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Prognose


fjvbit

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Diese Vorschriften haben es in sich:

 

 

Sie werden während [ sic ! ] der nächsten etwa 2-6 Monaten den Kurs antreiben.

 

Eine Exchange muss die Menge der Coins  und der Dollar der einzelnen accounts vorhalten.

Gewinne (fees) dürfen nur in den "Rentenpapieren" der Vorschrift 208 B) angelegt werden und nicht wiederum in bitcoins(nicht in den "Vorhalt" an bitcoins).

D.h. beim Start einer Börse muss etwa der durchschnittliche Jahreswert der bitcoin und Fiat-accounts bereits vorhanden sein.

 

Das müssen die exchanges,die sich in NY ansässig machen wollen, bis dahin erwirtschaftet und investiert (für den bitcoin-"Vorhalt") haben.

Also selber bitcoins kaufen.

 

Bei Mt.Gox waren ja wohl etwa 750.000-850.000 bitcoins im cold storage(angeblich) und im hot wallet.

 

Wenn z.B. eine Börse von der Größe bitstamps in NY sein will,werden dies etwa 150.000 bitcoins sein.[eine Schätzung der Größe von Bitstamp von mir]

 

any thoughts from smarter people than me?

 

Warum sollten die BTC bereits beim Start der Börse vorhanden sein?? Sowohl Bitcoins als auch Dollar kommen von den Usern. Die Börse darf beides natürlich nicht anrühren und anderweitig einsetzen. Aber.. seit wann muss eine Börse jetzt vorher den durchschnittlichen Jahreswert sowohl der Bitcoin als auch Fiat-Accounts kennen UND schon haben? Das hieße: 

 

1. Die Börse weiß wieviele Accounts sie mal haben wird

2. Wieviele Bitcoins die einzelnen Accounts haben werden

3. Wie hoch der Kurs sein wird

 

Das ist erstens unlogisch und zweitens unmöglich und ich sehe nicht, wo das da steht... ??? 

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Hat zwar keinen direkten Bezug zu Bitcoin, aber indirekt möglicherweise schon und vor allem zeigt uns die EU ganz gut in welche Richtung es geht:

 

 

Spanien enteignet Sparer: Zwangsabgabe auf alle Vermögen

 

In Spanien müssen ab sofort die Sparer für das Staatsdefizit aufkommen. Während das Volk die Fußballweltmeisterschaft verfolgte, hat die Regierung des Landes klammheimlich eine Steuer auf alle Bankguthaben beschlossen.

http://www.focus.de/finanzen/banken/steuer-auf-bankguthaben-spanien-prescht-vor-zwangsabgabe-auf-alle-vermoegen_id_4001132.html

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Hat zwar keinen direkten Bezug zu Bitcoin, aber indirekt möglicherweise schon und vor allem zeigt uns die EU ganz gut in welche Richtung es geht:

 

 

Spanien enteignet Sparer: Zwangsabgabe auf alle Vermögen

 

In Spanien müssen ab sofort die Sparer für das Staatsdefizit aufkommen. Während das Volk die Fußballweltmeisterschaft verfolgte, hat die Regierung des Landes klammheimlich eine Steuer auf alle Bankguthaben beschlossen.

http://www.focus.de/finanzen/banken/steuer-auf-bankguthaben-spanien-prescht-vor-zwangsabgabe-auf-alle-vermoegen_id_4001132.html

Erinnert mich an die Euro Krise in Zypern.

 

Das gab Bitcoins einen richtigen Schub letztes Jahr.

 

Spanien ist praktisch pleite. Das kann nur der Anfang sein...

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Also wenn das alles so stimmt, dann ist es doch total unrentabel, eine BTC-Börse in NY zu eröffnen! Aber ich gestehe, ich kenn' mich da nicht so aus, ich habe noch nie eine Börse eröffnet...

