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Wie Kryptos versteuern wenn Sie nicht alle an einem Tag gekauft wurden?


Erfan12

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Guten Abend,

mir war es schon immer bewusst dass Kryptos nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei ist. Doch was passiert wenn man z.B Kryptos einmal am 12.1.21 und 25.2.21 gekauft hat? Ab wann zählt dann die 1 Jahresspanne? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Lg

 

ps: wohne in Österreich und nicht in DE, falls die Gesetze anders sein sollten

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Am 26.4.2021 um 22:20 schrieb Erfan12:

ps: wohne in Österreich und nicht in DE, falls die Gesetze anders sein sollten

sind sie in der Tat.
Was gemeinsam ist: der Teil den du am 12.01.21 gekauft hast wird am 13.01.22 steuerfrei und den Teil den du am 25.02.21 gekauft hast wird am 26.02.22 steuerfrei.
Beim Verkaufen gilt (normalerweise) in Deutschland FIFO. Das heißt, der ältere Teil wird zuerst verkauft.
In Österreich kannst du dir selber die "Tranche" aussuchen, die du verkaufen willst, auch wenn die Coins alle in einer Wallet liegen. Voraussetzung ist die lückenlose Dokumentation bzw. Nachvollziehbarkeit.

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vor 9 Stunden schrieb Philbert:

In Österreich kannst du dir selber die "Tranche" aussuchen, die du verkaufen willst, auch wenn die Coins alle in einer Wallet liegen. Voraussetzung ist die lückenlose Dokumentation bzw. Nachvollziehbarkeit.

Also muss ich so zu sagen ausrechnen wieviel mein gewinn ist und wieviel ich auszahle. Mit lückenlose Dokumentation ist einfach nur eine vollständige Handelshistorie gemeint richtig? 

Lg

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vor 10 Stunden schrieb Erfan12:

Also muss ich so zu sagen ausrechnen wieviel mein gewinn ist und wieviel ich auszahle.

Dafür gibts die Steuerdienstleister. Wie Accointing, CrayptoTax, coinTracking, usw...

vor 10 Stunden schrieb Erfan12:

Mit lückenlose Dokumentation ist einfach nur eine vollständige Handelshistorie gemeint richtig? 

genau.

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Neben der FiFo- und LiFo-Methode gibt es im deutschen Handels- und Steuerrecht noch weitere Berechnungsmethoden. Beispiele hierfür sind die Durchschnittspreismethode, die HiFo-Methode (Highest in First out) und die LiFo-Methode (Lowest in First out). Diese Methoden werden jedoch unserer Erfahrung nach von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert und scheiden damit für Kryptowährungen aus.

https://cryptotax.io/fifo-oder-lifo-bitcoin-gewinnermittlung/

Der lustige Fakt ist, eine Verbrauchsreihe wird genutzt, wenn nicht direkt kontrolliert werden kann, welche Einheit zuerst verkauft wird. Jedoch wäre dies mit Adressen bei Crypto möglich. Sodass man gezielt Einheiten von bestimmen Adressen verkauft, bewußt. Wenn Du das kannst und nachweist, hat das Finanzamt keine Chance. Es wird Deine Reihenfolge akzeptieren müssen.

Ich kann nur sagen, dass auch LIFO nicht einfach so vom Finanzamt ignoriert werden darf. Sollte ein Steuerbescheid dies tun, Einspruch erheben und abwarten.

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Am 28.4.2021 um 19:14 schrieb Philbert:

Dafür gibts die Steuerdienstleister. Wie Accointing, CrayptoTax, coinTracking, usw...

genau.

Aber man könnte doch einfach selbst die Excel Datei bearbeiten und Daten dazu erfinden oder nicht?

 

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vor 18 Minuten schrieb Erfan12:

Aber man könnte doch einfach selbst die Excel Datei bearbeiten und Daten dazu erfinden oder nicht?

Du hast immer die Möglichkeit Steuern zu hinterziehen. Darfst dich halt nicht erwischen lassen... Bei selbst erstellten Tabellen schauen die schonmal genauer hin und lassen dich Stichproben mit Original Daten belegen. Die Verjährungsfrist ist auch ziemlich lang. Bis zu 10 Jahre in Deutschland. 

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vor 58 Minuten schrieb Philbert:

Du hast immer die Möglichkeit Steuern zu hinterziehen. Darfst dich halt nicht erwischen lassen... Bei selbst erstellten Tabellen schauen die schonmal genauer hin und lassen dich Stichproben mit Original Daten belegen. Die Verjährungsfrist ist auch ziemlich lang. Bis zu 10 Jahre in Deutschland. 

