Kryptoinvestor Geschrieben 22. April 2021 Teilen Geschrieben 22. April 2021 Hallo zusammen, wenn ich meine unterjährigen Gewinne in der Steuer angebe und das Finanzamt Belege/Nachweise fordert, was gebt ihr dann an? Ich habe natürlich alle meine Trades in einer Excel-Liste dokumentiert inkl. Link zu Etherscan & Co. Ich würde mal behaupten dass ich das ziemlich exakt und auf den Euro genau dokumentiert habe. Aber am Ende des Tages habe ich selbst ja diese Datei erstellt und das wird doch das Finanzamt nicht akzeptieren? Bin echt gespannt was ihr dazu sagt. Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gulliver Geschrieben 22. April 2021 Teilen Geschrieben 22. April 2021 Wenn die Excel Datei eine Referenzangabe (z.B. PID wie bei Bitpanda bei jeder Transaktion) dann würde ich nur die Excel-Liste abgeben. Das habe ich auch bei meinen Lending-Transaktionen gemacht und es wurde anerkannt. Wenn das FA mehr will, wird es sich schon melden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
o0dy Geschrieben 22. April 2021 Teilen Geschrieben 22. April 2021 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Kryptoinvestor: Hallo zusammen, wenn ich meine unterjährigen Gewinne in der Steuer angebe und das Finanzamt Belege/Nachweise fordert, was gebt ihr dann an? Ich habe natürlich alle meine Trades in einer Excel-Liste dokumentiert inkl. Link zu Etherscan & Co. Ich würde mal behaupten dass ich das ziemlich exakt und auf den Euro genau dokumentiert habe. Aber am Ende des Tages habe ich selbst ja diese Datei erstellt und das wird doch das Finanzamt nicht akzeptieren? Doch. Grundsätze der Buchhaltung.Diese Grundsätze sind in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften enthalten, ergeben sich aber insgesamt aus der bewährten kaufmännischen Praxis. Sie lassen sich in den drei Grundprinzipien "Wahrheit", "Klarheit", "Vollständigkeit" und "Nachvollziehbarkeit" zusammenfassen. Wahrheit in der Buchführung bedeutet, dass alles so gebucht werden muss, wie es wirklich vorgefallen ist. Scheinbuchungen über Vorgänge, die nicht tatsächlich stattgefunden haben, sind verbotene Fälschungen. Klarheit bedeutet, dass alles übersichtlich, eindeutig, lesbar, nachvollziehbar sein muss... https://de.m.wikipedia.org/wiki/Buchführung https://www.google.com/search?q=grundsätze+der+buchhaltung Zitat Aber am Ende des Tages habe ich selbst ja diese Datei erstellt und das wird doch das Finanzamt nicht akzeptieren? Am Ende des Tages sind alle Unterlagen fälschbar, aber verboten. Bearbeitet 22. April 2021 von o0dy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 22. April 2021 Teilen Geschrieben 22. April 2021 Wenn das plausibel aussieht dann geht das normal schon durch. Bei Neukunden und bei auffällig großen Trades werden sie sicher mal stichprobenhaft einen Beleg fordern. Und wehe du hast den nicht oder er weicht ab. Dann wird aber alles im Detail geprüft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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