 

Das kann so nicht sein. Eine Börse muss einfach nur anständig mit dem umgehen, was die Kunden ihr anvertrauen... Aber sie muss sicher nicht noch mal alles selbst besitzen was die Kunden einlagern. 

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Erinnert mich an die Euro Krise in Zypern.

 

Das gab Bitcoins einen richtigen Schub letztes Jahr.

 

Spanien ist praktisch pleite. Das kann nur der Anfang sein...

 

Ist ja auch nur der Anfang. Kann man als weiteren "Test" betrachten, wie weit man den Bogen spannen kann. Der Prozentsatz der Zwangsabgabe ist sehr gering (0.03%). Wenn man das mal überschlägt und dabei eher hoch rechnet: Etwa 50 Mio Einwohner insgesamt (Spanien hat etwas weniger Einwohner)... und sagen wir, die besitzen pro Kopf 5000 Euro, dann wären das nur 75 Mio die sie über die Zwangsabgabe reinkriegen. Das ist läppisch. 

 

Da steht aber auch:

 

"Montoro rechnet mit Mehreinnahmen aus der Einlagensteuer von 375 Millionen Euro."

 

Das wäre umgerechnet:

 

50 Mio Einwohner... 7,50 Euro von jedem. 

 

7,50 - 0.03%

25.000 - 100%

 

Heißt: Die Rechnung mit den 375 Mio würde bedeuten, dass jeder Spanier (Kinder eingerechnet) pro Kopf im Durchschnitt 25.000 Euro auf der hohen Kante haben müsste. 

 

Und das ist m.A.n. Blödsinn. Weder haben die pro Kopf so viel, noch wären 375.000.000 Euro wirklich eine bedeutende Hilfe wenn es denn wirklich so wäre. Insofern halte ich das wirklich für einen ersten Schritt, einen Testlauf... 

 

 

Es gibt ein Zitat von Jean-Claude Juncker:

 

 

 

  • "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."zitiert von Dirk Koch: Die Brüsseler Republik. Der SPIEGEL 52/1999 vom 27. Dezember 1999, S. 136, spiegel.de

 

Und genau so läuft es schon seit über 10 Jahren und hier auch wieder. Jetzt sind es 0.03% auf spanische Guthaben, was nen Tropfen auf den heißen Stein ist. Aber in einiger Zeit sind es dann die vom IWF vorgeschlagenen 10%... und dann in der gesamten EU. 

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Warum sollten die BTC bereits beim Start der Börse vorhanden sein?? Sowohl Bitcoins als auch Dollar kommen von den Usern. Die Börse darf beides natürlich nicht anrühren und anderweitig einsetzen. Aber.. seit wann muss eine Börse jetzt vorher den durchschnittlichen Jahreswert sowohl der Bitcoin als auch Fiat-Accounts kennen UND schon haben? Das hieße: 

 

1. Die Börse weiß wieviele Accounts sie mal haben wird

2. Wieviele Bitcoins die einzelnen Accounts haben werden

3. Wie hoch der Kurs sein wird

 

Das ist erstens unlogisch und zweitens unmöglich und ich sehe nicht, wo das da steht... ??? 

Zunächst:das steht nirgendwo, das sind nur meine Überlegungen dazu.

 

Wie sollen die Börsen denn eine Deckung der bitcoin und Dollar accounts ermöglichen, wenn sie von Gewinnen aus den laufenden Geschäften nur in Rentenpapieren investieren dürfen?

In der fiat-Welt ist es das Eigenkapital der Banken, welches zur Deckung von Risiken da ist [basel lI ] Dieses Eigenkapital ist bei Gründung der AG schon vorhanden und braucht nicht erst nach der Gründung erwirtschaftet werden

 

Der Kurs ist unwichtig, wenn sie z.B.1000 bitcoin haben, dann haben sie bei einem Kurs von 600 $ oder 900 $ immer nur  1000 bitcoin.