Ich habe dazu eine blöde Frage: Wenn die Steuererklärung einmal durchgewunken wurde vom Finanzamt, ist der Fall dann also nicht unbedingt ein für alle Mal erledigt?

Erfundenes Beispiel: Person A hat 2019 3.000 Euro Gewinn gemacht mit Krypto. Hat aber etwas geschlampt bei der Buchführung und deshalb nur 1.000 Euro Gewinn angegeben. Das Finanzamt hat es aber trotzdem durchgewunken. Somit hat Person A ja sozusagen 2.000 Euro Steuern hinterzogen. Kann Person A dafür noch bis zu 10 Jahre später rückwirkend belangt werden, oder ist der Fall abgeschlossen, wenn das Finanzamt den Bescheid von 2019 abgesegnet hat?

Bearbeitet von sonic1279
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vor 21 Minuten schrieb sonic1279:

Ich habe dazu eine blöde Frage: Wenn die Steuererklärung einmal durchgewunken wurde vom Finanzamt, ist der Fall dann also nicht unbedingt ein für alle Mal erledigt?

Normalerweise wird der Steuerbescheid nach 1 Monat rechtskräftig, außer die werden z.B. durch solche Kommentare wie der letzte in diesem Forum darauf aufmerksam und prüfen das nochmal nach, und dann kann der ggf. wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 Abs. 1 AO geändert werden, wenn eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt.

vor 21 Minuten schrieb sonic1279:

hat Person A ja sozusagen 2.000 Euro Steuern hinterzogen.

Nein, sondern sie hat die Steuern in der Höhe hinterzogen, die auf diesen zusätzlich zu versteuernden Gewinn angefallen wären.

(Nur meine Meinung, keine Steuerberatung)

Bearbeitet von koiram
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vor 16 Minuten schrieb koiram:

Normalerweise wird der Steuerbescheid nach 1 Monat rechtskräftig, außer die werden z.B. durch solche Kommentare wie der letzte in diesem Forum darauf aufmerksam und prüfen das nochmal nach, und dann kann der ggf. wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 Abs. 1 AO geändert werden, wenn eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt.

Nein, sondern sie hat die Steuern in der Höhe hinterzogen, die auf diesen zusätzlich zu versteuernden Gewinn angefallen wären.

(Nur meine Meinung, keine Steuerberatung)

Danke für deine Einschätzung. 2.000 Euro hinterzogen war natürlich falsch ausgedrückt, ich meinte natürlich die Steuern auf 2.000 Euro Gewinn (sprich. ca 700 Euro).

Und es war wirklich nur ein frei erfundenes Beispiel. Ich habe meine ersten Investitionen erst vor 3 Monaten getätigt 🙂

Bearbeitet von sonic1279
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vor 3 Stunden schrieb sonic1279:

Somit hat Person A ja sozusagen 2.000 Euro Steuern hinterzogen. Kann Person A dafür noch bis zu 10 Jahre später rückwirkend belangt werden,

Ja leider, wenn sich Verdachtsmomente ergeben.... oder auch wenn größere Summen plötzlich auftauchen....

Ich werde absolut alles offenlegen bei meiner Erklärung. Damit man mich korrigieren kann, wenn das FA meint ich würde falsch liegen und damit man mir im Nachhinein zumindest keinen Vorsatz vorwerfen kann, etwas nicht oder falsch angegeben zu haben.

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vor 3 Stunden schrieb Philbert:

Ja leider, wenn sich Verdachtsmomente ergeben.... oder auch wenn größere Summen plötzlich auftauchen....

Ich werde absolut alles offenlegen bei meiner Erklärung. Damit man mich korrigieren kann, wenn das FA meint ich würde falsch liegen und damit man mir im Nachhinein zumindest keinen Vorsatz vorwerfen kann, etwas nicht oder falsch angegeben zu haben.

Ich hatte auch nicht vor zu betrügen oder dergleichen, aber manchmal verliert man bei all den Börsen ja ein wenig den Überblick. Und da hätte es mich im Falle eines unbeabsichtigten Irrtums etwas beruhigt, wenn der Fall nach einem Jahr erledigt gewesen wäre. 😄 Dann werde ich umso mehr darauf achten, alles lückenlos zu dokumentieren.

Bearbeitet von sonic1279
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