2013/03/Versteuerung-privater-Veräußerungsgeschäfte.pdf

Auch hier bleiben ihre Verluste ihre eigenen Verluste und seine Gewinne seine eigenen Gewinne. Eine gemeinsame Veranlagung sorgt dafür, dass im Extremfall der durch ihn "verursachte" Spitzensteuersatz auch auf ihr Einkommen angewendet wird, welches vielleicht sogar unter der Freigrenze der Einkommensteuer liegen würde, wenn beide getrennt veranlagt werden.

Und nein - bitte, bitte lass uns das nicht hier im Forum ausdiskutieren - wendet Euch an einen Steuerfachmann, da es zahlreiche Sonderfälle und Eventualitäten wie auch legale Steuertricks um das Bestmögliche aus der Sache zu machen.

 

 

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bzgl gewerbe google nach urteilen bzgl gewerbe und daytrading, ich denke das sollte vergleichbar sein, zb hier:
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/day-trader-ist-kein-gewerblicher-wertpapierhaendler_idesk_PI11525_HI2274990.html

du musst also zb mit/im namen dritter handeln und ein "in kaufmännischen eingerichteten Geschäftsbetrieb" haben usw. um als gewerblich zu gelten. Der Umsatz und die Zahl der Trades sind dabei völlig unerheblich (das lese ich aus solchen Urteilen, keine rechtsberatung undso :D)

 

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vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Auch hier bleiben ihre Verluste ihre eigenen Verluste und seine Gewinne seine eigenen Gewinne.

Hoppla, das war mir nicht bewusst. Wieder was dazugelernt :)

vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Super Link, danke.

 

vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Und nein - bitte, bitte lass uns das nicht hier im Forum ausdiskutieren

:lol: Du bist ein Scherzkeks.

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vor 5 Minuten schrieb Fantasy:
vor 7 Stunden schrieb Jokin:

Auch hier bleiben ihre Verluste ihre eigenen Verluste und seine Gewinne seine eigenen Gewinne.

Hoppla, das war mir nicht bewusst. Wieder was dazugelernt :)

Hm. Verrechnet werden dürfen Gewinne und Verluste der Ehepartner aber schon miteinander. So hatte ich es auch bisher gedacht. Aber dann verstehe ich seine Frage einfach nicht. Deine Antwort geht sechs Seiten lang. Was genau ist jetzt gemeint?

2. Zusammen veranlagte Ehegatten Bei zusammen veranlagten Ehegatten können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften des einen Ehegatten mit Gewinnen des anderen Ehegatten aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden. Ein Ausgleich ist nicht vorzunehmen, wenn der erzielte Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften des anderen Ehegatten steuerfrei bleibt, weil er im Kalenderjahr weniger als 600 betragen hat

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Bzgl. Gewerbe:

Wie Jokin sagte und wie die Diskussion erkennen lässt ist die Antwort nicht trivial. Die Gesetze sind nicht so konkret und vermutlich gibt es noch keine Rechtsprechung. Insofern kann man nur andere vergleichbare Szenarien (z.B. Börsengeschäfte?) heranziehen und dabei beachten, dass diese nicht zwangsläufig auf Cryptos übertragen werden können.

Ferner wird die Einordnung von gewerblich vs. privat an mehreren Faktoren festgemacht. Dabei kann ein Faktor „als Zünglein an der Waage“ ausreichen oder die Kombination mehrerer Faktoren. Faktoren können sein:

  • Ausschließlich in eigenem Namen (ja/nein)

  • Auf eigene Rechnung (ja/nein)

  • Ausschließlich mit eigenem Vermögen (ja/nein)

  • Crypto-Trading notwendig, um Lebensunterhalt zu bestreiten (ja/nein)

  • Angestellte, die im Zusammenhang mit Cryptos irgendwas organisieren (ja/nein)

Bzgl. Anzahl der Trades bin ich gespalten. Einerseits gibt es Day-Trading (da spielt es keine Rolle), anderseits gibt es Gewerbehandel (da spielt es sehr schnell eine Rolle). Wie man jetzt die richtige Argumentation für die eine oder die andere Variante findet ist mir unbekannt, wenngleich natürlich Finanzmarktgeschäfte sehr ähnlich zu Crypo-Trading erscheinen. Ergänzend: beachtet, dass bei einem „Umschichten“ des Vermögens aufgrund der Liquidität am Markt und durch die technischen Umsetzung einiger Plattformen (bspw. Bitcoin.de) aus einem Handel schnell mehrere Trades werden – und dadurch eine höhere Anzahl an Trades als privat einzustufen wären.

Dies ist keine Rechtsberatung.

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