 

zu 1.und 2. das wird ja die spanende Frag bei den Vorschriften werden, wie das zu schätzen ist. Nur ,das Problem der Deckung der account-Guthaben bleibt.

Ich nehme an ,dass dieses Problem unter anderem der Grund dafür ist,dass  es für start-ups eine sehr ungünstige Regulierung ist

Bearbeitet von segeln
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Aber sie muss sicher nicht noch mal alles selbst besitzen was die Kunden einlagern. 

dann interpretiere bitte diesen Satz der Regulation:

209 b

To the extent a Licensee secures, stores, holds, or maintains custody or control of Virtual Currency on behalf of another Person, such Licensee shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.

 

 

 

Und berücksichtige die bereits vorhandenen Vorschriften in der Fiat -Welt, wie Basel II.

Das Eigenkapital zur Deckung von Risiken ist doch Kapital, was sie "alles selbst besitzen"

Bearbeitet von segeln
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Bitcoin companies respond to New York State Bitcoin regulation, welcome Feedback

http://www.cryptocoinsnews.com/news/bitcoin-companies-respond-new-york-state-bitcoin-regulation-welcome-feedback/2014/07/18

 

dies sind allerdings nur die ersten Reaktionen , differenziertere Reaktion werden wohl erst nach genauer Überprüfung erfolgen

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Zunächst:das steht nirgendwo, das sind nur meine Überlegungen dazu.

 

Wie sollen die Börsen denn eine Deckung der bitcoin und Dollar accounts ermöglichen, wenn sie von Gewinnen aus den laufenden Geschäften nur in Rentenpapieren investieren dürfen?

 

Ganz einfach: Sie rühren die Bitcoins und Dollars der Kunden nicht an und handeln selbst nicht. Ich verstehe Deine Gedankengänge ehrlich gesagt nicht mal. In dem Moment, wo eine Börse einfach nur seriös mit dem Geld und den BTC der Kunden umgeht... gibts kein Problem. 

 

 

 

In der fiat-Welt ist es das Eigenkapital der Banken, welches zur Deckung von Risiken da ist [basel lI ] Dieses Eigenkapital ist bei Gründung der AG schon vorhanden und braucht nicht erst nach der Gründung erwirtschaftet werden

Die Eigenkapital-Quote bei Banken ist extrem niedrig... egal, ob Basel II oder nicht. Aber vor allem: Banken funktionieren doch vollkommen anders als Bitcoinbörsen und Banken spekulieren mit Geld das ihnen nicht gehört, was Börsen eh verboten ist. Eine Börse muss nur ganz schlicht und einfach jeden Bitcoin und jeden Dollar auch verfügbar halten, den die Kunden dort einzahlen. Sie dürfen also nicht Kunden-Bitcoins nehmen und damit Arbitrage veranstalten oder auf Altcoins zocken, und dasselbe gilt logischerweise für die Fiat-Einzahlungen. 

 

Alleine das... macht eine Börse absolut sicher. Während keine Bank einen Bankrun überstehen würde, egal ob Basel II oder nicht (weil das immer noch seeeeehr wenig EKQ ist, kann eine Börse die sauber arbeitet jeden Kunden sofort auszahlen. Würden alle ihre Bitcoins abziehen würden alle ihre Bitcoins bekommen. So einfach... dasselbe mit Dollar. 

 

Daher ist das was Du vermutest einfach nicht nötig. 

 

 

 

Der Kurs ist unwichtig, wenn sie z.B.1000 bitcoin haben, dann haben sie bei einem Kurs von 600 $ oder 900 $ immer nur  1000 bitcoin.

 

zu 1.und 2. das wird ja die spanende Frag bei den Vorschriften werden, wie das zu schätzen ist. Nur ,das Problem der Deckung der account-Guthaben bleibt.

