BitcoinNow Geschrieben 3. April 2021 Teilen Geschrieben 3. April 2021 Hi zusammen, eine kurze Frage, mal angenommen meine 0.6 BTC möchte ich meinen Eltern schenken. Sind diese dann steuerfrei? Oder beginnt die haltefrist neu ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 3. April 2021 Teilen Geschrieben 3. April 2021 Das Anschaffungsdatum wird mit verschenkt. Wenn du die BTC also schon ein Jahr hast können sie steuerfrei verkauft werden. Allerdings ist das keine so gute Idee da Schenkungssteuer anfallen kann. Also wenn dann beiden getrennt 0,3 BTC schenken. Und auch nur wenn nicht durch andere Schenkungen der Freibetrag in 10 Jahren überschritten wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 3. April 2021 Teilen Geschrieben 3. April 2021 vor 2 Stunden schrieb Crusader: Das Anschaffungsdatum wird mit verschenkt. Hast Du dazu irgendwas juristisches, was dies im Zweifel belegen kann? Nur eine Meinung kann schnell "weg geblasen" werden. Also etwas, womit ich z.B. den Finanzamt die Nachweisen kann. Beispiel, Grundsatzurteil etc. Axiom Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
o0dy Geschrieben 3. April 2021 Teilen Geschrieben 3. April 2021 (bearbeitet) vor 40 Minuten schrieb Axiom0815: Hast Du dazu irgendwas juristisches, was dies im Zweifel belegen kann? Nur eine Meinung kann schnell "weg geblasen" werden. Also etwas, womit ich z.B. den Finanzamt die Nachweisen kann. Beispiel, Grundsatzurteil etc. Axiom Hier oder auch hier erklärt Zitat Würden z.B. Bitcoins unentgeltlich erworben (Schenkung), so ist für die Ermittlung der Spekulationsfrist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen.https://www.stb-fuchshuber.at/news/2018-03-08/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen Edit: Hier auch noch einige interessante Fragen und Antwortenhttps://www.youtube.com/watch?v=1eiJZGAmjRo Bearbeitet 3. April 2021 von o0dy 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 3. April 2021 Teilen Geschrieben 3. April 2021 (bearbeitet) Das kann man an vielen Stellen nachlesen. Es zählt die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger. https://www.steuernetz.de/lexikon/private-veraeusserungsgeschaefte Bearbeitet 3. April 2021 von Crusader 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BitcoinNow Geschrieben 3. April 2021 Autor Teilen Geschrieben 3. April 2021 alles klar, danke 🙂 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 3. April 2021 Teilen Geschrieben 3. April 2021 Natürlich müssen auch beide Seiten die Schenkung dem Finanzamt melden. Das muß ja aktenkundig sein. Als Wert der Schenkung zählt der Kurs am Tag der Schenkung. Also zum Geburtstag oder was immer der Grund ist vielleicht nur eine Münze überreichen und die richtige Schenkung auf einen Tag mit möglichst niedrigen Kurs legen. Du hast ja in Richtung Kind->Eltern nur den geringen Freibetrag von 20k und nicht die 400k wie in Gegenrichtung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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