Ich nehme an ,dass dieses Problem unter anderem der Grund dafür ist,dass  es für start-ups eine sehr ungünstige Regulierung ist

 

 

Bei der Deckung der Account-Guthaben gehts m.A.n. nicht um Börsen. Denn diese Guthaben sind doch eh gedeckt, wenn die Dollarkonten sauber geführt werden. Da wird es eher um Fonds gehen... denn bei einem Fond ist es ja so, dass z.B. Du sagst, Du möchtest x BTC kaufen und dann bekommst Du nen Stück Papier wo drauf steht das Dir x BTC gehören. Die Firma muss dann in der Lage sein, und dafür braucht sie eben genug Dollarvermögen, Dich auszuzahlen wenn Du wieder rauswillst. Und natürlich muss sie auch die Bitcoins halten. 
 
Der Unterschied zur Börse ist: Bei einer Börse gehts immer nur um die Kuden... da bekommst Du auch Deine Dollars von den anderen Kunden an die Du verkaufst. Bei einem Fond bekommst Du sowohl Deine BTC als auch Deine Dollars vom Fond.. von der jeweiligen Firma. Letzteres ist komplizierter. Aber was die BTC-Bestände betrifft: Auch da reicht es, einfach nur die Bitcoins zu halten/verwalten die den Kunden gehören. Sie dürfen weder Bitcoins verkaufen die sie nicht haben, noch dürfen sie mit den Bitcoins die sie verkauft haben und verwalten, irgendetwas anderes machen als sie eben zu verwalten. 
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dann interpretiere bitte diesen Satz der Regulation:

209 b

To the extent a Licensee secures, stores, holds, or maintains custody or control of Virtual Currency on behalf of another Person, such Licensee shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.

 

 

 

Und berücksichtige die bereits vorhandenen Vorschriften in der Fiat -Welt, wie Basel II.

Das Eigenkapital zur Deckung von Risiken ist doch Kapital, was sie "alles selbst besitzen"

 

Wie gesagt... Mit Basel II hat das nichts zu tun. Weder eine Börse noch ein Fond funktioniert wie eine Bank des Fiat-Systems. Und die Eigenkapita-Quoten einer Bank im Fiat-System ist trotz Basel II absolut mickrig! Das sind irgendwas um 8-10 Prozent. Und Banken dürfen mit Kundengeldern herumpfuschen. Das ist keinem Bitcoin-Unternehmen erlaubt. 

 

Was den Satz betrifft, ist es m.A.n. so wie ich schon im letzten Beitrag sagte:

 

"To the extent a Licensee secures, stores, holds, or maintains custody or control of Virtual Currency on behalf of another Person, such Licensee shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person."

 

 

...heißt für mich: Der Lizenzinhaber ist dazu verpflichtet, genau die Summe in genau der Währung (jeweilige Crypto oder Dollar) zu halten, die er für den Kunden verwaltet und ihm daher schuldet. 

 

Wenn die Firma im Namen des Kunden z.B. Litecoins kauft, muss sie auch diese Litecoins kaufen/haben/verwalten... darf nicht einfach den Gegenwert in Bitcoins oder Dollar halten, weil das Kursrisiken mit sich brächte. Und vor allem darf die Firma eben nichts mit den ihr zu Verwaltung anvertrauten Summen machen... egal ob Crypto oder Dollar. Sie darf nicht mit den Bitcoins zocken und die Dollars nicht anlegen, außer eben auf ein Konto. 

 

Es läuft letztlich immer auf das gleiche Prinzip hinaus: Die jeweilige Firma darf nichts anderes mit dem ihr anvertrauten Kapital tun als es sicher zu verwalten und Aufträge der Kunden auszuführen. Ihr Gewinn wird nur durch diese Dienstleistung erbracht - anders als bei Banken, die selbst zocken. 

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Es wäre auch anders gar nicht möglich. Sagen wir die in New York in Zukunft ansässigen Börsen erhalten von ihren Kunden 60% der existierenden Bitcoins eingezahlt. Wo sollen Sie für diese Bitcoins zusätzliche Bitcoins in gleicher Menge herbekommen. Das wäre einfach unmöglich. Noch dazu, woher sollen sie das Geld für zusätzliche Bitcoin-Käufe bekommen. Eine solche Regelung würde Unternehmen in die Insovenz treiben und an den Märkten permanent wechselnde Engpässe und Schwemmen verursachen. Da wären Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Das würde also keinen Sinn machen.

 

Das würde zu einem gigantischen Kurstreiber. Denn für jeden eingezahlten Bitcoin müsste die Börse noch einen kaufen. Hieße: Irgendein Wahl der in frühen Tage 50.000 BTC gemined hat, die bisher in einer Cold Wallet herumlagen, zahlt die Dinger auf der Börse ein, und die Börse müsste sofort 50.000 BTC kaufen. Das wären beim momentanen Kurs schlappe 31,5 Mio Dollar... Da sie aber niemals 50.000 zum momentanen Kurs bekämen, sondern der Kurs dadurch sofort in die Höhe fliegen würde, wäre es eher das doppelte. 

 

Hieße u.a. auch: Möchte ein Wal den Kurs verdoppeln muss er gar nicht mehr kaufen. Er muss nur seine eigenen Bitcoins auf die Börse einzahlen. :D

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dann interpretiere bitte diesen Satz der Regulation:

209 b

To the extent a Licensee secures, stores, holds, or maintains custody or control of Virtual Currency on behalf of another Person, such Licensee shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.

 

ich versuche es mal mit einer Übersetzung:

 

wenn ein Lizenznehmer im Auftrag eines Kunden Coins sichert, speichert, hält, in Gewahrsam nimmt oder sonstwie kontrolliert, dann muss er die Coins besitzen, die er seinem Kunden schuldet

Bearbeitet von drjazz
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ich versuche es mal mit einer Übersetzung:

 

wenn ein Lizenznehmer im Auftrag eines Kunden Coins sichert, speichert, hält, in Gewahrsam nimmt oder sonstwie kontrolliert, dann muss er soviel Coins besitzen wie er seinem Kunden schuldet

 

Hold! ....Also nicht besitzen.... sondern "halten". Das ist ein bedeutender Unterschied. Wenn Du mir Deine Bitcoins anvertraust, dann muss ich genau diese Bitcoins halten, da ich sie nur für Dich verwalte oder sichere. Aber weder besitze ich diese Bitcoins, noch muss ich selbst so viele Bitcoins besitzen. 

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ich versuche es mal mit einer Übersetzung:

 

wenn ein Lizenznehmer im Auftrag eines Kunden Coins sichert, speichert, hält, in Gewahrsam nimmt oder sonstwie kontrolliert, dann muss er die Coins besitzen, die er seinem Kunden schuldet

Licensee shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.

 

dies fehlt in der Übersetzung

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dies fehlt in der Übersetzung

 

ich dachte, das wäre eine sinnwahrende Kürzung gewesen. Nun etwas ausführlicher:

 

wenn ein Lizenznehmer im Auftrag eines Kunden Coins sichert, speichert, hält, in Gewahrsam nimmt oder sonstwie kontrolliert, dann muss er genau die Menge Coins besitzen, die er seinem Kunden schuldet.

 

Das einzige, was ich bei der Übersetzung übergangen habe ist "same type", aber darüber besteht ja Einigkeit.

Bearbeitet von drjazz
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Meine Übersetzung wäre in etwa so:

 

To the extent a Licensee secures, stores, holds, or maintains custody or control of Virtual Currency on behalf of another Person, such Licensee shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.

 

Soweit ein Lizenznehmer virtuelle Währungen im Namen einer anderen Person  sichert, speichert, verwaltet, aufbewahrt oder kontrolliert, soll dieser Lizenznehmer die virtuelle Währung desselben Typs und in derselben Menge halten, wie er sich der anderen Person verpflichtet hat oder ihr schuldet.

 

 

Ist echt schwer den Satz präzise zu übersetzen.... 

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Hold! ....Also nicht besitzen.... sondern "halten". Das ist ein bedeutender Unterschied. Wenn Du mir Deine Bitcoins anvertraust, dann muss ich genau diese Bitcoins halten, da ich sie nur für Dich verwalte oder sichere. Aber weder besitze ich diese Bitcoins, noch muss ich selbst so viele Bitcoins besitzen. 

 

ich denke, das ist nicht so wichtig, weil es nur der einleitende Nebensatz ist. Entscheidend ist letztlich der Hauptsatz "Licensee shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.". Also: "was er schuldet muss er besitzen."

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Ging mir nicht um überzeugen, nur um "Präzisierung", denn möglicherweise verursacht genau dieses "hold" das Missverständnis einiger, wenn es als besitzen verstanden wird. 

Auch diese Wortexegese ist falsch. Wenn ich etwas vorhalten muss, dann muss es da sein, existent sein.Der Begriff des "besitzen" stimmt also.

Aus Basel III:

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) soll gewährleisten, dass globale Banken im Falle eines vordefinierten Stressszenarios genügend kurzfristige Liquidität halten, um Barabflüsse einen Monat lang kompensieren zu können. Dazu müssen die Banken liquide und frei verfügbare Anlagen hoher Qualität halten, welche auch in Krisenzeiten verkäuflich sind. Idealerweise sollten sie von einer Zentralbank als Sicherheiten akzeptiert werden

 

Liquidität halten kann ich doch nur ,wenn ich die Liquidität auch besitze, habe,halte. Wie soll es sonst gehen?

 

Um etwas mehr Klarheit über Basel II und III zu erhalten und zu wissen, worum es da geht:

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Bankenaufsicht/Basel3/basel3.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Basel_III

Die Finanzkrise zeigte, dass das globale Bankensystem ungenügend qualitativ hochwertiges Eigenkapital besaß. Basel III wurde auf das sogenannte Kernkapital („Common Equity“) fokussiert. Es besteht bei Aktiengesellschaften in erster Linie aus dem eingezahlten Gesellschaftskapital und den Gewinnrücklagen.

 

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Bankenaufsicht/Basel2/basel2.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Basel_II

Hauptziel der Änderungen von Basel II gegenüber Basel I ist es, die staatlich verlangten regulatorischen Eigenkapitalanforderungen stärker am tatsächlichen Risiko auszurichten und damit den von Instituten intern ermittelten Eigenkapitalbedarf anzunähern. Dadurch soll die sogenannte Aufsichtsarbitrage verringert werden. Bei konsequenter Umsetzung aller Regularien von Basel II ist die Vergabe von riskanten und eventuell „notleidenden Krediten” im größeren Umfang verhältnismäßig unwahrscheinlich.

Und hier die Umsetzung von Basel II und III der Amerikaner

http://www.federalreserve.gov/bankinforeg/basel/USImplementation.htm

 

Und genau das will B.Lawsky auch auf die bitlicence übertragen,denn diese fällt nicht darunter,da BTC ja später entstanden ist. Daher ist auch folgende Ausnahme gegeben,da diese Institutionen bereits der Bankenregulierung  unterliegen:

 

Exemption from licensing requirements. The following Persons are exempt from the licensing requirements otherwise applicable under this Part:

(1) Persons that are chartered under the New York Banking Law to conduct exchange services and are approved by the superintendent to engage in Virtual Currency Business Activity; 

 

 

Damit nicht wieder mehr oder weniger schlaue (oft auch falsche) Bemerkungen zum Begriff "Persons" gemacht ,hier die Definition aus dem Proposal:

 

Person means an individual, partnership, corporation, association, joint stock association, trust, or other business combination or entity, however organized

 

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